58 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI_Nr.4. 22. Oktober” 1992
DIN 1052 Teil 1 Seite 31
12.4 Leime 12.7 Transport und Montage
Leime für tragende Bauteile müssen die Prüfungen nach Beim Transport, bei der Lagerung und bei der Montage der
DIN 68 141 bestanden haben. Bauteile ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß
Für Bauteile, die im Gebrauchszustand unmittelbar der Se NE eg ke a haft ea aus
Witterung oder in Gebäuden Klimabedingungen ausgesetzt odenfeuchte, Niederschlagen Sowie Info'ge ustrocknung
sind, bei denen eine Gleichgewichtsfeuchte von 20% oder nicht unzuträglich verändert (siehe auch DIN 68 800 Teil 2).
langfristig oder häufig wiederkehrend eine Temperatur im
Bauteil von 50 °C überschritten werden kann, dürfen nur
Kunstharzleime verwendet werden, die auf ihre Beständigkeit
gegen alle Klimaeinflüsse geprüft sind (z.B. Resorcin- oder -
Melaminharzleim). 13 Ausführung
13.1 Abbund und Montage
® 13.1.1 Alle Teile eines Tragwerkes sind so zusammenzu-
12.5 Verleimen und Preßdruck fügen und zu montieren, daß kein Teil durch Zwängungen
Der Preßdruck muß möglichst gleichmäßig verteilt auf alle oder sonstige Zustände unzulässig beansprucht wird.
Leimflächen wirken.
Nagelpreßleimung, d. h. Aufbringen des Preßdruckes mit Hilfe n
von Nägeln, ist für das Aufleimen von Brettlamellen bis zu 13.1.2 Tragende Bolzen und Klemmbolzen von Dübelver-
giner Dicke von 33 mm oder Platten aus Holzwerkstoffen bis bindungen sind nachzuziehen, wenn mit einem erheblichen
zu einer Dicke von 50. mm zulässig. Dazu sind Nägel nach Schwinden des Holzes gerechnet werden muß. Sie müssen
; 41a a hierzu genügend Gewindelänge aufweisen und bis zur
DIN 1052 Teil 2 mit Längen von etwa 2,5 x Lamellen- bzw. 5 ; At ©
Plattendicke zu verwenden, wobei mindestens ein Nagel je Beendigung des Schwindens zugänglich bleiben.
65 cm? Lamellen- bzw. Plattenfläche angeordnet werden
muß und vn höchstens 100 mm betragen darf. 13.1.3. Bei mit Paßbolzen angeschlossenen außenliegenden
Hierbei sind die Löcher im Bau-Furniersperrholz ze Platten- Metallteilen ist darauf zu achten, daß zur Aufnahme von
dicken über 20 mm mit etwa 85% des Nageldurchmessers Loch-Leibungskräften der volle Schaftquerschnitt auf der
vorzubohren. Das Vorbohren darf entfallen, wenn geeignete erforderlichen Länge vorhanden ist
Nageleinschlaggeräte verwendet werden. .
Bei mehreren Lagen ist jede Lage für sich zu nageln, wobei
die Nägel versetzt angeordnet werden müssen.
13.2 Dachschalungen
n 13.2.1 Dachschalungen unter Dachdeckungen |
12.6 Gestaltung und Aufbau der Bauteile Für Schalungen als Träger von Dachdeckungen dürfen Holz
aus Brettschichtholz mindestens der Güteklasse II nach DIN 4074 Teil 1 und
Die Dicke der zu Brettschichtholz verwendeten Einzelbretter Holzwerkstoffe der Holzwerkstoffklasse 100 bzw. 100 G
beträgt mindestens 6 mm und darf 33 mm nicht über- (siehe DIN 68 800 Teil 2) verwendet werden.
schreiten. Sie darf bei geraden Bauteilen auf 40 mm erhöht Parallel zu den Auflagern verlaufende Stöße dürfen nur auf
werden, wenn die Bauteile keinen extremen klimatischen den unterstützenden Bauteilen (z. B. Pfetten oder Sparren)
Wechselbeanspruchungen ausgesetzt sind. angeordnet werden. Die Auflagertiefe muß mindestens
Bei gekrümmtern Bauteilen muß der Biegeradius 74 20 mm betragen. ‘
mindestens 200 - a sein. Hierbei ist 7; der Biegeradius des Die rechtwinklig zu den Auflagern verlaufenden freien Ränder
Einzelbrettes und a dessen Dicke. Biegeradien zwischen von Brettern, Bohlen oder Holzwerkstoffen müssen bei einem
200 - a und 150 - a sind zulässig, wenn die Brettdicke der Verhältnis lichte Weite /„ zur Plattendicke d größer als 30
Zahlenwertgleichung miteinander durch Nut und Feder oder gleichwertige
7 Maßnahmen verbunden werden.
a< 13 +04 [2150| in mm (92)
a
13.2.2 Dachschalungen unter Dachabdichtungen
genügt. Die durch das Krümmen der einzelnen Schichten Zusätzlich zu den Festlegungen nach Abschnitt 13.2.1 sind
vor dem Verleimen verursachten Biegespannungen dürfen die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
vernachlässigt werden. Es sind Holzwerkstoffe der Holzwerkstoffklasse 100 G zu
Bei Brettschichtholzquerschnitten mit mehr als 220 mm verwenden.
Breite müssen die Bretter mit mindestens einer in Brettlängs- Fugen sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Län-
richtung durchlaufenden Entlastungsnut versehen werden: gen- und Breitenänderungen infolge Quellens auszubilden.
DIE NuttOfe (SENNNANSIE von Säge oder Fräser) beträgt Va Diese sind in der Regel bei Flachpreßplatten mit 2 mm/m und
bis % der Brettdicke, die Nutbreite höchstens 4 mm. Bei bei Bau-Furniersperrholz mit 1 mm/m zu berücksichtigen.
Verwendung von nicht genuteten Brettern muß bei Bauteilen N a
mit mehr als 220 mm Breite jede Brettlage aus mindestens Die rechtwinklig zu. den Auflagern verlaufenden freien
zwei Teilen bestehen. Dabei müssen die Längsfugen über- Ränder müssen. stets miteinander durch Nut und Feder
einanderliegender Lagen mindestens um die Brettdicke, oder gleichwertige Maßnahmen verbunden sein.
jedoch nicht unter 25 mm gegeneinander versetzt sein, Die Dachneigung- soll mindestens 2% betragen. Kleinere
sofern die Bretter innerhalb der Brettlagen nicht an den Neigungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen
Schmalseiten miteinander verleimt sind. ausgeführt werden:
ei Bauteilen, die unmittelbar der Witterung ausgesetzt a) Die Dachabdichtung muß :auch--für vorübergehend
sind, müssen, ungeachtet eines aufzubringenden Schutz- stehendes Wasser dauerhaft dicht sein.
anstriches, mindestens die in der Zug- und Druckzone .
außenliegenden Brettlagen parallel zur Außenseite der b) Bei der Bemessung der Dachschalung einschließlich
Bauteile. verlaufen, oder es müssen nach dem Zuschnitt Unterkonstruktion ist eine Wassersackbildung erforder-
entsprecheride Brettlagen angebracht werden. lichenfalls zu berücksichtigen.