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Volume Nr. 4, 22. Oktober 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 22. Oktober 1992 57 
Seite 30 DIN 1052 Teil 1 
Werden Mehrraster-Tafeln - durch Zusammenfügen von 11.5 Ausführung von Tafeln 
Einraster-Tafeln gebildet; so. ist deren Verbindung schubsteif Stöße von Beplankungen in Richtung der Tragrippen sind 
auszubilden. Sofern kein genauerer Nachweis erfolgt, sind die immer auf Rippen aus Vollholz oder Brettschichtholz 
Verbindungsmittel Aur die Schubkraft T= ZA ZU bemessen anzuordnen. Beplankungsstöße auf den Schnittflächen von 
(siehe Bild 34b). Ferner sind im Kopf- und erforderlichenfalls Rippen aus Holzwerkstoffen sind unzulässig. Die Mindestbrei- 
auch im Fußbereich durchgehende Gurte anzuordnen, deren te der. Leimfläche: zwischen Rippe und Beplankung von 
Anschlüsse für die Weiterleitung der waagerechten Last Fy 10 mm ist bei Beplankungsstößen beiderseits des Stoßes 
zu bemessen sind, einzuhalten 
x An den. freien Plattenrändern im Bereich von Beplan- 
11.43 N ot N recht I SUCH PTESSUND bei Wandtafeln kungsstößen sind unterschiedliche Durchbiegungen der 
m ge ölrec V Beplankungen bei Lasten rechtwinklig zur Plattenebene zu 
11.4.3.1 Einraster-Tafeln verhindern, z.B. durch Nut-Feder-Verbindung der Platten. 
An der Abtragung der lotrechten Lasten Fy; in die Unter- Im Kopf- und Fußbereich von Wandtafeln für Scheiben sind 
konstruktion ‚beteiligen ‚sich. die lotrechten Rippen über waagerechte Rippen anzuordnen. 
Schwellenpressung sowie. die Beplankungen über ihren a - ; 
n . Y z Während der Herstellung des Bauwerkes ist dafür zu sorgen, 
unmittelbaren Anschluß an ‚die Schwelle (siche Bid 35). daß die übrige Konstruktion auch vor Fertigstellung der 
Zur Ermittlung der einzelnen Rippen-Druckkräfte D; im Decken: oder Dachscheibe standsicher ist 
Schwellenbereich darf die Gesamtlast X Fv; im Verhältnis der . 
jeweiligen zulässigen Rippen-Druckkraft D; zur zulässigen 
Gesamtlast zul! D = > (zul Dj) + zul Dgepi aufgeteilt werden. 
Die zulässige Anschlußkraft der Beplankung zul Dpgepl ergibt 2 x 
sich aus der zulässigen Belastung aller in der Schwelle 12 Leimverbindungen 
angeordneten Verbindungsmittel. Bei verleimten Tafeln -darf 12.1 Herstellungsnachweis 
dabei die zulässige Druckspannung in der Beplankung nicht Verleimte tragende Holzbauteile dürfen nur verwendet 
überschritten werden. werden, wenn sie von Betrieben hergestellt worden sind, 
die eine bestimmungsgemäße Herstellung nachgewiesen 
\F3 {Fvz Ev haben (siehe Anhang A). 
_ Anmerkung: Ein Verzeichnis der Betriebe, die einen solchen 
DR Nachweis geführt haben, wird beim Institut für 
Bautechnik, Reichpietschufer 74-76, 1000 Berlin 30, 
geführt und in den Mitteilungen des Instituts für 
Bautechnik veröffentlicht. 
Bei allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Holzbau- 
teilen ‚sind außerdem die entsprechenden Bestim- 
mungen der Zulassung zu beachten, gegebenenfalls 
auch ein zusätzlicher Überwachungsnachweis. 
[Ds „ID 12.2 Holzfeuchte zum Zeitpunkt der Verleimung 
6 Für Leimverbindungen dürfen nur Hölzer mit höchstens 15% 
Bepl Feuchte verwendet werden. 
Bild 35. Einraster-Tafel unter lotrechten Lasten Fv;, Rippen- 
Druckkräfte D; im Schwellenbereich und Anschluß- A nn 
kraft Dgepi der Beplankung an die Schwelle 12.3 - Längsstöße ) 
Längsstöße sind durch Schäftung mit einer Leimflächen- 
11.4.3.2 Mehrraster-Tafeln neigung von höchstens Yo oder durch eine Keilzinkenver- 
Mehrraster-Tafeln mit z Rastern werden rechnerisch in bindung der Beanspruchungsgruppe I nach DIN 68 140 
Einraster-Tafeln zerlegt. Die Ermittlung. der Rippen-Druck- auszuführen. | 
kräfte Di; im Schwellenbereich erfolgt wie in Abschnitt Der Spannungsnachweis für den keilgezinkten Querschnitt 
11.4.3.1 für jede Rasterbreite getrennt. Bei. gemeinsamer des Bauteiles ist mit dem reduzierten Querschnitt 
Rippe zwischen zwei benachbarten Rastern werden Lasten 
Fvi und Rippenquerschnitt rechnerisch je zur Hälfte auf red A=(1-%)-A (91) 
beide Raster verteilt 
mit v als Verschwächungsgrad nach DIN 68 140 zu führen. 
11.4.4 Nachweis der Schwellenpressung bei Abweichend davon darf bei Vollholz nach Tabelle 1, Zeile 1, 
Wandscheiben infolge gleichzeitig wirkender und Brettschichtholz nach Tabelle 1, Zeile 2, mindestens 
Lasten Fy und Fy der Güteklasse II mit Querschnittsmaßen bis 300 mm der 
Die Rippen-Druckkräfte infolge Fy nach Abschnitt 11.4.2 und Spannungsnachweis ohne Berücksichtigung des Verschwä- 
infolge Fv nach Abschnitt 11.4.3 sind für den Nachweis der Cchungsgrades v geführt werden, wenn 
Einhaltung der zulässigen Spannungen im Schwellenbereich a) die rechnerisch ermittelten Spannungen die zulässigen 
zu addieren. Spannungen für die Güteklasse II nicht überschreiten und 
11.4.5 Verteilung der waagerechten Lasten aus der b) der die Keilzinkung ausführende Betrieb den Nachweis 
Decken- oder Dachkonstruktion der bestimmungsgemäßen Herstellung N EEE 
Die waagerechten Lasten aus der Decken- oder Dachkon- N OR hal Rahmen des Nachweises nach Abschnitt 12.1 
struktion dürfen anteilmäßig - bei einheitlichem Tafelquer- 9 . 
schnitt gleichmäßig - auf die einzelnen Raster verteilt werden Bei Bauteilen aus Brettschichtholz darf die Schwächung 
(siehe Abschnitt 11.4.2.2). Die Decken- bzw. Dachkonstruk- durch die Keilzinkungen der Einzelbretter unberücksichtigt 
tion ist entsprechend anzuschließen bleiben.
	        
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