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Volume Nr. 6, 30. Dezember 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.6 30. Dezember 1992 205 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschut- 
dU lischut zes vom 15. Mai 1990 (ABl. S. 1095 / DBIl. VI S. 257) wird wie 
un MWERSCHULZ folgt geändert: 
An die Senatsverwaltungen ABI. S. 3653 In Abschnitt IL, Besonderer Teil 
(einschließlich Senatskanzlei) A. Sachbereich Abfallentsorgung 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 15 - Katalog der Verwarnungs- und Bußgelder 
. . erhöhen sich die Bußgeldrahmensätze bei 
nachrichtlich 
an iS Fräsidenum des Abgenrdnstenhauses Lfd. Zuwiderhandlungen Bußgeldrahmen 
den Präsidenten des Rechnungshofes ; Nr DM 
die nichtrechtsfähigen Anstalten i : 
die Eigenbetriebe nn 
die Ei Ilschaft 4.1 Fahrzeuge und ähnliches 
Ss HEN BCSE IC Sn lagert, ablagert 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, . 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 443 - ein Pkw 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 4.1.3.1 bei sofortiger Beseitigung auf 500 bis 10 000 
des öffentlichen Rechts 4.1.3.2 sonst auf 4000 bis 15 000 
4.1.4 - ein Lkw, Anhänger, Traktor, 
Wohnwagen, Omnibus 
4.1.4.1 bei sofortiger Beseitigung auf 2000 bis 15 000 
Verwaltungsvorschrift 4.1.4.2 sonst auf 5000 bis 25 000 
zur Anderung der Allgemeinen Anweisung 4.2 Fahrzeuge behandelt 
über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von (z. B. ausbrennt) 
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes 42.1 „Einzelfall auf 5000 bis 15.000 
Vom 8. Dezember 1992 4.2.2 — sonst auf 10 000 bis 25 000 
StadtUm VI A 21 Bemerkung: 
Tel.: 25 86 - 20 42 oder 25 86 - 0; intern 9 37 - 20 42 Die Bußgeldgrenze des $ 12 des Stadtreinigungsgesetzes. von 
Berlin in Verbindung mit $ 17 des Ordnungswidrigkeitengeset- 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: zes ist zu beachten. 
Artikel I Artikel II 
Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahn- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
	        
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