L6U Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.5 24. November 1992
betrages erfüllt werden, sind in die Baugenehmigung die tet werden können. Da die Größe der Abstellräume abhän-
Zahl der abzulösenden Stellplätze, die Höhe des Ablö- gig von der Bauart der Fahrradstände ist, ist dieser Nach-
sungsbetrages und der Zahlungsempfänger aufzunehmen. weis vom Bauherren zu führen.
Durch eine aufschiebende Bedingung ist sicherzustellen, e c N ; 7
daß die Baugenehmigung erst nach Zahlung des Ablö- 18: en Een Erde an ADSENSE Mt Tanz
sungsbetrages wirksam wird. sollen über Treppen mit Rampenspuren bzw. mit Aufzügen
bequem zu erreichen sein.
16. Bei Gebäuden mit Wohnungen sind 60 v. H. bis 80 v. H. der 49, Fahrradstände in Abstellräumen wie auch außerhalb von
erforderlichen Fahrradstände für die Wohnungen inner- Gebäuden müssen eine‘ Anschließmöglichkeit für den
halb des Gebäudes in eigens dafür bestimmten Räumen Fahrradrahmen haben, ein Abstellen und Anschließen des
vorzusehen. Fahrrades ermöglichen, auch wenn die angrenzenden
7. Die Abstellräume für Fahrräder innerhalb von Gebäuden EAN De sind, und dem Fahrrad einen siche-
sollen ausreichend groß bemessen sein und für die Benut- ren Stand ermöglichen,
zer leicht und auf möglichst kurzem Weg erreichbar SEIN. 20. Die Ausführungsvorschriften. treten am 1. August 1992 in
Sie sollen abschließbar sein und gut beleuchtet und belüf- Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31.‘ Juli 2002 außer Kraft.
Anlac
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
und für Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze Zahl der Fahrradstände
Wohngebäude
l.. Einfamilienhäuser
2. Sonstige Gebäude mit Wohnungen 0,5 je Wohnung 2 je Wohnung
> Altenwohnungen 1 je 6 Wohnungen 2 je 6 Wohnungen
Wochenend- und Ferienhäuser 1 je Wohneinheit -—
Kinder-, Schüler- und Jugendwohnheime 1 je 12 Betten, jedoch mind. 2 1 je 2 Betten
6. Studentenwohnheime 1 je 3 Betten 1 je Beit
7. Schwesternwohnheime 1 je 5 Betten, jedoch mind. 3 1je2 Betten
8. Arbeitnehmerwohnheime 1 je 4 Betten, jedoch mind. 3 je 2 Betten
9, Altenwohnheime, Altenheime 1 je 15 Betten, jedoch mind. 3 1 je 10 Betten
10. Obdachlosenheime 1 je 30 Betten, jedoch mind. 3 1 je 10 Betten
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
11. Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 je 40 m? Nutzfläche! 1 je 40 m? Nutzfläche!
12. Räume mit erheblichem Besucherverkehr 1 je 30 m? Nutzfläche, 1 je 30 m? Nutzfläche!
(Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungs- jedoch mind. 3!
räume. Arztpraxen und dgl.)
Verkaufsstätten
13... Läden, Geschäftshäuser 1 je 40 m? Verkaufsnutzfläche, 1 je 40 m? Verkaufsnutzfläche.
jedoch mind. jedoch mind.
2 je Laden! 4 je Laden!
14. Läden und Geschäftshäuser 1 je 50 m? Verkaufsnutzfläche! 1 je 50 m? Verkaufsnutzfläche.
mit geringem Besucherverkehr jedoch mind.
2 je Laden oder
Geschäftshaus!
15. Verbrauchermärkte 1 je 20 m? Verkaufsnutzfläche! 1 je 20 m? Verkaufsnutzfläche !
Versammlungsstätten, Kirchen (außer Sportstätten)
16 Versammlungsstätten von überörtlicher 1 je 5 Sitzplätze 1 je 20 Sitzplätze
Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser,
Mehrzweckhallen)
17 Sonstige Versammlungsstätten 1 je 10 Sitzplätze 1 je 10 Sitzplätze
(z. B. Lichtspieltheater, Schulaulen,
Vortragssäle)
18. Kirchen 1 je 30 Sitzplätze 1 je 10 Sitzplätze
Cm
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