14 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.2 20. März 1992
Die „Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineral- 5 Zu Abschnitt 2.4.1 der RG Min-Stb 83
stoffen im Straßenbau“ — RG Min-StB 83 und Ergänzung Die S 1 für B d Woh 1
1986 — gelten verbindlich für die öffentlichen Straßen, für je SEHAISVELWAHUNG TUT ill DON ONE A
die Berlin Träger der Baulast ist. zuständige Straßenbaubehörde gibt die güteüberwachten
Werke, die in Berlin liegen oder nach Berlin liefern, im
Amtsblatt für Berlin bekannt.
Bei Verträgen über die Ausführung von Straßenoberbü x Abweichungen von diesen Ausführungsvorschrifien. be-
Baustoffen und Baustoffgemischen für den Straßenober- ee Br RE der Senatsverwaltung für Bau-
bau (mit Ausnahme der Frostschutzschicht aus Natur- und WORNUNESWESCH:
sand oder Kies nach Tabelle 4 der TE. MiSiB 8) RA. pie Ausführungsvorschriften zu $7 des Berliner Straßen-
aus den Nummern 4 und 5 dieser Ausführungsvorschrif- gesetzes über Güteüberwachung von Mineralstoffen im
ten ergebenden Änderungen und Ergänzungen als „Zu- Er NOCL(ADL. 1005 5 SOME: 1 un Ne 8°) U di
sätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Güte- Ablauf des 18 : Tanuar. 1 992 außer Kraft )
überwachung von Mineralstoffen im Straßenbau in Ber- ” >
lin“ (Anlage) zum Vertragsbestandteil zu machen, 8 Diese Ausführungsvorschriften treten am 19. Januar 1992
Abdrucke ‚stehen bei der Senatsverwaltung für Bau- und in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 18. Januar 2002 außer
Wohnungswesen — H VIII B - zur Verfügung. Kraft.
Für Fahrbahndecken aus Asphalt oder Beton und Asphalt-
tragschichten mit gebrochenem Gestein darf nur güte- Anlage
überwachtes Straßenbaugestein verwendet werden. Stra- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Benbaugestein ist güteüberwacht, wenn die Bedingungen für die Güteü 8 A BE
der RG Min-StB 83 und für die Zementbeton-Bauweise WE CIE üteüberwachung yon Mineralstoffen
darüber hinaus zusätzliche Bedingungen der DIN 4226 im Straßenbau in Berlin
Teil 1 erfüllt sind. (Fassung 1991)
die Güteüber-
KA E REIT dem Auftraggeber die Güteüber | Bei der Ausführung von Straßenbauarbeiten sowie bei der
! . Lieferung von mineralischen Baustoffen und Baustoffge-
Werden Gesteine unterschiedlicher Herkunft auf Misch- mischen für den Straßenoberbau (mit Ausnahme der
lager genommen und wird im Verfahren der Mängelfest- Frostschutzschicht aus Natursand oder Kies nach Ta-
stellung bei einem der Herstellerwerke die Überwachung belle 4 der TL_Min-StB-83) in Berlin gelten die „Richt-
eingestellt, so gilt das ganze Mischlager als nicht mehr linien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im
güteüberwacht! Straßenbau“ — RG Min-StB 83 — Ausgabe 1983 und
Ergänzung 1986 —, soweit unter Nummer 3 nichts anderes
bestimmt wird.
Die Güteüberwachung von Straßenbaugesteinen ist nach nn
den RG Min-StB 83 mit folgenden Änderungen und 2 Für Fahrbahndecken aus Asphalt oder Beton und Asphalt-
Ergänzungen durchzuführen: tragschichten mit gebrochenem Gestein darf nur güte-
. . überwachtes Straßenbaugestein verwendet werden. Stra-
7 Zu Abschnitt I der RG Min-StB 83 ßenbaugestein ist güteüberwacht, wenn die Bedingungen
Bei der Asphaltbauweise für den Straßenoberbau unter- der RG Min-StB 83 und für die Zementbeton-Bauweise
liegen Splitte, Edelsplitte, Brechsande und Edelbrech- darüber hinaus zusätzliche Bedingungen der DIN 4226
sande aus natürlichen oder künstlichen Mineralstoffen Teil 1 erfüllt sind. Der Auftragnehmer hat dem Auftrag-
der Güteüberwachung. geber die Güteüberwachung nachzuweisen.
Die Güteüberwachung entfällt: Werden Gesteine unterschiedlicher Herkunft auf Misch-
- Für die Mineralstoffe des in den Asphalttragschichten Ss r genommen und wird im Verfahren der Mängelfest-
von‘ über. 25 Gew:-%. wiederverwendeten Ausbau- stellung bei einem der Herstellerwerke die Überwachung
asphaltes sowie in den Asphaltbinderschichten von bis eingestellt, so gilt das ganze Mischlager als nicht mehr
zu 10 Gew.-% wiederverwendeten Ausbauasphaltes. güteüberwacht.
® . 3 Die Güteüberwachung von Straßenbaugesteinen ist nach
Für den Mineralstoff Kohlenschlacken-Granulat, der . . . Te
den Asphalttragschichten der Mischgutarten AO, A, B EN HN Olahr folgenden Änderungen und
und C bis zu 30 Gew.-% zugegeben werden darf. FEANZUNEEN CUICAZAANTEN:
:.2 Die Güteüberwachung für Asphalt im Straßenbau ist in 31 Zu Abschnitt T der RG Mi in-StB 83
den Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßen- Bei der Asphaltbauweise für den Straßenoberbau unter-
gesetzes über Technische Lieferbedingungen für Asphalt liegen Splitte, Edelsplitte, Brechsande und Edelbrech-
im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (Einführung TLG sande aus natürlichen oder künstlichen Mineralstoffen
Asphalt-StB 89, DBI. 1990 VI S. 197) geregelt. der Güteüberwachung.
{.3 Die Güteüberwachung von gebrauchten Baustoffen und Die Güteüberwachung entfällt:
industriellen Nebenprodukten, die in Tragschichten wie- — Für die Mineralstoffe des in den Asphalttragschichten
derverwendet oder verwendet werden sollen, werden nach von über 25 Gew.-% wiederverwendeten Ausbau-
den Grundsätzen der RG Min-StB 83 durchgeführt. asphaltes sowie in den Asphaltbinderschichten von bis
Mindesthäufigkeit und Umfang richten sich nach Ta- zu 10 Gew.-% wiederverwendeten Ausbauasphaltes.
belle 3 des „Merkblattes über die Verwendung von indu- Für den Mineralstoff Kohlenschlacken-Granulat, der
striellen Nebenprodukten im Straßenbau, Teil: Wieder- den Asphalttragschichten der Mischgutarten A0, A, B
verwendung von Baustoffen“, Ausgabe 1985. und C bis zu 30 Gew.-% zugegeben werden darf.