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Volume Nr. 4, 22. Oktober 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

122 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 22. Oktober 1992 
DIN 1053 Teil 3 Seite 3 
ZA 4.2. Lasteinleitung | 
Die Auflagerkräfte von bewehrtem Mauerwerk sollen in 
” direkter. Lagerung auf Druck eingeleitet werden. Falls dies 
nicht möglich ist, müssen die Auflagerkräfte durch ausrei- 
chend verankerte Bewehrung aufgenommen werden. 
Bei Balken und wandartigen Trägern, die außer ihrer Eigen- 
last Lasten abzutragen haben, müssen diese Lasten im 
Bereich der Biegedruckzone oder oberhalb davon eingetra- 
gen werden, wenn keine ‚ausreichende Aufhängebeweh- 
rung zur Übertragung dieser Lasten bis in die Höhe der Bie- 
gedruckzone vorhanden ist. 
4.3 Bemessung für Biegung, Biegung mit 
Längskraft und Längskraft allein 
4.3.1 Begrenzung der Biegeschlankheit 
Die Biegeschlankheit //d von biegebeanspruchten Bautei- 
len darf nicht größer als 20 sein. 
Bei wandartigen Trägern darf die statische Nutzhöhe h nur 
Bild 7. Bewehrung in’ durchgehenden, ummauerten bis zur Hälfte der Stützweite | angesetzt werden. 
Aussparungen (Prinzipskizze) 4.3.2. Bemessungsquerschnitt 
Der Bemessungsquerschnitt ist das tragende Mauerwerk. 
3 Baustoffe Aussparungen, die mit Mörtel oder Beton verfüllt sind, zäh- 
3.1 Mauersteine len zum Bemessungsquerschnitt. 
Es dürfen Steine nach DIN 105 Teil 1 bis Teil 5,DIN 106 Teil 1 4.3.3 Rechenwerte der Mauerwerksfestigkeit 
und Teil 2,.DIN 398, DIN 4165, DIN. 18151, DIN 18 152, Als Rechenwert ß p ist für Vollsteine und Lochsteine bei Druck 
DIN 18 153 und Formsteine verwendet werden. Zusätzlich in Lochrichtung £p nach DIN 1053 Teil 1 bzw. Teil 2 anzuset- 
gelten die Anforderungen nach Anhang A, Abschnitt A.1. zen. Bei Druck quer zur Lochrichtung ist ßp bei gelochten 
Lochanteil und Druckfestigkeit von Formsteinen sind nach Vollsteinen und bei Lochsteinen auf die Hälfte abzumindern. 
Anhang’A, Abschnitt A.2.2, zu ermitteln. Liegt bei Querschnitten mit verfüllten Aussparungen der 
Bei Formsteinen für vertikale Bewehrung wird zwischen Rechenwert der Festigkeit des Betons oder Mörtels unter 
„kleinen“ und „großen“ Aussparungen unterschieden. dem Rechenwert der Mauerwerksfestigkeit, ist für den 
Kleine Aussparungen (siehe Bild 4) müssen in jeder Rich- Gesamtquerschnitt der-Rechenwert der Festigkeit des Ver- 
tung ein Mindestmaß von 60mm, große Aussparungen füllmaterials maßgebend. Wird mit Mörtel verfüllt, ist als 
(siehe Bild 5) in jeder Richtung ein Mindestmaß von 135 mm Rechenwert für. Mörtel der Gruppe III 4,5 MN/m? und für 
aufweisen. Bei Formsteinen für horizontale Bewehrung darf Mörtel der Gruppe IlIa 10,5 MN/m? anzusetzen. Für die 
die Höhe der Aussparung wegen des hinzukommenden Rechenwerte von Beton gilt DIN 1045. 
EDEN auf 45 mm. verringert werden (siehe Bil- 4.3.4 Nachweis der Knicksicherheit 
Bei Ringankern nach DIN 1053 Teil 1 darf auf die Anforde- E61 Druckgliedern mit mäßiger Schlankheit (420) dartder 
rungen an die Mauersteine nach Anhang A, Abschnitt A.1, Inu CS UNGEWOHTEN AUSMINS UNG GEF Sta DAUSIEN KUNG 
verzichtet werden. nach Theorie Il. Ordnung näherungsweise durch Bemes- 
sung im mittleren Drittel der Knicklänge unter Berücksichti- 
3.2 Mauermörtel gung einer zusätzlichen Ausmitte f nach Gleichung (1) 
. . erfaßt werden. 
Es darfnur Mauermörtel nach DIN 1053 Teil 1 mit Ausnahme 
von Normalmörtel der Mörtelgruppe I verwendet werden. f= hx = d , 
Die Bewehrung darf nur in Normalmörtel der Mörtelgruppen 46° 8 
IT und IIIa nach DIN 1053 Teil 1 eingebettet werden. Hierin bedeuten: 
Der Zuschlag muß dichtes Gefüge aufweisen und DIN 4226 hx Knicklänge 
Teil 1 entsprechen. . R : RC 
d OQuerschnittsdicke. in Knickrichtung 
3.3 Beton zum Verfüllen von Aussparungen A Schlankheit = hg/d. 
mit ungeschützter Bewehrung Bei Druckgliedern mit großer Schlankheit (4 > 20) ist.ein 
Zum Verfüllen ist. Beton mindestens der Festigkeitsklasse genauerer Nachweis nach DIN 1045 zu führen. 
B15 nach DIN 1045 zu verwenden, soweit nicht hinsichtlich Schlankheiten Ä > 25 sind unzulässig. 
des Korrosionsschutzes der Bewehrung eine höhere Festig- | 
keitsklasse erforderlich ist. Das Größtkorn darf 8 mm nicht 4.4 Bemessung für Querkraft 
überschreiten. 4.4.1 Allgemeines 
3.4 Betonstahl Bei der Bemessung für Querkraft ist zu unterscheiden zwi- 
. ge n schen einer Schubbeanspruchung des Mauerwerks aus 
Es ist gerippter Betonstahl nach DIN 488 Teil 1 zu verwenden. einer Last parallel zur Mauerwerksebene (Scheibenschub) 
und rechtwinklig zur Mauerwerksebene (Plattenschub). 
4 Bemessung 4.4.2 Scheibenschub 
4.1 Allgemeines Der Schubnachweis darf im Abstand 0,5 A (h Nutzhöhe des 
Unter Beachtung der folgenden Abweichungen ist die Trägers) von der Auflagerkante geführt werden. Bei über- 
Bemessung der bewehrten Querschnitte nach DIN 1045 drückten Rechteckquerschnitten genügt es, die Stelle der 
durchzuführen. maximalen Schubspannung zu untersuchen. Bei gerisse- 
2100 
(1)
	        
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