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Volume Nr. 4, 22. Oktober 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 22. Oktober 1992 107 
Seite 12 DIN 1053 Teil 1 
Kunststoffscheibe 8.4.3.2. Zweischalige Außenwände mit Luftschicht 
\ >23 Bei zweischaligen Außenwänden mit Luftschicht ist folgen- 
: zZ des zu beachten: 
a) Die Luftschicht soll mindestens 60 mm und darf höch- 
stens 150 mm dick sein. Die Dicke der Luftschicht darf 
bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Fugenmör- 
tel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen 
wird. Die Luftschicht darf nicht durch Mörtelbrücken 
N. unterbrochen werden. Sie ist beim Hochmauern durch 
Q Abdecken oder andere geeignete Maßnahmen gegen 
De herabfallenden Mörtel zu schützen. 
f b) Die Außenschalen sollen unten und oben mit Lüftungs- 
>30 Öffnungen. (z.B. offene Stoßfugen) versehen werden, 
- wobei die unteren Öffnungen auch zur Entwässerung 
; “ ; ; dienen. Das gilt auch für die Brüstungsbereiche der 
Bld6, NO WEeE RES Außenschale. Die Lüftungsöffnungen sollen auf 20 m? 
Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine 
Die Drahtanker sind unter Beachtung ihrer statischen Häche von jeweils;etwa 75600 mm” haben: 
Wirksamkeit so auszuführen, daß sie keine Feuchte von c) Die Luftschicht darf erst 100 mm über Erdgleiche begin- 
der Außen- zur Innenschale leiten können (z.B. Auf- nen und muß von dort bzw. von Oberkante Abfangkon- 
schieben einer Kunststoffscheibe, siehe Bild 6). struktion (siehe Abschnitt 8.4.3.1, Aufzählung :c)) bis 
Andere Ankerformen (Z. B: Flachstahlanker) und Dübel  hne ECHT SChUnG echo shahit ET BPNBHTUKÜRN 
im Mauerwerk sind zulässig, wenn deren Brauchbarkeit ; 
nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen d) In der Außenschale sollen vertikale Dehnungsfugen 
ist, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulas- angeordnet werden.Ihre Abstände richten sich nach der 
sung. klimatischen Beanspruchung (Temperatur, Feuchte 
CR Kt usw.), der Art der Baustoffe und der Farbe der äußeren 
Bei nichtflächiger Verankerung der Außenschale, z.B. Wandfläche. Darüber hinaus muß die freie Beweglich- 
linienförmig oder nur in Höhe der Decken, ist ihre Stand- keit der Außenschale auch in vertikaler Richtung sicher- 
sicherheit nachzuweisen. gestellt sein. 
Bei gekrümmten Mauerwerksschalen sind Art, Anord- Die unterschiedlichen Verformungen der Außen- und 
nung und Anzahl der Anker unter Berücksichtigung der Innenschale sind insbesondere bei Gebäuden mit über 
Verformung festzulegen. mehrere Geschosse durchgehender Außenschale auch 
f) Die Innenschalen und die Geschoßdecken sind an den b8i der Ausführung der Türen und Fenster zu beachten: 
Fußpunkten der Zwischenräume der Wandschalen Die Mauerwerksschalen sind an ihren Berührungspunk- 
gegen Feuchtigkeit zu schützen (siehe Bild 7). Die ten (z.B. Fenster- und Türanschlägen) durch Eine. was- 
Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im serundurchlässige Sperrschicht zu trennen: 
Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale hori- Die Dehnungsfugen sind mit einem geeigneten Material 
zontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Tür- dauerhaft und dicht zu schließen. 
stürzen sowie im Bereich von Schibänken. 8.4.3.3 Zweischalige Außenwände ‚mit Luftschicht und 
Wärmedämmung 
Bei Anordnung einer zusätzlichen matten- oder plattenför- 
migen Wärmedämmschicht auf der Außenseite der Innen- 
- schale ist außerdem zu beachten: 
S a) Derlichte Abstand der Mauerwerksschalen darf 150 mm 
“nicht überschreiten. 
Öffnungen b) Die Luftschichtdicke von mindestens 40 mm darf nicht 
in 1.und durch‘ Unebenheit der Wärmedämmschicht eingeengt 
2.Schicht < werden, Wird diese Luftschichtdicke unterschritten, gilt 
A Abschnitt 8.4.3.4. 
4 pe +M c) Hinsichtlich der. Eigenschaften und Ausführung der 
' Wärmedämmschicht ist Abschnitt 8.4.3.4. Aufzählung a) 
sinngemäß zu beachten. 
4 £ nd 
8.4.3.4  Zweischalige Außenwände mit Kerndämmung 
/ Abweichend von Abschnitt 8.4.3.1, Aufzählung b) ist die 
Untermörtelung Außenschale mindestens 115mm dick auszuführen. 
Bild 7. Fußpunktausführung bei Der lichte Abstand der Mauerwerksschalen darf 150 mm 
zweischaligem Verblendmauer- nicht überschreiten. Der Hohlraum zwischen den Mauer- 
werk (Prinzipskizze) werksschalen darf ohne verbleibende Luftschicht verfüllt 
werden, wenn Wärmedämmstoffe verwendet werden, die 
Die Aufstandsfläche muß so: beschaffen sein, daß für diesen Anwendungsbereich genormt sind oder deren 
ein Abrutschen der Außenschale auf ihr nicht eintritt. Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften 
Die erste Ankerlage ist so tief wie möglich anzuordnen. nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsicht- 
Die Dichtungsbahn für die untere Sperrschicht muß liche Zulassung. 
DIN 18 195 Teil 4 entsprechen. Sie ist bis zur Vorderkante Für die Außenschale sind keine glasierten Steine oder 
der Außenschale zu verlegen, an der Innenschale hoch- Steine bzw. Beschichtungen mit vergleichbar hoher Was- 
zuführen und zu befestigen serdampf-Diffusionswiderstandszahl zulässig.
	        
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