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Volume Nr. 1, 17. Januar 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 2} Im # i | N 
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen, 
Stadtentwicklung und 
Umweltschutz RE 
Seane&iebibliothek 
—H—*$B8FHR— 
Nr. 1 Berlin, den 17. Januar 1992 ä > 
INHALT 
Seite seite 
Ausführungsvorschriften zu 8 11 des Gesetzes zur arbeitung (Richtlinien für Ausgleichszahlungen 
Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) mit Datenverarbeitung - RAusD -) ......... 8 
— Erteilung von Befreiungen nach 8 31 Abs. 2 
des Baugesetzbuchs (BauGB) — .............. Ausführungsvorschriften zu 8 32 Abs. 1 Satz 2 der 
Allgemeine. Anweisung. über die Angleichung Bauordnung für Berlin (BauO Bin) über innen- 
SUNG H9Er \ liegende Treppenräume - AV InnTi 0 3 
des Pachtzinses und Festsetzung des Wohn- 9 pp SPP 
laubenentgeltes für Kleingärten auf landes- 7 n . . 
eigenen Grundstücken gemäß S20a des Allgemeine Anweisung über den Betrieb von Hei- 
Bundeskleingartengesetzes — BKleingG - ...... zungs-, Warmwasser- und raumlufttechnischen 
© . (RLT-)Anlagen in Gebäuden und Einrichtungen der 
Richtlinien über die Berechnung und Erhebung der Berliner Verwaltung (Heiz-Anweisung) ........ 9 
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den 
Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungs- Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt- 
wesen (AFWoG) mit automatisierter Datenver- Jahrganges 1991 ......... . Ur 12 
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen A. Art der Nutzung 
a a a ” Für Abweichungen von der nach dem Benutzungsplan zuläs- 
Ahı'die Bezirksämter ABLS.2214 igen oder im Bebauungsplan festgesetzten Art der Nutzung. 
nachrichtlich B. Maß der Nutzung 
an die Senatsverwaltungen ws 
(einschließlich Senatskanzlei) 1 — Grundflächenzahl (GRZ) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses Für die Überschreitung der zulässigen/festgesetzten GRZ um 
den Präsidenten des Rechnungshofes mehr als 20% in der offenen und um mehr als 50% in der 
geschlossenen Bauweise. Zusätzliche Überschreitungen durch 
. . Aufzüge, Eingangsüberdachungen u.ä. sind nicht vorlagepflich- 
Ausführungsvorschriften tig. Fälle, in denen nach Abriß und Neubau die ursprünglich 
zu $ 11 des Gesetzes zur Ausführung vorhandene GRZ nicht überschritten wird, sind ebenfalls nicht 
des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vorlagepflichtig. 
— Erteilung von Befreiungen nach 8 31 Abs. 2 2 — Geschoßflächenzahl (GFZ) 
des Baugesetzbuchs (BauGB) — (1) Für die Überschreitung einer zulässigen GFZ nach dem 
Baunutzungsplan unter 0,6 um mehr als 30%. 
Vom 20. September 1991 (2) Für die Überschreitung einer zulässigen GFZ nach dem 
Baunutzungsplan ab 0,6 um mehr als 50%. 
Bauwohn HD 1 (3) Für die Überschreitung einer zulässigen GFZ nach dem 
Tel.: 8 67 - 52 00 oder 8 67 - 1, intern 95 - 52 00 Baunutzungsplan ab 1,5 um mehr als 100%: 
(4) Für, die Überschreitung einer festgesetzten GFZ in Einzel- 
. . 
Aufgrund des $11 Abs.1 in Verbindung mit $21 des Gesetzes bebauungsplänen um mehr als 30%. 
zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 11. De- 
zember 1987 (GVBl. 8.2731) wird bestimmt: 3-— Banmassenzahl (BMZ) 
Für die Überschreitung der zulässigen/festgesetzten BMZ um 
I. mehr als 100%. 
Die Zustimmung der für die verbindliche Bauleitplanung zu- a & 
ständigen Senatsverwaltung zu Entscheidungen des Bezirks- 4 Kühe haulicher Anlagen 
amtes über Befreiungen aufgrund des 831 Abs.2 BauGB ist in Für die Überschreitung der festgesetzten Höhe baulicher Anla- 
nachstehend aufgeführten Fällen einzuholen: gen um mehr als 10%. 
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