58 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 5. 24. September 1991
c) Im Absatz 1 Buchstabe g wird im Klammersatz das Wort zuständige Bezirksamt bzw. die Senatsverwaltung für
„und“ durch das Wort „bis“ und die Ziffer „6“ durch die Stadtentwicklung und Umweltschutz; sofern das Vor-
Ziffer „7“ ersetzt. bringen als Fachaufsichtsbeschwerde anzusehen ist. Ist
Un en der Betroffene mit einer Verwarnung (mit Geld) nicht
%) Im Absatz 2 treten folgende Anderungen Sm: einverstanden oder wird das Verwarnungsgeld nicht
a) Im Satz 1 ist das Wort „Angriff“ durch das Wort „Zu- oder zu spät eingezahlt, ist eine Lärm-Ordnungswidrig-
griff“ zu ErScizcN: keitsanzeige zu fertigen und diese zur weiteren Ahn-
b) Im Satz 4 werden die Worte „dem Senator“ durch die dung (Bußgeld, sofern keine Verfahrenseinstellung
Worte „der Senatsverwaltung“ ersetzt. geboten ist) an die jeweils zuständige Behörde zu sen-
e) Im Absatz 3 ist die Bezeichnung „Pol 585 a“ zu strei- den.“
hen.
; a 20. In der Nummer 56 Abs. 2 erhält der Buchstabe b folgende
f) Im Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „der Senator“ neue Fassung:
durch die Worte „die Senatsverwaltung“ ersetzt. „b) der Betroffene (wenn der Bescheid an den bevollmäch-
g) Im Absatz 6 wird der Satz 2 gestrichen. tigten Verteidiger zugestellt wird) sowie der Verteidiger
x : e Sg des Betroffenen (wenn nicht an den Verteidiger, son-
Es folgender DUO A030 7 hinzufügen: En dern an den Betroffenen direkt zugestellt wird): siehe
„(7) Bei tateinheitlichen Verstößen gegen die Lärmver- hierzu 8 51 Abs. 3 OWiG “
ordnung bzw. $ 117 OWiG und gegen 82 LärmVO und
die Feiertagsschutz-Verordnung ist diejenige Behörde 2. Inder N 57.treten folgende. Ander n ein:
für die Verfolgung und Ahndung aller Ordnungswidrig- AT - NE Se A
keiten vorrangig zuständig, die den Betroffenen zuerst a) Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:
vernommen hat oder durch die Polizei hat vernehmen „(1) Zur Abwehr von Lärmgefahren durch den Betrieb
lassen oder der die Akten von der Polizei nach der Ver- nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen können neben
nehmung zuerst übersandt worden sind (839 Abs.1l dem Bußgeldverfahren nach $9 Abs. 1. LärmVO auch
OWiG), sofern nicht $39 Abs. 2 Satz 1 OWiG Anwen- eine ordnungsbehördliche Anordnung im Einzelfall
dung findet. Sofern die tatbestandsmäßigen Vorausset- nach $ 24 BImSchG getroffen werden bzw. der Betrieb
zungen gegeben sind, wird von dieser Behörde nur eine nach $25 BImSchG untersagt werden.
Geldbuße festgesetzt. Die Höhe der Geldbuße wird {2) Neben dem Bußgeldverfahren nach 89 Abs.1
nach der Vorschrift bestimmt, die die höchste Geldbuße LärmVO bzw. nach 8117 OWiG können bei verhaltens-
androht ($19 OWiG). 839 Abs.2 Satz 2 OWiG ist zu bedingtem Lärm (insbesondere durch die lautstarke
beachten. Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikin-
N strumenten bzw. durch die Haltung von Tieren) nach
19: In der Nummer 55 treten folgende Änderungen ein: $ 14 Abs. 1 ASOG alle möglichen Maßnahmen getroffen
a) Im Absatz 1 Satz 1 sind zwischen den Wörtern „münd- werden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für
lich“ und „verwarnen“ noch die Wörter „oder schrift- die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
lich“ einzufügen. b) Im Absatz 4 sind die Worte „Senator für Schulwesen,
») Im Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „des zur Tatzeit N EEE nn ee“ N N IN die N ES er
maßgeblichen Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalogs verwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport“ zu
des Senators für Stadtentwicklung und Umweltschutz“ ersetzen.
durch die Worte „der zur Tatzeit maßgeblichen Allge- x < .
meinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahn- 22. In N Nummer TH a Xen Pu N Orte An es EI Eze
dung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ma eobüchs Bu go a 08 4 es RW ei m N ur
Umweltschutzes der Senatsverwaltung für Stadtent- wick ma u Elena Al utz An hs a ub » den B nn
wicklung und Umweltschutz“ ersetzt. zeit maßgebliche Allgemeine Anweisung MET GEN DUR-
geldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im
:) Im Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „des Senators für Bereich des Umweltschutzes der Senatsverwaltung für
Inneres vom 19. März 1990 (ABl. S. 669)“ durch die Stadtentwicklung und Umweltschutz“ zu ersetzen.
Worte „der Senatsverwaltung für Inneres vom 6. De-
zember 1990 (ABl. S. 2454)“ ersetzt. 23. In der Nummer 62 Abs. 3 werden die Worte „der Sicherstel-
d) Im Absatz 2 erhält der Satz 2 folgende neue Fassung: ENDE abkaer Z N N an Sicherstel-
„Sofern der Betroffene mit der Verwarnung (ohne Geld) ES DE sch enalmephrofokolle Ersetzt.
nicht einverstanden ist, ist kein Antrag auf gerichtliche IL
Entscheidung nach 862 OWiG, sondern nur eine
Gegenvorstellung (Remonstration) oder eine Aufsichts- Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach der Be-
beschwerde möglich. Hierüber entscheidet das örtlich kanntgabe im Dienstblatt des Senats von Berlin in Kraft.