- Dienstblatt des Senats von Berlin _ Teil VI_Nr. 1 22. Februar 1991
(2) Die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin kann weitere brief-Bank nach Muster Anlage 3, daß die Vorausset-
Unterlagen verlangen. zungen des $17 BerlinFG vorliegen.
© (1) Die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin hat im Falle des Übersteigen im Falle des 817 Abs. 1 BerlinFG die Darlehen
$17 Abs. 1 BerlinFG nach Muster Anlage 1, im Falle des für jede geförderte Wohnung 10000 DM, so ist dies mit
$17 Abs. 2 BerlinFG nach Muster Anlage 2 vorläufig zu Angabe der Darlehensbeträge, die über 10000 DM je ge-
bescheinigen, daß: die entsprechenden Voraussetzungen des förderte Wohnung liegen, in der Bescheinigung zu vermer-
$17 BerlinFG vorliegen. Sobald nachgewiesen wird, daß die ken.
durch das Darlehen geförderte Baumaßnahme durchge- . . . Ra en N
führt ist, und sofern zu diesem Zeitpunkt die der vorläufigen Anträge auf Erteilung einer endgültigen Bescheinigung, bei
Bescheinigung zugrundeliegenden Angaben weiterhin zu- denen die vorläufige Bescheinigung von der Senatsverwal-
treffen, wird dies dem Darlehensgeber von der Wohnungs- tung für Bau- und Wohnungswesen erteilt wurde, sind nach
bau-Kreditanstalt Berlin abschließend bestätigt; diese Bestä- der Zuständigkeitsregelung der Verwaltungsvorschriften vom
tigung gilt dann als endgültige Bescheinigung. 16. Ober 1964 (ABl. S.999/DBl. VI/1964 Nr. 46) abzu-
wickeln.
{2) Im Falle des $17 Abs. 5 BerlinFG bescheinigt die Woh-
nungsbau-Kreditanstalt Berlin oder die Berliner Pfand- 9. Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1991 in Kraft.
Anlage. 1 Anlage 2
Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin Ort und Datum _Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin Ort und Datum
Vorläufige Bescheinigung gemäß 817 Abs. 7 Vorläufige Bescheinigung gemäß 8 17 Abs. 7
des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
(Berlinförderungsgesetz — BerlinFG) (Berlinförderungsgesetz — BerlinFG)
in der jeweils geltenden Fassung in der jeweils geltenden Fassung
A Darlehensgeber .....0000.7. see nn
(Name und Anschrift) (Name und Anschrift)
Darlehen CORE TEE RA Darlehen ER EN EM
(Höhe des Darlehens) (Höhe des Darlehens)
Grundstück ke He eke en ka Grundstück RAN KT
(Straße und Hausnummer) (Straße und Hausnummer)
Bauherr A EEE Bauherr RER R HEEH eN
(Name und Anschrift) (Name und Anschrift)
Hiermit wird nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen vorläu- Hiermit wird nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen vorläufig
fig bescheinigt, daß das Darlehen bescheinigt, daß das Darlehen
1. unverzinslich und in gleichen Jahresbeträgen zu tilgen ist, 1. eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren hat und zur Förde-
eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren hat und zur Finan- rung des Baues, des. Umbaues, der Erweiterung, der Mo-
zierung des Baues von Wohnungen im Sinne des 839 des dernisierung und der Instandsetzung von Gebäuden be-
Zweiten Wohnungsbaugesetzes (W ohnungsbau- und Fami- stimmt ist;
Er 1990 (BGBI N STROGVEL * Se er munt I AH 2. höchstens mit gleichen Jahresbeträgen, die der im Dar-
X den Baufı CM all % N ittelb a Gi EP STSVEHTIE vereinbarten Laufzeit entsprechen, zu tilgen
2 von den Bauherren unverzüglich und unmittelbar für die ist oder
obengenannte Baumaßnahme verwendet werden wird; mit, gleichen Jahresbeträgen, bei denen sich bei gleichblei-
7? 10000 Deutsche Mark für jede geförderte Wohnung nicht benden Bedingungen infolge der laufenden Tilgung der
übersteigt. Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil entsprechend
erhöht, zu verzinsen und zurückzuzahlen ist;
Der Darlehensgeber hat versichert, daß das Darlehen weder un- 3 von dem Bauherren und unverzüglich und unmittelbar für
EEE ne es en ichem Zusammenhang die obengenannte Baumaßnahme verwendet werden wird.
mit der Aufnahme eines Kredites steht.
en x Die Hingabe des Darlehens hat der Darlehensgeber seinem Fi-
ERS En Deal höns hat der Darlehensgeber seinem Fi- hanzamt nachzuweisen.
. x n n Sobald nachgewiesen wird, daß die durch das Darlehen geför-
EEE ae u A “ug ES derte Baumaßnahme durchgeführt ist, und sofern zu diesem
Sr MAAS. CUTCHE 150 10 SON ZU CIESEM Zeitpunkt die dieser vorläufigen Bescheinigung zugrundeliegen-
Zeitpunkt die dieser vorläufigen Bescheinigung zugrundeliegen- den Angaben weiterhin zutreffen, wird dies dem Darlehens-
ck NEN ER Us Al Ede Seh geber abschließend bestätigt; diese Bestätigung gilt dann als
tiee Bescheinigung: EU BUNE BU a'S CNCSU- endgültige Bescheinigung.
(Dienstsiegel) (Unterschrift) (Dienstsiegel) (Unterschrift)