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Volume Nr. 1, 22. Februar 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

10 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.1 22. Februar 1991 
(4) Verwaltungskosten d) Kostenschätzung nach DIN 276 
Die WBK Berlin erhebt für die gewährten Förderungsmittel e) Wohnflächenberechnung nach der II. Berechnungsverord- 
einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 2 v. H. des jeweils nung in Verbindung mit den Wohnungsbauförderungsbe- 
auszuzahlenden Betrages. stimmungen 1990 und Angabe der genehmigten GFZ 
X Nutzflächenberechnung (nur bei gleichzeitiger Errichtung 
; eines Gewerbeteils) 
3 - Wettb bsverfah v4 
s EWR ST REN . ; x g) Planungsunterlagen im Maßstab 1: 100 
(1) Die Förderung von Bauvorhaben im Dritten Förderungs- h) Benennung einer Anlaufstelle für Mietinteressenten 
weg erfolgt in einem Subventionswettbewerb. Innerhalb eines 1 . 
Förderungsjahres sind bis zu sechs Auswahltermine vorge- 0 Baubeschreibung nach RNK 2726 
Eu N Au an U den jeden Jahres durch (3) Spätestens drei Wochen vor dem Auswahltermin sind im 
K SEN BEKANNMER SCHEN WETHEN. verschlossenen Briefumschlag einzureichen: 
Q) Zu den jeweiligen Auswahlterminen stellt die WBK Berlin G. -)Kosten- und: Finanzi jan. Rentabilitätsbe: 
eine Liste der geprüften Anträge nach der Rangfolge der (abso- a Daune SEE ARANZIETENSSPIAN: ASTA DEMSOE 
luten) Unterschreitung der in Nummer 2 Abs. 2 und 3 genann- 6) Ansabe des veabsichti Förd lauf ad 
ten maximalen Förderungsbarwerte auf. Bei Ausbau von Dach- ) Nom al S dB: HC NN: N SUB EUCT MCs 
räumen zu Wohnungen werden die Unterschreitungen an Oominat- und Barwertes der Förderungsmitte 
deren relativ geringerer Förderungshöhe gemessen. Zu jedem (4) Über. die Förderung der Bauvorhaben: entscheidet der 
Auswahltermin werden jeweils die nach dieser Rangfolge für Bewilligungsausschuß (Nummer 18 Abs. 1 und 2 der Woh- 
Berlin günstigsten Anträge berücksichtigt. Die Summe der für nungsbauförderungsbestimmungen 1990), Der Förderungsver- 
die berücksichtigten Anträge bereitgestellten Förderungsmittel trag wird zwischen der WBK Berlin und dem Antragsteller 
soll 80 v. H. des insgesamt beantragten Mittelvolumens nicht abgeschlossen 
überschreiten. Liegt ein Bauvorhaben nach der Rangfolge der . 
beantragten Unterschreitung der maximalen Förderungsbar- 
werte nur teilweise innerhalb des Auswahlrahmens von 80 v.H. 5 - Verpflichtung, Ausschlüsse 
der ‚1 nSgesamt beantragt en Förderungsmittel, kann SS AS (1) Die Inanspruchnahme der .Grundsteuervergünstigung 
gewählt werden, Wenn die beantragten Förderungsmittel über- durch den Bauherrn sowie eine Anschlußförderung sind aus- 
wiegend innerhalb dieses Rahmens liegen. geschlossen. Das Land Berlin übernimmt keine Bürgschaften. 
(3) Das Ergebnis des Subventionswettbewerbs (absoluter 2D . ws x : . 
; ; . x er Eigentümer hat sich zu verpflichten, die Wohnungen 
Unterschreitungsbetrag m? WF) wird protokolliert (in Anleh- S  nanspMlehnahme eines N DA GOSIENZUSCHSSEN ehren 
Aung an die VOB Teil A) ‚und sämtlichen Antragstellern ZUBC- eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit und bei 
leitet, welche am jeweiligen Auswahltermin teilgenommen Inanspruchnahme von Aufwendungszuschüssen während der 
haben. Eine Nachverhandlung ist ausgeschlossen. Laufzeit dieser Mittel, mindestens aber für 10 Jahre ab Bezugs- 
(4) Sind Anzeichen für ein Unterlaufen des Wettbewerbs er- fertigkeit, an Dritte zu vermieten. Die WBK Berlin kann hier- 
kennbar, kann der planmäßige Wettbewerbstermin ausgesetzt über geeignete Unterlagen verlangen. Dabei sind die Wohnun- 
werden. gen so zu vermieten, daß die Zahl der Haushaltsmitglieder nicht 
Kan a in ei ffenbar unangemessenen Verhältnis zur geförderten 
(5) In der Regel werden nur diejenigen Anträge zu den Aus- IN Sinem 0 . x 
wahlterminen zugelassen, für die vollständige und prüffähige m RD er 
; Y -. es ; 2 lich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Förderung für die 
EEE AD EN EEE EN in A Or selbstgenutzte Wohnung eingestellt; bereits gezahlte Bauko- 
N nn NN N hl SE ACh ch N Ckrchunt erde] DD N 9”  stenzuschüsse für eigengenutzte Wohnungen sind zeitanteilig 
BENCCN SWEET MIC VOTHCASICHLIEL WETCEN: 2785 \N86- urückzuzahlen. Beträgt der gewählte Förderungszeitraum für 
bot des Antragstellers über die Inanspruchnahme der Förde- die Aufwendungszuschüsse weniger als 10 Jahre, sind die 
i inal- i 2 : nd en: 
N gsmittel (Nominal und Barwertbetrag in DM/m WFD muß bereits gezahlten Aufwendungszuschüsse insoweit zeitanteilig 
spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Auswahltermin der zurückzuzahlen, als die 10jährige Vermietungsbindung unter- 
WBK Berlin im verschlossenen Briefumschlag vorliegen. schritten wird ? 
(6) Nichtberücksichtigte Antragsteller können an späteren Aus- (3) Der Eigentümer hat eine Veräußerung des Grundstücks 
wahlterminen erneut teilnehmen, wenn sie dies schriftlich der einzelner Wohnungen der Förderungsstelle unverzüglich 
beantragen. Eine Bewilligung ist nur bis zum Ablauf des Jahres mitzuteilen 
der Bezugsfertigkeit möglich. 
C ES . (4) Mit den Bauarbeiten muß ‚spätestens innerhalb von sechs 
Monaten nach Abschluß des Fördervertrages begonnen wer- 
nn den. Ist nach Feststellung der WBK Berlin kein ordnungsgemä- 
4 - Anträge, Unterlagen ßer Baufortschritt zu verzeichnen und das Bauvorhaben nicht 
(1) Anträge auf Förderung von Bauvorhaben im Dritten Förde- innerhalb einer als üblich anzusehenden Bauzeit oder späte- 
rungsweg sind vor Bezugsfertigkeit. bei der WBK Berlin zu stel- tens drei Jahre nach Abschluß des Fördervertrages fertigge- 
len. stellt. kann der Förderungsvertrag gekündigt werden. 
(2) Zur Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen einzurei- (5) Der Eigentümer hat sich zu verpflichten, für einen Zeit- 
chen: raum von 10 Jahren ab Fertigstellung des Bauvorhabens auf 
. Ca & Anfrage der WBK Berlin einmal jährlich Auskunft über die 
a) Baugenehmigung oder Vorbescheid über die planungsrecht- : er ; « . n 
liche Zulässigkeit sowie über das Maß der Nutzung des “u or Won UN re Wohnungsgrößen und 
beantragten Bauvorhabens aumzahl der Wohnungen) zu erteilen. 
b) Aktuelle Verkehrswertbescheinigung des bezirklichen Ver- 6 - Schlußbesti 
messungsamtes nach Nummer 1 Abs. 3 Buchstabe a und - Schlußbestimmungen 
Abs. 4 (1) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die För- 
c) Grundbuchauszug, Abzeichnung. der Flurkarte derung kann insbesondere versagt werden, wenn eine Förde- 
Kaufvertrag rung offenbar ungerechtfertigt ist. weil die nicht durch. die
	        
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