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Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
TE mangels Masse abgelehnt worden ist oder wer in
. Se das gerichtliche: Schuldnerverzeichnis eingetragen
An die Bezirksämter ABl. S. 3791 ist.
es N ER d} Schriftliche Erklärung der leitenden Person, dass sie
derzeit Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder
Ausführungsvorschriften zur Anerkennung ähnliche Dienste gewerblich nicht betreibt und in
. den letzten drei Jahren seit Antragstellung nicht
von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen betrieben‘ hat!
AV-AGInsO
( ) 2.1.3 Sonstige gemeinnützige oder gewerbliche Betreiber
Vom 31. August 1999 müssen die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Ver-
treter nachweisen.
GesSoz V D 5 Der Nachweis erfolgt durch Beibringung der in Num-
Telefon: 90.28 - 27 65 oder 9028 - 0, intern 9 28 - 27 65 mer 2.1.2 genannten Unterlagen für alle nach Gesetz,
Satzung oder Gesellschaftervertrag vertretungsberech-
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der tigten Personen der sonstigen Betreiber.
Insolvenzordnung (AGInsO) vom 6. Juli 1998 (GVBl. S. 196) ” Anlegung auf Dauer ($ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGInsO)
wird bestimmt: Die Stelle hat darzulegen, dass sie längerfristig, min-
1. Anerkennungsbehörde destens ein Jahr, tätig sein wird.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Der Nachweis erfolgt durch:
ist nach dem Senatsbeschluss Nr. 1544/98. zuständig für die a) Vereinssatzung und Auszug aus dem Vereinsregis-
Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen als geeignete ter oder Auszug aus dem Gewerberegister oder
Stellen (Verbraucherinsolvenzberatungsstellen) im Sinne des Handelsregister; Gesellschaftervertrag bei GmbH
8305 Abs. 1 Nr.1 der Insolvenzordnung (InsO) vom 5 . Oktober oder GbR, Stiftungsurkunde bei Stiftungen des bür-
1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 2 des gerlichen Rechts (gilt nicht für Körperschaften des
Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836). öffentlichen Rechts)
2. Anerkennungsvoraussetzungen b) Finanzierungspläne, Arbeitsverträge, Mietverträge
(1) Voraussetzung für die Anerkennung als Verbraucherinsol- oder entsprechende Nachweise.
venzberatungsstelle ist, dass die nach $4 AGInsO genannten ee Anzahl der Mitarbeiter und Qualifikation ($ 4 Abs. 1
Kriterien erfüllt sind. Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und 3 AGInsO)
2.1 Zuverlässigkeit der leitenden Person ($4 Abs. 1 Satz. 1 Die Stelle hat nachzuweisen, dass in ihr mindestens
Nr. 1 AGInsO) drei Personen tätig sind, von denen eine Person über
Die Zuverlässigkeit der leitenden Person der Stelle ist ausreichende praktische Erfahrungen verfügt.
nachzuweisen. Als zuverlässig gelten Personen, die in Der Nachweis erfolgt‘ durch:
geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.und = ’ x
bei denen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen a) Vorlage der Originale oder beglaubigter Kopien
oder Strafverfahren anhängig sind. über Ausbildung und Berufserfahrung der in. der
S . ) Schuldnerberatung hauptamtlich tätigen Personen,
2.1.1 Ist der Träger der Stelle ein Spitzenverband der freien . N m :
Wohlfahrtspflege in Berlin, die Verbraucherzentrale b) Vorlage der Arbeitsverträge für die Arbeitnehmer
Berlin oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Beratungsstelle,
$o zult die Zuverlässigkeit (der Jeijenden, Person. als 2.4 Sicherstellung der Rechtsberatung ($4 Abs. 1 Satz 1
gewährleistet. Nr. 4 AGInsO)
Ist der Betreiber einem Spitzenverband der freien Di ı x x
Wohlfahrtspflege angeschlossen, so gilt die Zuverläs- EHER AT UEFA GET EEE An
sigkeit. als gewährleistet, wenn der Spitzenverband der menarbeit mit einem zur Ausubungs des Anwaltsberu-
freien Wohlfahrtspflege dies verbindlich erklärt. - fes befähigten. Juristen N KRCHZUWGISEN
Der Nachweis erfolgt. durch
. . “ Räumliche, organisatorische und technische Vorausset-
a) Stellungnahme des Spitzenverbandes der Freien zungen (84 Abs. 1. Satz 1 Nr. 5 AGInsO)
Wohlfahrtspflege, Da . . .
b) Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistel- Es ist ein Nachweis zu erbringen über
lungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften. a) geeignete Räume für Beratungsgespräche, in denen
2.1.2 Im Übrigen erfolgt der Nachweis durch insbesondere Datenschutz und Vertraulichkeit
. gewährleistet werden können,
a) Führungszeugnis für Behörden nach $ 30 Abs. 5 des b satorische Vi t die eine öffent
Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) über die ) obs Zn ROH ek NE 20r eiatone Ss N OeliCh ent
Zuverlässigkeit der leitenden Person, ® ES AugANB CAKE I eratung eImOg, 1 ©
b) schriftliche Erklärung der leitenden Person, dass c) eine bürotechnische Mindestausstattung, die eine
gegen sie keine Strafverfahren anhängig. sind, ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erwarten lässt.
c) schriftliche Erklärung der leitenden Person, dass sie (2) Qualitätssicherung ($ 6 Abs. 3 Satz 3 AGInsO)
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt; Die Stelle verpflichtet sich zum Nachweis des Fortbestehens
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt der Anerkennungsvoraussetzungen, zeitnah die Daten für eine
nicht, wer innerhalb der letzten zehn Jahre. eine vom LAGeSo vorgegebene halbjährliche Dokumentation der
eidesstattliche Versicherung nach $ 807 ZPO abge- Beratungsarbeit vorzulegen und jährlich einen Tätigkeits-
geben hat oder über dessen Vermögen, ein Kon- bericht mit dem Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Quali-
kurs-, Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder ein tätssicherung zu erstellen.
DBI.IV Nr. 4/21. 12. 1999 $ 103