Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen
Familie, Jugend, Sport
Gesundheit ;
Nr. 1 Berlin, den 18. März 1997
INHALT
Seite Seite
Grundsätze über die Gewährung von Leistungen Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständig-
nach 8 2 ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes an keit auf dem Gebiet der Jugendhilfe für alleinste-
x y' . g .
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien ..... hende minderjährige Asylsuchende (AV-MASYL)
Richtlinien über das Außerkrafttreten von Ver- Ausführungsvorschriften für die Tätigkeit des
waltungsvorschriften des Gesundheits- und Sozial- Beratungspersonals in bezirklichen Kindertages-
Erich re en ; stätten und in Tagespflegestellen (AV .— KBP) ... 3
. ? ® Ausführungsvorschriften über ambulante psycho-
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Rück- therapeutische Leistungen nach den 88 27 und
kehrhilferichtlinien - Sonderprogramm ......... 35 a SGB VIII (AV-Psychotherapie-ambulant) ..... 9
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Rück- Hinweis’ auf den Abschluß des Dienstblatt-Jahr-
kehrhilferichtlinien ....... Be 4 ganges 1996: ......... =. 13
Der Senat von Berlin 1 - Anspruchsvoraussetzungen gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG
Gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
An die. Bezirksämter ABl. S. 538 (AsylbLG) vom 30. Juni 1993 (BGBl. IS. 1074), geändert durch
das Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I
hrichtlich S. 2374), sind abweichend von den $8$ 3 bis 7 AsyIlbLG Leistun-
nn die S We ' lt für Fi gen entsprechend den Regelungen des Bundessozialhilfegeset-
en di N SH Hr wWaltun? iür Schale dund Sport zes nur an Leistungsberechtigte zu gewähren, die.im Besitz
der ET Prisidenton des N eh Cu n " UNE IPON einer Duldung sind, weil der freiwilligen Ausreise und. der
SPANIEN BES KECHNUNESASS Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die sie nicht zu ver-
treten haben. Einem Leistungsberechtigten nach. dem
m TE SZ N . AsylbLG, der-freiwillig ausreisen kann, stehen nur Leistungen
Grundsätze über die Gewährung von Leistungen nach 88 3 bis 7 AsylbLG zu.
nach 8 2 ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes
an Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien 2 - Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr
Für Personen aus folgenden Gebieten besteht - unabhängig
Vi . 7
om. 4 Februar. 199 von gegebenenfalls bestehenden Abschiebungshindernissen -
GesSOz VILLA S1 die Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr:
Telefon: 2122-2736 oder 2122 - 0, intern 979 - 2736 a} Bosnien-Herzegöwine
b) Bundesrepublik Jugoslawien.
INHALT 3 - Leistungsrechtliche Konsequenzen
1 - Anspruchsvoraussetzungen (1) Da bei Personen aus den unter Nummer 2 genannten Her-
gemäß 82 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG kunftsgebieten grundsätzlich von einer freiwilligen Rückkehr-
En «ni * möglichkeit auszugehen ist, liegen die Voraussetzungen für
2 - Möglichkeit der Heilen Rückkehr eine Gewährung von Leistungen nach $2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG
3 - Leistungsrechtliche Konsequenzen entsprechend den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes
4 - Unterbringung (BSHG) nicht mehr vor.
e EEE (2) Aufgrund des. Wegfalls der Leistungsvoraussetzungen sind
Se Zuständigkeilen an diesen Personenkreis nur noch Leistungen nach $ 3 bis 7
6 - Inkrafttreten AsylbLG zu gewähren.
(3) Wird.im Einzelfall geltend gemacht, daß einer freiwilligen
Aufgrund des $ 6 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgeset- Rückkehr Hindernisse entgegenstehen, die der Antragsteller
zes (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472) Nicht selbst zu vertreten hat, ist er zur Prüfung dieser
hat der Senat beschlossen: Umstände an die zuständige Ausländerbehörde zu verweisen.
DBL.IV Nr. 17/18.03.1997 3 1