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Volume Nr. 1, 18. März 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen 
Familie, Jugend, Sport 
Gesundheit ; 
Nr. 1 Berlin, den 18. März 1997 
INHALT 
Seite Seite 
Grundsätze über die Gewährung von Leistungen Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständig- 
nach 8 2 ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes an keit auf dem Gebiet der Jugendhilfe für alleinste- 
x y' . g . 
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien ..... hende minderjährige Asylsuchende (AV-MASYL) 
Richtlinien über das Außerkrafttreten von Ver- Ausführungsvorschriften für die Tätigkeit des 
waltungsvorschriften des Gesundheits- und Sozial- Beratungspersonals in bezirklichen Kindertages- 
Erich re en ; stätten und in Tagespflegestellen (AV .— KBP) ... 3 
. ? ® Ausführungsvorschriften über ambulante psycho- 
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Rück- therapeutische Leistungen nach den 88 27 und 
kehrhilferichtlinien - Sonderprogramm ......... 35 a SGB VIII (AV-Psychotherapie-ambulant) ..... 9 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Rück- Hinweis’ auf den Abschluß des Dienstblatt-Jahr- 
kehrhilferichtlinien ....... Be 4 ganges 1996: ......... =. 13 
Der Senat von Berlin 1 - Anspruchsvoraussetzungen gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG 
Gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes 
An die. Bezirksämter ABl. S. 538 (AsylbLG) vom 30. Juni 1993 (BGBl. IS. 1074), geändert durch 
das Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 
hrichtlich S. 2374), sind abweichend von den $8$ 3 bis 7 AsyIlbLG Leistun- 
nn die S We ' lt für Fi gen entsprechend den Regelungen des Bundessozialhilfegeset- 
en di N SH Hr wWaltun? iür Schale dund Sport zes nur an Leistungsberechtigte zu gewähren, die.im Besitz 
der ET Prisidenton des N eh Cu n " UNE IPON einer Duldung sind, weil der freiwilligen Ausreise und. der 
SPANIEN BES KECHNUNESASS Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die sie nicht zu ver- 
treten haben. Einem Leistungsberechtigten nach. dem 
m TE SZ N . AsylbLG, der-freiwillig ausreisen kann, stehen nur Leistungen 
Grundsätze über die Gewährung von Leistungen nach 88 3 bis 7 AsylbLG zu. 
nach 8 2 ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes 
an Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien 2 - Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr 
Für Personen aus folgenden Gebieten besteht - unabhängig 
Vi . 7 
om. 4 Februar. 199 von gegebenenfalls bestehenden Abschiebungshindernissen - 
GesSOz VILLA S1 die Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr: 
Telefon: 2122-2736 oder 2122 - 0, intern 979 - 2736 a} Bosnien-Herzegöwine 
b) Bundesrepublik Jugoslawien. 
INHALT 3 - Leistungsrechtliche Konsequenzen 
1 - Anspruchsvoraussetzungen (1) Da bei Personen aus den unter Nummer 2 genannten Her- 
gemäß 82 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG kunftsgebieten grundsätzlich von einer freiwilligen Rückkehr- 
En «ni * möglichkeit auszugehen ist, liegen die Voraussetzungen für 
2 - Möglichkeit der Heilen Rückkehr eine Gewährung von Leistungen nach $2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG 
3 - Leistungsrechtliche Konsequenzen entsprechend den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes 
4 - Unterbringung (BSHG) nicht mehr vor. 
e EEE (2) Aufgrund des. Wegfalls der Leistungsvoraussetzungen sind 
Se Zuständigkeilen an diesen Personenkreis nur noch Leistungen nach $ 3 bis 7 
6 - Inkrafttreten AsylbLG zu gewähren. 
(3) Wird.im Einzelfall geltend gemacht, daß einer freiwilligen 
Aufgrund des $ 6 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgeset- Rückkehr Hindernisse entgegenstehen, die der Antragsteller 
zes (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472) Nicht selbst zu vertreten hat, ist er zur Prüfung dieser 
hat der Senat beschlossen: Umstände an die zuständige Ausländerbehörde zu verweisen. 
DBL.IV Nr. 17/18.03.1997 3 1
	        
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