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Volume Nr. 4, 20. Dezember 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

EEE Sein 
3.6 Das Freihaltegeld beträgt 
im Westteil der Stadt 
für Einzelkurzpflegestellen 15,70. DM 
Großkurzpflegestellen 31,40 DM 
Das Freihaltegeld beträgt 
im Ostteil der Stadt 
für Einzelkurzpflegestellen 14,80 DM 
ab 01. 10. 1996 15,70 DM 
Großkurzpflegestellen 29,50 DM 
ab 01. 10. 1996 31,40 DM 
;7 Das Erziehungsgeld für Tagesgroßpflege- 
stellen beträgt 
im Westteil der Stadt 628,00 DM 
im Ostteil der Stadt 590,30 DM 
im Ostteil der Stadt ab 01. 10. 1996 628,00 DM 
* Das Erziehungsgeld für heilpädagogische 
Tagespflegestellen beträgt 
im Westteil der Stadt 1200,00 DM 
im Ostteil der Stadt 1128,00 DM 
im Ostteil der Stadt ab 01.10.1996 1200,00 DM 
9 Der Tagessatz des Erziehungsgeldes bei 
Tageskurzpflegestellen beträgt 
im Westteil der Stadt 30,00 DM 
im Ostteil der Stadt 28,20 DM 
im Ostteil der Stadt ab 01. 10. 1996 30,00 DM 
Anrechnung von Leistungen aufgrund des Familienleistungs- 
ausgleichs 
Auf die laufenden Unterhaltsleistungen ist gemäß $39 
Abs: 6 SGB VIII ein Betrag in Höhe der Hälfte des Betrags, 
der nach $ 66 des.Einkommensteuergesetzes für das erste 
Kind zu zahlen. ist, anzurechnen (100,00. DM). Der 
Anrechnungsbetrag ermäßigt sich auf ein Viertel des 
Betrags (50,00 DM), wenn das Kind oder der Jugendliche 
nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie ist. ; 
IL. 
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Juli 
1996 in Kraft, soweit in den vorstehenden Regelungen nicht 
der 1. Oktober 1996 als Datum genannt ist. 
98 ® DBI.IV Nr. 4 / 20. 12. 1996
	        
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