EEE Sein
3.6 Das Freihaltegeld beträgt
im Westteil der Stadt
für Einzelkurzpflegestellen 15,70. DM
Großkurzpflegestellen 31,40 DM
Das Freihaltegeld beträgt
im Ostteil der Stadt
für Einzelkurzpflegestellen 14,80 DM
ab 01. 10. 1996 15,70 DM
Großkurzpflegestellen 29,50 DM
ab 01. 10. 1996 31,40 DM
;7 Das Erziehungsgeld für Tagesgroßpflege-
stellen beträgt
im Westteil der Stadt 628,00 DM
im Ostteil der Stadt 590,30 DM
im Ostteil der Stadt ab 01. 10. 1996 628,00 DM
* Das Erziehungsgeld für heilpädagogische
Tagespflegestellen beträgt
im Westteil der Stadt 1200,00 DM
im Ostteil der Stadt 1128,00 DM
im Ostteil der Stadt ab 01.10.1996 1200,00 DM
9 Der Tagessatz des Erziehungsgeldes bei
Tageskurzpflegestellen beträgt
im Westteil der Stadt 30,00 DM
im Ostteil der Stadt 28,20 DM
im Ostteil der Stadt ab 01. 10. 1996 30,00 DM
Anrechnung von Leistungen aufgrund des Familienleistungs-
ausgleichs
Auf die laufenden Unterhaltsleistungen ist gemäß $39
Abs: 6 SGB VIII ein Betrag in Höhe der Hälfte des Betrags,
der nach $ 66 des.Einkommensteuergesetzes für das erste
Kind zu zahlen. ist, anzurechnen (100,00. DM). Der
Anrechnungsbetrag ermäßigt sich auf ein Viertel des
Betrags (50,00 DM), wenn das Kind oder der Jugendliche
nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie ist. ;
IL.
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Juli
1996 in Kraft, soweit in den vorstehenden Regelungen nicht
der 1. Oktober 1996 als Datum genannt ist.
98 ® DBI.IV Nr. 4 / 20. 12. 1996