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Anlagen: ben, aus der hervorgeht, daß eine spätere musikalische Berufs-
T ausbildung vorgesehen ist. Bei Minderjährigen erfolgt diese
L. Unterrichtsvertrag Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter. Schüler, deren
2 Antrag auf Gewährung von Entgeltermäßigung gesetzliche Vertreter ausdrücklich schriftlich bestätigen, daß
ein späterer Wechsel zur -Carl-Philip-Emanuel-Bach-Ober-
2.1 Merkblatt schule (musikbetontes Gymnasium), Rheinsberger Straße
2.2 Stellungnahme des Musikschullehrers/der Musikschul- 4-5, 10115 Berlin, vorgesehen ist, sollen wenigstens 10 Jahre
lehrerin alt sein.
2.3 Prüfungsvermerk und Bescheid der Musikschule (5) Die Eignung des Schülers/der Schülerin ist durch eine
3 Änderungsmitteilung der Musikschule Aufnahmeprüfung und durch Jährliche Zwischenprüfungen in
allen Unterrichtsfächern. regelmäßig festzustellen; die Prü-
Die Veränderung der Anlagen in ihrem Aufbau ist für Zwecke der fungsergebnisse sind in die Schülerakte aufzunehmen,
Datenverarbeitung zulässig, soweit ihr Inhalt vollständig im Wort- (6) Folgender Fächerkanon ist für die studienvorbereitende
laut erhalten bleibt. Ausbildung verbindlich:
—. 1 bis 2 Wochenstunden instrumentales, vokales, musik-
theoretisches. oder darstellerisches Hauptfach,
I. Musikschüler/Musikschülerin ; r
1 Wochenstunde zweites Hauptfach oder Pflichtnebenfach
1 _- Unterrichtsvertrag (beim Hauptfach Harmonie-Instrument, zum Beispiel Kla-
| . . vier und Akkordeon, ist das ein Melodie-Instrument oder
Der Unterricht wird aufgrund des zwischen der Musikschule Solo-Gesang; beim Hauptfach Melodie-Instrument oder
und dem Musikschüler/der Musikschülerin abgeschlossenen Solo-Gesang ist das ein. Harmonie-Instrument),
Unterrichtsvertrages erteilt (Anlage 1). ES )
1 bis 2 Wochenstunden Ensemblefach (Kammermusik, +
2 - Ferienregelung Orchester, Chor; davon mindestens ein Jahr Chor) und
. safe z z 1 bis 2 Wochenstunden Hörerziehung und Musiklehre
Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien der : Bas 7 x
Berliner Schule sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein (davon zwei Jahre Gehörbildung und Musiktheorie).
Unterricht erteilt. Die Verpflichtung zur Entgeltentrichtung
durch den Musikschüler/die Musikschülerin bleibt hiervon
unberührt, da die monatlichen Entgeltzählungen auf einem II. Entgelte
Jahresentgelt beruhen, das durch 12 geteilt wurde. T
5 - Entgeltpflicht
3. - Leihinstrumente - . 5 .
) z n { rn a (1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Berliner. Musik-
()); Die Musikschulen können ihren Schülern/Schülerinnen schulen ist grundsätzlich entgeltpflichtig.
gegen Entgelt Leihinstrumente zur Verfügung stellen. In der
Regel ist das nur bis zu einem Jahr zulässig. (2) Von Absatz 1 können ausgenommen werden
{2) Der Entleiher/Die Entleiherin ist zur Versicherung des — der Besuch eines Kurses zur Gewährleistung einer umfas-
Instrumentes gegen Verlust und Beschädigung zu verpflichten. senden musikalischen Ausbildung,
Das Leihinstrument darf erst ausgehändigt werden, wenn der die Mitarbeit in Chören, Orchestern bzw. Tanzgruppen
Versicherungsabschluß nachgewiesen ist. Bei Verlängerung der u.a. zur Darstellung der Arbeit der Berliner Musikschulen
Verleihfrist ist sicherzustellen, daß auch die Laufzeit der Ver- in der Öffentlichkeit,
SiCcherübE ebtentschenn angeDat St: die Teilnahme an Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit
(3) Der Entleiher/Die Entleiherin ist für den Ersatz von Ver- mit Kindertagesstätten durchgeführt werden sowie
schleißteilen verantwortlich; bei Rückgabe des Leihinstrumen- die Teilnahme an Veranstaltungen, die in den Stundenplan ©
tes hat er/sie dessen‘ einwandfreien Zustand nachzuweisen. der Berliner Schule integriert sind und in deren Räumen
Die Rückgabe in einwandfreiem Zustand ist von der Musik- stattfinden:
schule schriftlich in den Akten zu bestätigen.
Darüber hinaus kann die für die Musikschulen zuständige
4 - Studienvorbereitende Ausbildung Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung
bean - n 5 für Finanzen für besondere Zielgruppen weitere Ausnahmen
(1). Für die studien- und berufsvorbereitende Ausbildung gel- zulassen.
ten hinsichtlich.der Entgelthöhe besondere Bedingungen. Des-
halb ist auch insoweit eine Definition erforderlich. 6 - Entgelte außerhalb der Bandbreite
(2) In der studien- und berufsvorbereitenden Ausbildung, die (1) Bei Abschluß eines Unterrichtsvertrages wird ein Entgelt
hinsichtlich - der Entgelthöhe zu besonderen Bedingungen in Höhe einer Verwaltungskostenpauschale von 10 DM erho-
angeboten wird, vermittelt die Musikschule Lehrstoff und ben.
Fähigkeiten, wie sie in einer Aufnahmeprüfung von der auf- ME 7 . Ko
nehmenden Institution gefordert werden. Q) Das Entgelt für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen ist
N ; abhängig vom Charakter‘ der. Veranstaltung und wird von der
(3) Über die Dauer der Ausbildung in den einzelnen Fächern Musikschule festgesetzt. Auch hieraus sind jedoch regelmäßig
entscheidet die Musikschule nach dem Leistungsstand der Einnahmen zu erzielen; das Entgelt sollte wenigstens 3 DM
Schüler/Schülerinnen. Wegen der’ besseren Möglichkeiten zur betragen.
Leistungskontrolle und um den Verwaltungsaufwand in Gren-
zen zu halten, soll der gesamte Unterricht an derselben Musik- 7 - Entgelte innerhalb der Bandbreite
schule erteilt werden. S .
(1) Bei den im folgenden genannten Entgelten handelt es sich
(4) Schüler/Schülerinnen dieses Fachbereiches sollen bei der um Basisbeträge für eine Bandbreitenregelung, innerhalb derer
Aufnahme wenigstens 13 und höchstens 20 Jahre alt sein; sie die Bezirke die Basisbeträge um bis zu 100 % überschreiten
haben vor der Aufnahme eine schriftliche Erklärung abzuge- können.
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