Path:
Volume Nr. 2, 12. November 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

Berlin Ti 7 Arad des Senats voräBerlin__Jeil IV, 
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales {Q) Eine geringfügige Erwerbstätigkeit steht der Gewährung 
Sn m ; 7 von Überbrückungsgeld nicht entgegen, wenn das Erwerbsein- 
4 . . kommen der begünstigten Einzelpersonen oder Ehepaare in 
An die Senatsverwaltung für Gesundheit ABl. S. 3069 den letzten sechs Monaten vor Antragstellung jeweils monat- 
und Soziales lich 600 DM nicht übersteigt. 
nachrichtlich 
an die Senatsverwaltung für Finanzen En 
die Senatsverwaltung für Inneres 3 - Bewilligungsvoraussetzungen 
den Präsidenten des Rechnungshofes (1) Das Überbrückungsgeld wird’ auf Antrag gewährt, wenn 
der Antragsteller und sein Ehepartner 
Richtlinien a) für sich erklären, den weiteren Aufenthalt im Geltungs- 
für die Durchführung des Sonderprogramms bereich des Ausländergesetzes aufzugeben, 
der Berliner Rückkehrhilfe für arbeitslose b) erklären, keine Zahlungen an öffentliche Kassen zu schul- 
Ausländer bei der Rückkehr in ihr Heimatland den, und 
(Rückkehrhilferichtlinien - Sonderprogramm) c). sich verpflichten, das Überbrückungsgeld zurückzuzahlen, 
wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach der Rückkehr in 
Vom 27. Juli:1996 ihr Heimatland ihren dauernden Aufenthalt wieder in den 
Geltungsbereich des Ausländergesetzes verlegen. 
GesSoz AuslB-A 3 (2) Die Anspruchsberechtigten stellen die Anträge persönlich 
Telefon: 26 54 423 67 oder 26 54-0: intern. 9 76-23 67 in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Gesundheit 
) und Soziales - Ausländerbeauftragte -. 
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: © Im Geltungsbereich des Ausländergesetzes lebende Ehe- 
partner können den Antrag nur gemeinsam stellen. 
1 - Grundsatz (4) Innerhalb eines Haushaltsjahres ist nur ein Antragsverfah- 
(1) Ausländische Arbeitnehmer, die sich rechtmäßig im Land Stel Gewährung von Leistungen nach diesen. Richtlinien 
Berlin aufhalten, erhalten für sich und ihre Ehepartner nach . 
Maßgabe dieser Richtlinien ein Überbrückungsgeld im Rah- (5) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach diesen Richt- 
men des Sonderprogramms der Berliner Rückkehrhilfe bei der linien schließt für die Begünstigten und deren minderjährige 
Rückkehr in ihr Heimatland. Das UÜberbrückungsgeld ist Kinder die Gewährung von Leistungen nach anderen Rück- 
steuerfrei. kehrhilferichtlinien des Landes Berlin aus. 
(2) Das Überbrückungsgeld wird im Rahmen der zur Verfü- . 
gung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch 4 - Höhe des Überbrückungsgeldes 
auf die Bewilligung des Überbrückungsgeldes besteht nicht. Das Überbrückungsgeld beträgt 
2 - Begünstigter Personenkreis a) für arbeitslose Ehepaare und 
nn 5 : NK zn . für arbeitslose Alleinerziehende 
(1) Das UÜberbrückungsgeld wird ausländischen Arbeitneh- 2 nn N 
mern und ihren Ehepartnern gewährt, - aa) bei der Rückkehr in ein europäisches 
Pe 5 A A oder 
a) die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates ein an das Mittelmeer angrenzendes Land 8 000 DM, 
der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen . I en n - 
Freihandelszone (EFTA) oder eines in $ 9 der Arbeits- bb) bei der Rückkehr in die übrigen Länder 10000 DM, 
aufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I b). für arbeitsi Einzel a 
S. 2994), geändert durch Verordnung vom 15. August 1994 ) für Ph eis Ne D de N Sa das TE 3 b 
(BGBl. I S. 2115), genannten Staates besitzen, Ur nEPAATE:, DET FEDER CAS: BEWCIOS 
. einkommen eines Ehepartners die Grenze 
») die eine Aufenthaltsberechtigung nach $ 27, eine unbe- nach Nummer:2 Abs. 2 übersteigt, 
fristete Aufenthaltserlaubnis nach den $8$ 24, 25, 26 oder 35 | N nn Ve 
oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach den 88 17, aa) bei der Rückkehr in ein europäisches 
18, 19 oder 22 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 oder . 
(BGBl. I S. 1354), zuletzt geändert durch Artikel 2 des ein an das Mittelmeer angrenzendes Land 5000 DM, 
Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), die bb) bei der Rückkehr in die übrigen Länder 6000'DM. 
weder für einen zeitlich befristeten Arbeitsaufenthalt noch 
für eine bestimmte Beschäftigung erteilt worden ist, besit- N 
zen, 5 - Mitwirkung 
c) die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren dauernden Auf- (09) Die Antragsteller sind gehalten, das Bearbeitungsverfah- 
enthalt seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Land ren im zumutbaren Maß zu unterstützen. 
Berlin haben, (2) Der Umfang der Mitwirkung und die Folgen fehlender 
d) denen die Erwerbstätigkeit ausländerbehördlich nicht Mitwirkung richten sich nach den Vorschriften der 88 60, 61 
untersagt ist und und 65 bis 67 des Sozialgesetzbuches - Erstes Buch (I) - vom 
) 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015), zuletzt geändert durch 
2) von denen am Tage der Antragstellung mindestens einer Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1809). 
aa). das 45. Lebensjahr vollendet hat, 
bb) seit sechs Monaten ununterbrochen arbeitslos ist und 6 - Bewilligung 
cc) entweder einen Anspruch auf Leistungen des Arbeits- (1) Über die Bewilligung des Überbrückungsgeldes entschei- 
amtes hat oder innerhalb des letzten Jahres hatte oder det die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - Aus- 
Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. länderbeauftragte - durch schriftlichen Bescheid. 
DBIL.IVNr. 2/12.11.1996 N 43
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.