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32 - Aufgaben der Ein- und Ausgangsstelle 37 - Sicherung der Datenbestände
(1) Der gesamte Arbeitsfluß zwischen den Verbindungsstellen Zur Sicherung der Datenbestände sind Prüfsummensätze in
und der zentralen Datenverarbeitung ist über die Ein- und die Bestände aufzunehmen und von Programm zu Programm
Ausgangsstelle ‘des Landesamtes für Informationstechnik maschinell abzuprüfen. Die Prüfergebnisse sind auszudrucken
abzuwickeln. und vom Landesamt für Informationstechnik zu kontrollieren
(2) Die Ein- und Ausgangsstelle hat den termingerechten Ein- und mit Datum und Unterschrift zu bescheinigen. Bei Prüf-
. n ns . : summendifferenzen hat das Landesamt für Informationstech-
gang der Disketten mit den dazugehörigen Diskettenbegleit- , as . .
f % x nik das Referat für Automatisierte Datenverarbeitung bei der
scheinen zu überwachen und anhand der Aufstellung im Auf- ; a ; .
tfäg die Vollzähliekeit der eingegangenen Disketten zu prüfen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu benachrich-
g 8 SCENE pP tigen, das die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu tref-
(Nummer 31).
fen hat.
(3) Die Ein- und Ausgangsstelle hat nach Eingang der Disket-
ten die Unterschriften auf den Aufträgen auf Übereinstim-
mung mit den vorliegenden Unterschriftsproben zu überprü- 38 - Abstimmanweisung
fen und die Disketten mit einem Arbeitsauftrag zur Konvertie- S
rung und Dateneingabe weiterzuleiten. Umfang und Art der vom Landesamt für Informatioönstechnik
| vorzunehmenden Prüf- und Abstimmarbeiten werden in einer
(4) Nähere Einzelheiten zum Arbeitsfluß werden besonders von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales heraus-
geregelt... gegebenen Abstimmanweisung geregelt.
33 - Konvertierung und Dateneingabe
U f . . 39 - Arbeitsaufträge, Ablauf der Datenverarbeitung
(1) Die in den Disketten enthaltenen Werte sind auf einen S - . . es Ss
ADV-kompatiblen Datenträger zu konvertieren und in.das (1) Die Datenverarbeitung ist durch Arbeitsaufträge der Ein- &
Datenverarbeitungssystem einzugeben. und Ausgangsstelle (Nummer 32) zu veranlassen; sie ist mit
| . . . sachlich und technisch von den zuständigen Stellen freigegebe-
(2) Konvertierung, Dateneingabe und Datenverarbeitung sind nen und gültigen Programmen vorzunehmen (Nummer 33
mit sachlich und technisch von den zuständigen Stellen freige- Abs. 2).
gsbenen und gültigen Programmen vorzunehmen. (2) Bei der Datenverarbeitung sind in allen Erfassungszeiträu-
men durch Vergleich der Eingabedaten mit dem Datenbestand
34 - Testrichtlinien des Vormonats Plausibilitätskontrollen durchzuführen. Nach
Das Verfahren für die Prüfung und Freigabe von Programmen der vorgenannten Datenverarbe itung für den letzten Erfas-
richtet sich nach den Richtlinien über die Prüfung und Frei- N REDET EN aafor en De den EST renn a
abe von Programmen für automatische Datenverarbeitung SM Hekee Were für die Dekensusteben ErRZUSEN
(Test-RL) in der jeweils gelenden Fassung: (Datenverarbeitung für den Zahlungszeitraum).
Unterabschnitt J - Datenverarbeitung - .
40 - Datenausgaben und deren Verteilung
35 - Kontrolle und Bestätigung vollständiger Verarbeitung der (1) Bei den durch Erfassungsbelege (Nummer 11) sowie durch
Disketten Änderungen nach Nummer 12 veranlaßten Berechnungen sind
(1) Nach der Dateneingabe jedes Erfassungszeitraumes ist als Datenausgabe Leistungsbescheide und -berechnungen in
eine Bestätigung über die vollständige Verarbeitung der ange- doppelter Ausfertigung zu drucken, Gleichzeitig ist zu jedem
lieferten Disketten, getrennt nach Abrechnungsstellen, zu geänderten Fall ein Bestandsnachweis in einfacher‘ Ausferti-
drucken; sie hat die Anfangs- und Endkennsätze jeder Diskette gung herzustellen. Dieser muß alle vom Zeitpunkt der Ande-
auszuweisen. Durch Programm ist sicherzustellen, daß die Dis- rung an gültigen Daten des Falles enthalten. Daneben sind alle ©
ketten aus dem zur Verarbeitung anstehenden Erfassungszeit- erforderlichen Statistiken maschinell zu erstellen,
raum stammen. (2) Für alle Bestandsfälle (einschließlich der im Laufe des
(2) Die Ein- und Ausgangsstelle des Landesamtes für Infor- Jahres abgeschlossenen Fälle) wird am Ende eines jeden
mationstechnik hat anhand des Auftrages der Verbindungs- Kalenderjahres eine Zusammenstellung der gezahlten Leistun-
stelle (Nummer 21) und der gedruckten Bestätigung (Protokoll gen je Fall in Form einer kontenmäßigen Darstellung in zwei-
mit Grobfehlerliste) zu prüfen, ob die Verarbeitung aller von facher Ausfertigung ausgedruckt; desgleichen bei Abgang
den Verbindungsstellen übersandten Disketten vollständig eines Falles im Monat des Ausscheidens. Die am Ende eines
durchgeführt wurde. Die Prüfung ist auf der Bestätigung mit Kalenderjahres erstellten kontenmäßigen Darstellungen sind
Unterschrift und Datum zu bescheinigen. Die Bestätigungen je Sachgebiet fortlaufend zu numerieren und nach Nummer 42
sind den. zuständigen Verbindungsstellen zu übersenden. zu prüfen.
(3) Die monatlich zu beachtenden Termine (Überwachungs-
36 - Bestätigung maschinell richtiger Verarbeitung der Eingabe- termine) sind zwei Monate vor ihrer Fälligkeit in einer Termin-
daten überwachungsliste für jedes Sachgebiet gesondert mitzuteilen.
Das Maschinenreferat des Landesamtes für Informationstech- (4) Alle vorstehend aufgeführten Datenausgaben sind von der
nik hat durch Abgabe der Bescheinigung „Dateneingabe Ein- und Ausgangsstelle des Landesamtes für Informations-
maschinell richtig“ auf der Urschrift der für jeden Erfassungs- technik (Nummer 32 Abs. 1) an die Verbindungsstellen weiter-
zeitraum in dreifacher Ausfertigung erstellten Bestätigungs- zuleiten.
und Fehlerlisten zu bestätigen, daß die Verarbeitung der einge-
gebenen Daten mit freigegebenen und gültigen Programmen (5) Die Verbindungsstelle gibt die für die. Berechtigten
vorgenommen und alle vorgesehenen Kontrollen vollständig bestimmten maschinell gefertigten Bescheide (vgl. aber Num-
durchgeführt worden sind. Sämtliche Ausfertigungen der mer 41 Abs. 1), Terminlisten und gegebenenfalls kontenmäßi-
Listen sind vom Landesamt für Informationstechnik den Ver- gen Darstellungen an die zuständigen Sachbearbeiter der ein-
bindungsstellen zur Auswertung zu übersenden. zelnen Abrechnungsstellen weiter.
30 $ DBI.V Nr. 2/12. 11. 1996