15 - Sicherung von Datenerfassungsgeräten und Disketten Datenerfassung mit Unterschrift und Datum zu bestätigen. Die
Der Leiter jeder Stelle, bei der Datenerfassungsgeräte aufge- Disketten sind der Verbindungsstelle zur Weiterleitung an das
stellt sind, hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verhält- LIT zu übergeben.
nisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schriftlich fest- . -
zulegen, die eine unberechtigte Benutzung der Geräte sowie 21 - Weitergabe von Disketten an das Landesamt für Informa-
der Programm- und Datendisketten ausschließen. tionstechnik
. Die für die Weitergabe an das Landesamt für Informations-
16 - Datenerfassungsprogramm technik bestimmten Disketten mit ihren Diskettenbegleitschei-
(1) Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat den nen sind zunächst in Ne EEE verwahren, und
datenerfassenden Stellen Disketten mit einem Datenerfas- zwar von der Dienstkraft, die für die Verbindung zum Landes-
sungsprogramm für das Arbeitsgebiet „Sozialwesen“ - jeweils amt für Informationstechnik zuständig ist (Nummer 30). Die
nach dem letztgültigen Stand - (Erfassungsprogrammdisket- Weitergabe mit einem entsprechenden Auftrag an das LIT
ten) zur Verfügung. zu stellen. unter Angabe der Disketten-Nummern und des Erfassungs-
| zeitraums ist erst zum vorgesehenen Termin zulässig (Num-
(2) Die Erfassungsprogrammdisketten dürfen nur sachlich mer 31).
und technisch freigegebene Programme enthalten.
(3) Das Datenerfassungsprogramm soll neben der. Bedie- 22 - Zentrale Datenerfassung und Einzelregelungen der Daten-
nungsführung des Geräts Format- und Plausibilitätskontrollen erfassung
umfassen. Es ist außerdem sicherzustellen, daß (1). Die Erfassung von Eingabewerten entsprechend den allge-
a) verwendete Disketten nur akzeptiert werden, wenn sie meinen Anordnungen nach Nummer 12 kann ausnahmsweise
vom Landesamt für Informationstechnik für die Erfassung zentral vom Landesamt für Informationstechnik vorgenom-
von Daten gekennzeichnet sind, men werden.
b) Disketten bis zur Weitergabe an das Landesamt für Infor- (2) Weitere Einzelheiten der Datenerfassung werden beson- a
mationstechnik nur für die Weiteraufzeichnung von Daten ders geregelt.
für das Arbeitsgebiet „Sozialwesen“ verwendet werden
können. E 8
(4) Eine besonders zu bestimmende Dienstkraft hat die Erfas- Unterabschnitt F— Prüfi UNE der Datenerfassung
. < . und Dateneingabe -
sungsprogrammdisketten ‚sicher aufzubewahren und jeweils
das Eingeben von Programmen in die Datenerfassungsgeräte 23 - Bestätigungs- und Fehlerlisten
zu überwachen.
(1) Das Landesamt für Informationstechnik erstellt für jeden
17 - Datenerfassung aus festgestellten Erfassungsbelegen Erfassungszeitraum Bestätigungs- und. Fehlerlisten in dreifa-
en cher Ausfertigung (Urschrift, Fehlermitteilung für die Akte
Die Datenerfassung ist nur aus festgestellten Erfassungsbele- und Kontrolldurchschrift für die Verbindungsstelle).
gen (Nummer 13) vorzunehmen und von der Bedienungskraft N N S > .
des Geräts auf jedem Beleg zu bestätigen (Datum und Erfas- (2) Die Bestätigungs- und Fehlerlisten enthalten je Erfas-
sungskennzahl). sungszeitraum alle zu einem Fall erfaßten Daten. Werden bei
der maschinellen Verarbeitung Fehler (Plausibilitätsfehler)
8 - Behandlung fehlerhafter Daten erkannt, so werden diese besonders ausgewiesen.
Vom Programm als fehlerhaft erkannte Daten werden auf dem 24 - Prüfung der Bestätigungs- und Fehlerlisten
Bildschirm des Erfassungsgeräts mit einem Fehlerhinweis e . Na S 7
angezeigt. Läßt der Hinweis ein fehlerhaftes Eintasten von (1) Die Urschrift der Bestätigungs- und Fehlerlisten ist von
Daten in das Gerät erkennen, so ist der Eintastvorgang zu wie- einer Dienstkraft der Verbindungsstelle auf die Richtigkeit der
derholen. Bei allen übrigen. Fehlerhinweisen bleibt ein fehler- Übernahme der Eingabewerte aus den Erfassungsbelegen oder
hafter Wert einschließlich der zugehörigen Feldnummer end- aufgrund der allgemeinen Anordnungen nach Nummer 12 zu %
gültig unerfaßt. Die Erfassungkraft hat den betreffenden Erfas- prüfen. Sie hat sich vor Beginn der P rüfung zu überzeugen, daß
sungsbeleg mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. die maschinelle Richtigkeit der Dateneingabe vom Maschinen-
Nichterfaßte Werte sind nach Nummer 24 Abs. 3 und Num- referat des Landesamtes für Informationstechnik bescheinigt
mern 27 bis 29 zu behandeln. wurde (Nummer 36).
(2). Die durchgeführte Prüfung ist auf der Urschrift der Bestä-
19 - Diskettenbegleitschein tigungs- und Fehlerliste und den Erfassungsbelegen mit Unter-
Zu jeder erstmals für den betreffenden Änderungsdienst ver- ht A en bescheinigen. Die Lahzugsbenden
wendeten Diskette hat die Datenerfassungskraft einen Disket- Eng )
tenbegleitschein (Soz III ADV 6) auszufertigen, in den die a) Auf der Urschrift der Bestätigungs- und Fehlerliste:
Nummer der Diskette, das Arbeitsgebiet und die Kennzahl der „Werte aus den Erfassungsbelegen richtig übernommen,
Abrechnungsstelle- einzutragen sind. „Der Diskettenbegleit- soweit-die vorstehende Liste keine abweichenden Beschei-
schein ist stets bei der zugehörigen Diskette aufzubewahren. nigungen enthält“,
b) auf den Erfassungsbelegen: „Werte laut Bestätigungs- und
20 - Abschluß von Disketten Fehlerliste richtig übernommen“.
Der jeweils beschriebene Teil der Diskette ist bei Beendigung (3) Bei Datenerfassungsfehlern hat die prüfende Dienstkraft
der Datenerfassung - spätestens jedoch am Tagesende - nach die Bescheinigungen nach Absatz 2 wie folgt einzuschränken:
Maßgabe der Bedienungsanleitung abzuschließen (Tagesab- e ; BE
Schluß). Foteprechundes eilt Wenn eine Diskette ie ndıe a) Aufder Urschrift und der Kontrolldurchschrift der Bestäti-
beschrieben ist. Abgeschlossene Disketten dürfen. den ‚Erfas- N Pelle en en TE Sehen EU E
sungsgeräten nur von der Datenerfassungskraft entnommen 68: % Felt N: r SSUNES EICH ICHS -HOSTINONM-
werden. Sie hat bei der Entnahme das Datum und gegebenen- men außer Feld(er) Nr. ...
falls die Nummer der Folgediskette in den Diskettenbegleit- b) Auf dem Erfassungsbeleg: „Werte laut Bestätigungs- und
schein (Nummer 19) einzutragen und auf diesem Abschluß der Fehlerliste richtig übernommen außer Feld(er) Nr. ...“
28 3 DBI.IV Nr. 2./ 12. 11. 1996