c) Einschränkungen: durch zunehmende Kommerzialisie- ermöglichen und die Kinder und Jugendlichen nicht durch
rung von Freizeitangeboten und damit verbunden - in lange Fahrzeiten zwischen Elternhaus, Schule und Tages-
Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu bestimmten sozia- gruppe zu belasten, sollen Tagesgruppen möglichst regional
len Schichten - Benachteiligungen’ für einzelne Kinder angesiedelt sein.
oder Jügendliche,
d) Reizüberflutung und infolgedessen Desorientierung von 11 - Bauliche und räumliche Voraussetzungen
Kindern und Jugendlichen durch. eine Vielzahl von Medi- Der bauliche Rahmen von Tagesgruppen richtet sich nach der
enangeboten, die an die Stelle realer Erfahrungen treten, Zweck- und Aufgabenbestimmung. Die Räume sollen geeignet
+) Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, zum Bei- sein, eine Atmosphäre zu schaffen, in der Kinder und Jugend-
spiel durch das Erleben im unmittelbaren sozialen liche unterschiedlichen Alters sich gleichermaßen wohl fühlen
Umfeld, daß Alkohol, Drogen, Gewalt, Kriminalität als und entspannen sowie vielfältige Anregungen zur Betätigung
Mittel dienen, um schwierige Lebenssituationen zu bewäl- und Selbsterfahrung in verschiedensten, oft ganz lebensprakti-
tigen. schen Tätigkeitsbereichen erhalten können. Darüber hinaus
muß die Einrichtung die Möglichkeit zu Aktivitäten für die
(3) Um Kindern und Jugendlichen Hilfe zur Bewältigung von ganze Gruppe, für kleinere Gruppierungen, für Einzelbetäti-
belastenden Lebenssituationen geben‘ zu können, müssen gungen, einschließlich Rückzugsmöglichkeiten für einzelne,
Tagesgruppen im Rahmen eines pädagogisch sinnvoll struktu- bieten und die ungestörte Kommunikation, zum Beispiel zwi-
rierten Tagesablaufes Möglichkeiten bieten für schen den Mitarbeitern der Tagesgruppe und Familienangehö-
a) gestaltete Gruppenerfahrungen, zum Beispiel auch bei Aigen der Rinder und Jugendlichen, zulassen.
gemeinsamen. Mahlzeiten, Unternehmungen, Grüppen- 12 - Ausstattungsbedarf und materielle Leistungen
veranstaltungen,
, . der Tagesgruppe
Bro ng Sowie Sorielle EnisPannunäs- Ad Zur Unterstützung der Arbeit in Tageseruppen muß eine hin
Leistungsstreß reichende altersgerechte Ausstattung an therapeutisch und
) pädagogisch. einsetzbaren Geräten, Medien, Materialien und
’) kreative Freizeitbetätigungen, zum Beispiel Sport, Spiel, Spielen zur Verfügung stehen. Daneben sind bereitzustellen
Tanz und andere künstlerische Tätigkeiten, Basteln, . nen 7 zn
Bauen, Konstruieren, Erkunden und Experimentieren, a) zum Betrieb der Einrichtung: Mittel für die Unterhaltung
. der Einrichtung, die Fortbildung der festangestellten Mit-
1) themenzentrierte Übungen zum Sozialverhalten, zur Wer- arbeiter, allgemeine Verbrauchsmittel, kleinen Unterhal-
teförderung oder zur Konfliktbewältigung, zum Beispiel tungsbedarf, Lehrmittel und Beköstigung (das heißt, in
bezüglich der Gewalt-, Arbeitslosigkeits-, Ausländerpro- Abhängigkeit von den Betreuungszeiten in der Tages-
blematik, gruppe für eine warme und eine kalte Mahlzeit täglich),
®) Einzel- und Gruppengespräche zu Fragen der Lebensfüh- b) zur Realisierung der sozialpädagogisch-therapeutischen
rung, Zu Lebensvorstellungen und Lebenserwartungen Arbeit: Mittel für die Teilnahme an belehrenden und
sowie individuelle Beratung und Aufklärung. unterhaltenden gruppenpädagogischen. Veranstaltungen
. sowie - nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel - auch
8 - Gruppenzusammensetzung Fahrgelder für eine Ferienreise der Gruppe.
(1) Tagesgruppen sollen alters- und geschlechtsheterogen
zusammengesetzt sein. Sofern ein besonderer erzieherischer 13 - Leitung
Bedarf besteht, können sie auch alters- und/oder geschlechts- (1). Für eigenständige Tagesgruppen (vgl. Nummer 3 Buch-
homogen angeboten werden. stabe a) ist eine Leitungskraft vorzusehen, die
Q) Die Gruppengröße beträgt neun Plätze. Eine Ausnah ME. — bei drei und mehr Gruppen außerhalb des Betreuungs-
kann für Tagesgruppen besonderer Prägung, zum Beispiel inte- schlüssels finanziert wird
grativ mit behinderten Kindern und Jugendlichen arbeitenden W
Gruppen, durch Reduzierung der Gruppengröße entsprechend bei weniger als drei Gruppen Leitungsfunktionen zusätz-
dem höheren Erziehungs- und Pflegeaufwand um maximal lich zu ihren ‘sonstigen Aufgaben wahrnimmt. Der
drei Plätze zugelassen werden. wöchentliche Anteil der tarifrechtlich. vorgeschriebenen
Arbeitszeit, der zur Wahrnehmung von Leitungsaufgaben
9 - Öffnungszeiten genutzt werden kann, richtet sich nach Bedarf und Öört-
7 DE re z lichen Gegebenheiten. Er darf jedoch nicht mehr als !/4
(1) Zur Sicherung der Kontinuität der sozialpädagogischen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbe-
Arbeit und zur Ermöglichung einer intensiven Einbeziehung schäftigten betragen.
der Eltern und Familienmitglieder sollen Tagesgruppen in
Schulzeiten in der Regel an fünf Tagen der Woche jeweils sechs (2) Die Leitung von Tagesgruppen in Verbundsystemen (vgl.
Stunden geöffnet sein. Nummer 3 Buchstabe b) obliegt dem/der Leiter(in) der
(2) Während der Schulferien sollen Tagesgruppen - insbeson- Gesamteinrichtung. Bereichsleiter(innen) können stellenplan-
dere zur Wahrnehmung freizeitpädagogischer und erlebnis- neutral zusätzlich bestellt werden.
orientierter Aktivitäten - ihr Angebot an fünf Tagen der Woche (3) Die Leitungspositionen sind durch Fachkräfte zu beset-
jeweils acht Stunden bereithalten. zen, die fachlich und persönlich geeignet sind, die Funktions-
(3) Während der Schulferien sind, abhängig von der Bele- bereiche innerhalb der Einrichtung zu koordinieren und Ent-
gungs- und Personalsituation, Schließzeiten bis zu maximal scheidungsprozesse Zu fördern. Fachlich geeignet kö NH IN
vier Wochen im Jahr zulässig. der Regel Diplom-Sozialarbeiter(innen) / Sozialpädagogen
(-pädagoginnen) sowie Diplom-Pädagogen / -Pädagoginnen
sein, in Ausnahmefällen auch Erzieher(innen) mit staatlicher
10 - Standort Anerkennung, sofern diese mindestens fünf Jahre erfolgreich
Der Standort von Tagesgruppen muß insgesamt dem sozialpäd- in einer Tagesgruppe tätig gewesen sind. Die persönliche Eig-
agogischen Auftrag entsprechen. Um- eine lebensweltorien- nung umfaßt die Kompetenz zur Leitung der Einrichtung in
tierte sozialpädagogische Arbeit gestalten zu können, die kon- pädagogischer; sozialpädagogischer, fürsorgerischer und ver-
struktive Einbeziehung der Eltern und Familienmitglieder zu ' waltungsmäßiger Hinsicht, insbesondere zur Lenkung und
DBI.IV Nr. 1/12. 04. 1996 3 13