60 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.4 21. November 1995
BSHG), mindern sie die Unterhaltsbedürftigkeit des Hilfeemp- Der Unterhaltsanspruch ist allerdings. stets geltend zu machen
fängers und damit seinen Unterhaltsanspruch (z.B. $ 1577 und 8 1611 Abs. 1 BGB erst auf Einwendung des Unterhalts-
Abs. 1, $ 1602 Abs. 1 BGB). 81578 a und 81610 a BGB sind pflichtigen, der die Beweislast trägt, anzuwenden.
gegebenenfalls zu beachten. (3) Keine Unterhaltsberechtigung besteht bei:
€ a). Arbeitslosigkeit, sofern der Unterhaltsberechtigte inten-
42 Geschiedene Ehegatten sive Arbeitsbemühungen - auch für berufsfremde, unter
Es wird darauf hingewiesen, daß geschiedene Ehegatten von seinem Niveau liegende und auswärtige Tätigkeiten -
unterhaltsberechtigten Hilfeempfängern entweder den gestei- nicht nachweist,
gert oder den nicht gesteigert Unterhaltspflichtigen zuzuord- z : : A %
nen sind (siehe hierzu Nummer 30 und 31), sofern nicht ein b) En una die auf cin yöle necHcs Berufsziel ausgs-
Ausschlußtatbestand nach Nummer 25 und 26 vorliegt. .
49 - Besonderheit der Unterhaltsbedürftigkeit minderjähriger
43 - Nach dem 30. Juni 1977 geschiedene Ehegatten und volljähriger unverheirateter Kinder
(1) Eine Unterhaltsberechtigung des nach dem 30. Juni 1977 Haben Eltern unverheirateten Kindern Unterhalt zu gewähren,
geschiedenen Ehegatten ist nur unter den Voraussetzungen der können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im
$$ 1570 bis 1576 BGB gegeben (vgl. Nummer 30 Buchstabe g). voraus der Unterhalt gewährt werden soll ($1612 Abs. 2 Satz 1
(2) Besteht eine Erwerbsobliegenheit des geschiedenen Ehe- BGB). Die Eltern haben also ein Wahlrecht zwischen Natural-
gatten und kann der Nachweis intensiver Arbeitsbemühungen leistungen und einer Geldrente. Nach $ 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB
nicht erbracht werden, so muß er sich fiktives Einkommen kann das Vormundschaftsgericht aus besonderen Gründen die
zurechnen lassen, das seinen Unterhaltsanspruch mindern Bestimmung der Eltern über die Art der Unterhaltsgewährung
oder ganz aufheben kann. Für die Höhe des-fiktiven Einkom- ändern. Solange jedoch kein anders lautender Beschluß des
mens sind u. a. der Umfang der Erwerbsobliegenheit (Teilzeit/ Vormundschaftsgerichts vorliegt, ist die von den Eltern getrof-
Vollzeit), die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung fene Entscheidung über die Art der Unterhaltsgewährung auch
von Bedeutung. für den Träger der Sozialhilfe verbindlich. Entscheiden sich die
! ; U 7 Eltern für Naturalunterhalt, besteht weder eine Unterhalts-
(3) Nimmt ein Unterhaltsberechtigter ‚eine Tätigkeit auf, die noch eine Sozialhilfebedürftigkeit. Der Unterhaltsberechtigte
seinen Lebensbedarf voll deckt, ist er nicht mehr unterhaltsbe- kann sich durch Inanspruchnahme des Naturalunterhalts sel-
dürftig. Sein Unterhaltsanspruch erlischt damit in der Regel ber helfen (vgl. Nummer 8).
und lebt auch nicht wieder auf, wenn er Jahre später wieder
bedürftig wird. Auf die Sonderregelungen, zum Beispiel $ 1573 50 - Eltern
Abs. 4 BGB. wird hingewiesen. x SE ?
Die Unterhaltsberechtigung von Eltern ist genauso nachzuwei-
. S sen wie bei volljährigen Kindern. Bei der Erwerbsobliegenheit
44 - Vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten ist allerdings insbesondere das Alter der Eltern zu berücksichti-
Eine Unterhaltsbedürftigkeit ist nur unter den Voraussetzun- gen.
gen der $8 58, 59, 60, 61, 65 EheG gegeben. Bei auftretender
Bedürftigkeit kann der Unterhaltsanspruch immer wieder auf- E. Zivilrechtliche Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unter-
leben - es sei denn. der Unterhaltsanspruch ist endgültig erlo- haftspflichtigen
schen.
51 - Voraussetzungen
45 - Nach früherem DDR-Recht geschiedene Ehegatten (1) Das Bestehen eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsan-
- N S spruchs setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
Eine Unterhaltsbedürftigkeit liegt nur vor, wenn eine entspre- voraus (8 1603 BGB). Nach Maßgabe der 88 1615 f, g und h BGB
chende gerichtliche Regelung über den Unterhalt oder eine gilt das auch für den Vater des nichtehelichen Kindes.
Unterhaltsvereinbarung im Rahmen des Scheidungsverfahrens n OD an c
getroffen wurde. (2) Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen richtet
sich im wesentlichen nach den finanziellen Mitteln, über die er
unter Anrechnung seiner sonstigen berücksichtigungsfähigen
46 - Getrennt lebende Ehegatten Verbindlichkeiten verfügt oder zumutbar verfügen könnte; fer-
Auf 81361 Abs. 1 und 3 BGB wird hingewiesen. ner nach seinem Haftungsmaßstab im Verhältnis zu dem Hilfe-
empfänger, schließlich nach dem für ihn im Verhältnis zum
47 - Minderjährige Kinder Hilfeempfänger geltenden Selbstbehalt.
Eine Unterhaltsberechtigung ist bei minderjährigen unverhei- 52 - Tabellen und Leitlinien
U TOD AN d N NEE Auf 51602 Abs 2. 51611 Für den Umfang des Unterhaltsbedarfs haben die Oberlandes-
) . gerichte für die Praxis in ihrem Zuständigkeitsbereich als Ori-
entierungshilfe Tabellen und Leitlinien entwickelt; dabei wird
48 - Volljährige Kinder überwiegend dem Leitbild der „Düsseldorfer Tabelle“ und in
(1) Eine Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder. ist - den neuen Bundesländern der „Vortabelle zur Düsseldorfer
sofern von ihnen dargelegt und nachgewiesen - gegeben bei: Tabelle“ gefolgt. Bei den in den Tabellen genannten Unter-
Ans haltsrichtsätzen handelt es sich um Pauschalierungen, in denen
a) Erwerbsunfähigkeit. der gesamte Lebensbedarf einschließlich Kosten für Wohnbe-
b) Ausbildung, darf, jedoch unter Ausnahme von Kosten der Krankenversiche-
% S rung ‚und gegebenenfalls anzuerkennenden Sonderbedarfs
c) Weiterbildung, berücksichtigt ist.
d) Bewerbung um angemessenen Arbeitsplatz in einem Zeit- |
raum von in der Regel nicht länger als 6 Monaten nach 53 - Unterhaltspflichtige mit Wohnsitz in Berlin
Abschluß der Berufsausbildung. Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind die
(2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des $ 1611 Abs. 1 BGB „Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kam-
besteht keine oder eine beschränkte Unterhaltsberechtigung. mergerichts von Berlin“ (Anlage 1), die „Düsseldorfer
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