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Volume Nr. 4, 21. November 1995

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1995 (Public Domain)

44 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.4 21. November 1995 
22 - Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen Senatsverwaltung für Gesundheit 
Das Bezirksamt stellt den Mitgliedern des Ehrenamtlichen . VS 
Dienstes für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben (für die Dauer An die Bezirksämter _ ABl. S. 2019 
der Wahlperiode) einen Lichtbildausweis aus. Die unbefugte den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche ; 
Benutzung des Ausweises ist unzulässig und kann strafrecht- . Aufgaben - Institut für Lebensmittel, Arznei- 
lich verfolgt werden. Der Verlust des Ausweises ist der ausstel- mittel und Tierseuchen A 
lenden Dienstkraft unverzüglich anzuzeigen. den Polizeipräsidenten in Berlin 
23 - Schriftwechsel und Aufzeichnungen Rundschreiben über die Zulassung 
Schriftwechsel im Rahmen der ehrenamtlichen Mitarbeit, der eines privaten Sachverständigen 
mit Personen oder Stellen außerhalb der zuständigen Abtei- für die Untersuchung 
lung des Bezirksamtes geführt wird, ist nur im Einvernehmen von amtlich zurückgelassenen Proben 
mit dieser Abteilung zu führen. Soweit erforderlich, soll mit ; 
den ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen vereinbart werden, daß Vom 12. Mai 1995 
sie über ihre Tätigkeit, insbesondere über Zeitpunkt und Ort, Ges IVBzA: 
kurze Aufzeichnungen fertigen. 
Telefon::8 67 - 42 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 67 
24 - Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeit Wir haben den Lebensmittelchemiker, Herrn Eberhard Rein- 
(1) Das Bezirksamt schafft im Rahmen zur Verfügung stehen- acher, für die Durchführung von chemischen und physikalisch- 
der Haushaltsmittel die nötigen Voraussetzungen für den chemischen Untersuchungen von Lebensmitteln tierischer 
Ehrenamtlichen Dienst und seine Weiterentwicklung, insbe- und nichttierischer Herkunft, kosmetischen Mitteln, sonstigen 
sondere durch Bedarfsgegenständen und Zusatzstoffen, die als amtliche Pro- 
a) Angebote bestimmter Aufgabenbereiche, ben ($42 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes 
1 Ang © ne S e x [LMBG] in der Fassung vom 8. Juli 1993 [BGBl. I S. 1169], 
b) Information der Öffentlichkeit, zuletzt: geändert durch Gesetz vom 25. November 1994 
c) Förderung der nötigen Zusammenarbeit und Kontakte [BGBI. I S. 3538]) entnommen und zurückgelassen wurden, 
zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften, für den Bereich des Landes Berlin widerruflich zugelassen. 
d) Beratung und Information der ehrenamtlichen Mitarbei- Herr Reinacher führt die Untersuchungen im Labor der 
ter/-innen, IFZ Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Alt-Stra- 
e) Teilnahme von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen/Mit- lau 54, 10245 Berlin durch. 
arbeitern an den Zusammenkünften der Sozialkommissio- 
-.nen und Arbeitsgruppen. ; 
am . : P . S Senatsverwaltung für Gesundheit 
(2) Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung unterstützt na, 
die Entwicklung des Ehrenamtlichen Dienstes, insbesondere . CE 
. 3 Kg a An die Bezirksämter ABl. S. 2019 
N EEE N EIER % nd durch den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche 
t abs ende AngeDOfe Air £OrOKCUNB UNE. ErIARFENESaUS- Aufgaben - Institut für Lebensmittel, Arznei- 
AUSCcH: mittel und Tierseuchen - 
. den Polizeipräsidenten in Berlin 
Abschnitt VI 
Übergangs- und Schlußvorschriften Rundschreiben über die Zulassung 
. . einer privaten Sachverständigen 
25 - Arbeitsanweisungen für die Untersuchung 
Die Bezirksämter können durch Arbeitsanweisungen weitere von amtlich zurückgelassenen Proben 
Einzelheiten. des Ehrenamtlichen Dienstes nach Nummer 6 
regeln. Vom 2. Juni 1995 
26 - Übergangsvorschriften Ges IV Bz. A. 
Die nach den bisher geltenden Bestimmungen berufenen Mit- Telefon: 8 67 - 42 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 67 
glieder der Sozialkommission bleiben bis zum Ablauf der Wir haben die Zulassung der Lebensmittelchemikerin, Frau 
Wahlperiode im Amt. Uta Hausding, vom 9. Juni 1992 als private Sachverständige für 
die Durchführung von chemischen und physikalisch-chemi- 
27 - Inkrafttreten schen Untersuchungen von Lebensmitteln ‚tierischer und 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. November 1995 in nichttierischer Herkunft sowie kosmetischen Mitteln, die als 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Oktober 2005 außer Kraft. amtliche Proben ($42 des Lebensmittel- und Bedarfsgegen- 
ständegesetzes [LMBG] in der damals geltenden Fassung) ent- 
nommen und zurückgelassen wurden, für den Bereich des 
Landes Berlin auf die chemische und physikalisch-chemi- 
sche Untersuchung von sonstigen Bedarfsgegenständen und 
Zusatzstoffen, die als amtliche Proben ($ 42 LMBG in der Fas- 
sung vom 8. Juli 1993 [BGBI. I S. 1169], zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 25. November 1994 [BGBI. I S. 3538]) entnommen 
und zurückgelassen wurden, erweitert. 
Diese erweiterte Zulassung kann jederzeit und ohne Entschä- 
digung widerrufen werden. 
Frau Hausding führt die Untersuchungen weiterhin im Labor 
der IFZ Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Alt- 
Stralau 54. 10245 Berlin durch.
	        
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