44 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.4 21. November 1995
22 - Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen Senatsverwaltung für Gesundheit
Das Bezirksamt stellt den Mitgliedern des Ehrenamtlichen . VS
Dienstes für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben (für die Dauer An die Bezirksämter _ ABl. S. 2019
der Wahlperiode) einen Lichtbildausweis aus. Die unbefugte den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche ;
Benutzung des Ausweises ist unzulässig und kann strafrecht- . Aufgaben - Institut für Lebensmittel, Arznei-
lich verfolgt werden. Der Verlust des Ausweises ist der ausstel- mittel und Tierseuchen A
lenden Dienstkraft unverzüglich anzuzeigen. den Polizeipräsidenten in Berlin
23 - Schriftwechsel und Aufzeichnungen Rundschreiben über die Zulassung
Schriftwechsel im Rahmen der ehrenamtlichen Mitarbeit, der eines privaten Sachverständigen
mit Personen oder Stellen außerhalb der zuständigen Abtei- für die Untersuchung
lung des Bezirksamtes geführt wird, ist nur im Einvernehmen von amtlich zurückgelassenen Proben
mit dieser Abteilung zu führen. Soweit erforderlich, soll mit ;
den ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen vereinbart werden, daß Vom 12. Mai 1995
sie über ihre Tätigkeit, insbesondere über Zeitpunkt und Ort, Ges IVBzA:
kurze Aufzeichnungen fertigen.
Telefon::8 67 - 42 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 67
24 - Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeit Wir haben den Lebensmittelchemiker, Herrn Eberhard Rein-
(1) Das Bezirksamt schafft im Rahmen zur Verfügung stehen- acher, für die Durchführung von chemischen und physikalisch-
der Haushaltsmittel die nötigen Voraussetzungen für den chemischen Untersuchungen von Lebensmitteln tierischer
Ehrenamtlichen Dienst und seine Weiterentwicklung, insbe- und nichttierischer Herkunft, kosmetischen Mitteln, sonstigen
sondere durch Bedarfsgegenständen und Zusatzstoffen, die als amtliche Pro-
a) Angebote bestimmter Aufgabenbereiche, ben ($42 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
1 Ang © ne S e x [LMBG] in der Fassung vom 8. Juli 1993 [BGBl. I S. 1169],
b) Information der Öffentlichkeit, zuletzt: geändert durch Gesetz vom 25. November 1994
c) Förderung der nötigen Zusammenarbeit und Kontakte [BGBI. I S. 3538]) entnommen und zurückgelassen wurden,
zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften, für den Bereich des Landes Berlin widerruflich zugelassen.
d) Beratung und Information der ehrenamtlichen Mitarbei- Herr Reinacher führt die Untersuchungen im Labor der
ter/-innen, IFZ Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Alt-Stra-
e) Teilnahme von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen/Mit- lau 54, 10245 Berlin durch.
arbeitern an den Zusammenkünften der Sozialkommissio-
-.nen und Arbeitsgruppen. ;
am . : P . S Senatsverwaltung für Gesundheit
(2) Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung unterstützt na,
die Entwicklung des Ehrenamtlichen Dienstes, insbesondere . CE
. 3 Kg a An die Bezirksämter ABl. S. 2019
N EEE N EIER % nd durch den Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche
t abs ende AngeDOfe Air £OrOKCUNB UNE. ErIARFENESaUS- Aufgaben - Institut für Lebensmittel, Arznei-
AUSCcH: mittel und Tierseuchen -
. den Polizeipräsidenten in Berlin
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlußvorschriften Rundschreiben über die Zulassung
. . einer privaten Sachverständigen
25 - Arbeitsanweisungen für die Untersuchung
Die Bezirksämter können durch Arbeitsanweisungen weitere von amtlich zurückgelassenen Proben
Einzelheiten. des Ehrenamtlichen Dienstes nach Nummer 6
regeln. Vom 2. Juni 1995
26 - Übergangsvorschriften Ges IV Bz. A.
Die nach den bisher geltenden Bestimmungen berufenen Mit- Telefon: 8 67 - 42 67 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 67
glieder der Sozialkommission bleiben bis zum Ablauf der Wir haben die Zulassung der Lebensmittelchemikerin, Frau
Wahlperiode im Amt. Uta Hausding, vom 9. Juni 1992 als private Sachverständige für
die Durchführung von chemischen und physikalisch-chemi-
27 - Inkrafttreten schen Untersuchungen von Lebensmitteln ‚tierischer und
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. November 1995 in nichttierischer Herkunft sowie kosmetischen Mitteln, die als
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Oktober 2005 außer Kraft. amtliche Proben ($42 des Lebensmittel- und Bedarfsgegen-
ständegesetzes [LMBG] in der damals geltenden Fassung) ent-
nommen und zurückgelassen wurden, für den Bereich des
Landes Berlin auf die chemische und physikalisch-chemi-
sche Untersuchung von sonstigen Bedarfsgegenständen und
Zusatzstoffen, die als amtliche Proben ($ 42 LMBG in der Fas-
sung vom 8. Juli 1993 [BGBI. I S. 1169], zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25. November 1994 [BGBI. I S. 3538]) entnommen
und zurückgelassen wurden, erweitert.
Diese erweiterte Zulassung kann jederzeit und ohne Entschä-
digung widerrufen werden.
Frau Hausding führt die Untersuchungen weiterhin im Labor
der IFZ Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Alt-
Stralau 54. 10245 Berlin durch.