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Volume Nr. 6, 22. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.6 22. November 1994 135 
5. Abfälle (Papier, Speise-, Obstreste usw.) sind in die dafür 22. Personen, die an Krampfanfällen leiden, und Behinderten, 
vorgesehenen Sammelbehälter zu werfen. die sich nicht selbst versorgen können (Aus- und Anklei- 
6. Behälter aus Glas dürfen in den Umkleide-, Sanitär- und Bee ist der En on und Aufenthalt nur mit einer 
Badebereich nicht mitgebracht werden. SEISHPETSON SESIAHCK 
7. Das Rasieren, das Pediküren und das Maniküren sind nicht 23. Zu den Saunaanlagen haben Kinder unter 14 Jahren nur in 
gestattet Begleitung Erwachsener Zutritt. 
8. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Personal 24. Fahrräder und Motorfahrzeuge aller Art dürfen im Bereich 
des Bades nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abge- 
zu übergeben. 
$ stellt werden. 
9. Bei Unfällen haben sich die Besucher so zu verhalten, daß 
Rettungsmaßnahmen nicht behindert werden. nz 
S ; IV. Verhalten der Badegäste 
10. Der vorherigen Zustimmung der Leitung des Bäderamtes 
bedürfen: A. Schwimmbadabteilung der Stadtbäder (Hallenbäder) 
a) die Erteilung von privatem Schwimmunterricht, : Pe . 
b) Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke, 25. (1) Der Aufenthalt einschließ lich ‚des Aus - und Anklei- 
n n dens darf 90 Minuten nicht übersteigen. Bei längerem Auf- 
c) das Anbieten von Waren und das’ Verteilen von Druck- enthalt ist für jede angefangene Badezeit das vorgeschrie- 
oder Reklameschriften. bene Entgelt neu zu entrichten. 
11. Das Lärmen, das Herumrennen und die Belästigung an- (2) Die Geltungsdauer für Einzelkarten und der Karten für 
derer Badegäste, zum Beispiel durch Tonwiedergabegeräte die Nachzahlung. sowie der Kurzbadezeit für das Bad am 
und Musikinstrumente, sind untersagt. Spreewaldplatz ist in der jeweils geltenden Fassung der 
12. Das Personal des Bades übt gegenüber den Besuchern das Entgeltordnung für die städtischen Bäder Berlins fest- 
Hausrecht aus. gelegt. 
13. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung versto- 26. Die Barfußgänge dürfen nicht mit Schuhen, die auf der 
ßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch Straße benutzt werden, betreten werden. 
des Bades ausgeschlossen werden. Ein weiteres Verweilen 27. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Benutzen des 
im Bad kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt Schwimmbeckens den ganzen Körper im Reinigungsraum 
werden. mit Seife zu reinigen und hierzu die Badekleidung abzule- 
gen. Der Aufenthalt im Reinigungsraum ist nur für die 
Körperreinigung zulässig. In den Umkleidebereich und 
II. Bade- und Kassenzeiten den Reinigungsraum für Männer dürfen Mädchen und in 
den für Frauen dürfen Jungen unter 7 Jahren mitgenom- 
14. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekanntgegeben. men werden. 
15. 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten ist Einlaß- 28. In den Schwimmhallen ist von allen Badegästen Badeklei- 
schluß für Schwimmbäder. dung zu tragen. Textilfreie Bademöglichkeiten werden 
16. Soweit durch die festgesetzten Öffnungszeiten oder den besonders bekanntgegeben. 
Einlaßschluß die Badezeiten (Nummer 25) nicht ausge- 29. In die Schwimmhalle dürfen keine Taschen (außer für 
schöpft werden können, besteht kein Anspruch auf Ersatz- Badesachen), Getränke oder Eßwaren mitgenommen wer- 
leistungen. den. 
17. Die festgesetzte Badezeit (Nummer 25, 30) kann Behinder- ae “ 
ten, in Schwimmhallen‘ auch Erwachsenen mit. Kindern B. ReinigungShüder 
unter sieben Jahren verlängert werden, wenn sie sich vor 30. Die Dauer eines Wannen- oder Brausebades einschließlich 
Benutzen. der Einrichtungen beim Personal melden. des Aus- und Ankleidens darf 30 Minuten nicht über- 
18. Die Benutzung des Bades kann ganz oder teilweise einge- schreiten. Bei längerer Benutzung ist für jede angefangene 
schränkt werden. Badezeit das vorgeschriebene Entgelt erneut zu entrich- 
ten. 
31. Die Wannen werden ausschließlich durch das Badeperso- 
I. Zutritt und Eintrittsausweise nal gefüllt. Der Badegast kann lediglich kaltes Wasser 
. zufließen. lassen. 
B: N Streinen EN des een ES re In den 32. Das gleichzeitige Benutzen einer Badekabine durch meh- 
Zr Se geltenden FIntINSausweis he BEST WEIST N SSH rere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für das Mit- 
Stadt- und Hallenbädern ist dieser während des Aufent- : . 
x n baden eigener Kinder unter 7 Jahren. 
halts im Bad aufzubewahren und auf Verlangen zur Prü- E 
fung auszuhändigen. 33. Den Badegästen ist es nicht gestattet, dem Badewasser 
20. Eintrittsausweise zur einmaligen Benutzung und die ent- medizinische Badezusätze zuzufügen. 
werteten Abschnitte der Sammelkarten verlieren mit dem C. Saunaanlagen 
Ablauf der Badezeit, dem Ende der Öffnungszeit oder mit 
dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. 34. Die Badegäste sind verpflichtet, sich vor einem Schwitzbad 
21. Der Zutritt ist nicht gestattet: mit Seife zu reinigen, | 
a) Personen mit offenen Wunden, anstoßerregenden oder 35. Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unter- 
übertragbaren Krankheiten, lage (Handtuch oder Laken) benutzt werden. 
b) Personen mit Ungeziefer, 36. Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur 
c) Personen, die Haustiere mit sich führen (ausgenom- durch das Bäderpersonal ausgeführt. 
men sind Blinde mit Führhunden), 37. Die für die Behandlung vorgesehenen Apparate, Geräte 
d) Personen, die unter Einfluß berauschender Mittel und Duschen dürfen nur unter Anleitung des Personals 
stehen. benutzt werden.
	        
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