Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIlV Nr.6 22. November 1994 25
stelle 26010 GesGebO - in der jeweils geltenden Fassung erho- Senatsverwaltung für Gesundheit
ben. Der Impfschein darf nur vom Gesundheitsamt ausgestellt UT *
werden. An die Bezirksämter ABl. S. 2310
das Landesuntersuchungsinstitut
83.11 Impfdokumentation bei Seuchengeschehen für Lebensmittel, Arzneimittel
Bei außergewöhnlichen Seuchengeschehen kann die Senats- Pon re a S
verwaltung für Gesundheit hinsichtlich der Impfdokumenta- den Polizeipräsidenten in Berlin
tion gesonderte Anweisungen erlassen.
Rundschreiben über die Zulassung
9: Impfstatistik einer privaten Sachverständigen
Überdie Erhet oft ä EN KW für die Untersuchung von amtlich
er die Erhebung zum Impfstatus gemäß Nummer 5 wird der
Senatsverwaltung für Gesundheit auf dem von ihr übersandten zurückgelassenen Proben
Formular berichtet. Vom 6. Juli 1994
10 Normaler und regelwidriger Impfverlauf AS
un widri
OST HC TSBEIWANBEN MP VETIAM Tel.: 8 67 - 42 74/42 68 oder 867-1,
Der normale Verlauf und die möglichen Nebenwirkungen sind intern 95 - 42 74/42 68
den Angaben des Impfstoffherstellers des jeweiligen Impfstof-
fes (z. B. Beipackzettel) zu entnehmen. Wir haben die Tierärztin, Frau Dr. Carolin Kollowa, für. die
Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen von
Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, die
11 Verfahren bei regelwidrigem Impfverlauf als amtliche Proben ($ 42 des Lebensmittel- und Bedarfs-
Stärk der d de Erschei Is di gegenständegesetzes [LMBG] in der Fassung vom 8. Juli 1993
Er er br ANOAHEINES t le SUngeN, A e ;e vom [BGBI. I S. 1169]) entnommen und zurückgelassen wurden, für
mpisto Thersteller ‚genannten; SICH. CINEN TESE WICHIECN den Bereich des Landes Berlin widerruflich zugelassen.
Impfverlauf dar. Bei solchen Vorfällen - wie auch bei den nor- | |
malen Impfreaktionen - berät der Impfarzt den Impfling oder Frau Dr. Kollowa führt die Untersuchungen im Labor der
die Personensorgeberechtigten unentgeltlich. Erforderliche BiLaCon GmbH (Gesellschaft für Biotechnologie, Laboranaly-
Ermittlungen führt das Gesundheitsamt unverzüglich durch. tik und Consulting mbH), Gustav-Adolf-Straße 143, 13086 Ber-
Der Vordruck Ges 189 „Bericht über einen regelwidrigen lin durch.
Impfverlauf“ wird der Senatsverwaltung für Gesundheit ausge-
füllt zugesandt. Der Amtsarzt informiert die Senatsverwaltung
für Gesundheit von nicht nur vereinzelten regelwidrigen Impf-
verläufen vorab telefonisch. .
Senatsverwaltung für Gesundheit
12 Regelung von Impfschäden An die Bezirksämter ABI. S. 2935
das Land 1 h institut
12.1 Das Land Berlin übernimmt die Versorgung bei Impf- EOS
S . : für Lebensmittel, Arzneimittel
schäden im Sinne des $ 51 des Bundes-Seuchengeset- ; ;
n Lei und Tierseuchen Berlin
zes. Anträge auf Gewährung von eistungen nach dem den Polizeipräsidenten in Berlin
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz
- BSeuchG) in Verbindung mit dem Bundesversor- Rundschreiben über die Zulassun
gungsgesetz (BVG), Antragsvordruck LaSoz 1701, die x ivaten Sach - tändi 9
beim Gesundheitsamt eingehen, werden mit einem einer PIiva en Sachverständigen
„Bericht über einen regelwidrigen Impfverlauf“ - Vor- für die Untersuchung
drück Ges 189 - dem Versorgungsamt II Berlin, Sächsi- von amtlich zurückgelassenen Proben
sche Straße 30, 10707 Berlin, zur weiteren Veranlassung
und Entscheidung zugeleitet. Das Versorgungsamt II Vom 15. August 1994
Berlin ist die für die Bearbeitung von Anträgen zustän-
dige Behörde im Sinne des $ 55 Abs. 1.des Bundes-Seu- Ges IV B 5860/25
SRENBESCHES Tel.: 8 67.- 42 79 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 79
12.2 Die Pflicht zur Berichterstattung und gegebenenfalls Frau Martina Scheider ist gemäß 844 Nr. 1 Buchstabe b des
telefonischen Information nach Nummer 11 dieser Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) in der
Ausführungsvorschriften wird hiervon nicht berührt. Fassung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169) für die Durch-
führung von chemischen und physikalisch-chemischen Unter-
1 immun suchungen von Lebensmitteln ‚tierischer und nichttierischer
B Schlußbestim sch Herkunft, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und son-
13.1 Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung stigen Bedarfsgegenständen, die als amtliche Proben ($ 42
vom 1. September 1994 in Kraft, sie treten mit Ablauf LMBG) entnommen und zurückgelassen wurden, entspre-
des 31. August 2004 außer Kraft. chend ihrer wissenschaftlichen Ausbildung am 6. März 1991 als
private Sachverständige für den Bereich des Landes Berlin
13.2 Gleichzeitig treten die Ausführungsvorschriften über widerruflich zugelassen. ;
Schutzimpfungen des öffentlichen Gesundheitsdien- Sie führt die Untersuchungen jetzt im Labor der EXALYT
stes im Land Berlin (AV-Schutzimpfungen) vom | Gesellschaft für Chemische Analytik mbH, Adlergestell 350,
17. Dezember 1987 (DBl. IV 1988 S. 5) außer Kraft. 12489 Berlin durch.
I