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Volume Nr. 6, 22. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIlV Nr.6 22. November 1994 25 
stelle 26010 GesGebO - in der jeweils geltenden Fassung erho- Senatsverwaltung für Gesundheit 
ben. Der Impfschein darf nur vom Gesundheitsamt ausgestellt UT * 
werden. An die Bezirksämter ABl. S. 2310 
das Landesuntersuchungsinstitut 
83.11 Impfdokumentation bei Seuchengeschehen für Lebensmittel, Arzneimittel 
Bei außergewöhnlichen Seuchengeschehen kann die Senats-  Pon re a S 
verwaltung für Gesundheit hinsichtlich der Impfdokumenta- den Polizeipräsidenten in Berlin 
tion gesonderte Anweisungen erlassen. 
Rundschreiben über die Zulassung 
9: Impfstatistik einer privaten Sachverständigen 
Überdie Erhet oft ä EN KW für die Untersuchung von amtlich 
er die Erhebung zum Impfstatus gemäß Nummer 5 wird der 
Senatsverwaltung für Gesundheit auf dem von ihr übersandten zurückgelassenen Proben 
Formular berichtet. Vom 6. Juli 1994 
10 Normaler und regelwidriger Impfverlauf AS 
un widri 
OST HC TSBEIWANBEN MP VETIAM Tel.: 8 67 - 42 74/42 68 oder 867-1, 
Der normale Verlauf und die möglichen Nebenwirkungen sind intern 95 - 42 74/42 68 
den Angaben des Impfstoffherstellers des jeweiligen Impfstof- 
fes (z. B. Beipackzettel) zu entnehmen. Wir haben die Tierärztin, Frau Dr. Carolin Kollowa, für. die 
Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen von 
Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, die 
11 Verfahren bei regelwidrigem Impfverlauf als amtliche Proben ($ 42 des Lebensmittel- und Bedarfs- 
Stärk der d de Erschei Is di gegenständegesetzes [LMBG] in der Fassung vom 8. Juli 1993 
Er er br ANOAHEINES t le SUngeN, A e ;e vom [BGBI. I S. 1169]) entnommen und zurückgelassen wurden, für 
mpisto Thersteller ‚genannten; SICH. CINEN  TESE WICHIECN den Bereich des Landes Berlin widerruflich zugelassen. 
Impfverlauf dar. Bei solchen Vorfällen - wie auch bei den nor- | | 
malen Impfreaktionen - berät der Impfarzt den Impfling oder Frau Dr. Kollowa führt die Untersuchungen im Labor der 
die Personensorgeberechtigten unentgeltlich. Erforderliche BiLaCon GmbH (Gesellschaft für Biotechnologie, Laboranaly- 
Ermittlungen führt das Gesundheitsamt unverzüglich durch. tik und Consulting mbH), Gustav-Adolf-Straße 143, 13086 Ber- 
Der Vordruck Ges 189 „Bericht über einen regelwidrigen lin durch. 
Impfverlauf“ wird der Senatsverwaltung für Gesundheit ausge- 
füllt zugesandt. Der Amtsarzt informiert die Senatsverwaltung 
für Gesundheit von nicht nur vereinzelten regelwidrigen Impf- 
verläufen vorab telefonisch. . 
Senatsverwaltung für Gesundheit 
12 Regelung von Impfschäden An die Bezirksämter ABI. S. 2935 
das Land 1 h institut 
12.1 Das Land Berlin übernimmt die Versorgung bei Impf- EOS 
S . : für Lebensmittel, Arzneimittel 
schäden im Sinne des $ 51 des Bundes-Seuchengeset- ; ; 
n Lei und Tierseuchen Berlin 
zes. Anträge auf Gewährung von eistungen nach dem den Polizeipräsidenten in Berlin 
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer 
Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz 
- BSeuchG) in Verbindung mit dem Bundesversor- Rundschreiben über die Zulassun 
gungsgesetz (BVG), Antragsvordruck LaSoz 1701, die x ivaten Sach - tändi 9 
beim Gesundheitsamt eingehen, werden mit einem einer PIiva en Sachverständigen 
„Bericht über einen regelwidrigen Impfverlauf“ - Vor- für die Untersuchung 
drück Ges 189 - dem Versorgungsamt II Berlin, Sächsi- von amtlich zurückgelassenen Proben 
sche Straße 30, 10707 Berlin, zur weiteren Veranlassung 
und Entscheidung zugeleitet. Das Versorgungsamt II Vom 15. August 1994 
Berlin ist die für die Bearbeitung von Anträgen zustän- 
dige Behörde im Sinne des $ 55 Abs. 1.des Bundes-Seu- Ges IV B 5860/25 
SRENBESCHES Tel.: 8 67.- 42 79 oder 8 67 - 1, intern 95 - 42 79 
12.2 Die Pflicht zur Berichterstattung und gegebenenfalls Frau Martina Scheider ist gemäß 844 Nr. 1 Buchstabe b des 
telefonischen Information nach Nummer 11 dieser Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) in der 
Ausführungsvorschriften wird hiervon nicht berührt. Fassung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169) für die Durch- 
führung von chemischen und physikalisch-chemischen Unter- 
1 immun suchungen von Lebensmitteln ‚tierischer und nichttierischer 
B Schlußbestim sch Herkunft, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und son- 
13.1 Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung stigen Bedarfsgegenständen, die als amtliche Proben ($ 42 
vom 1. September 1994 in Kraft, sie treten mit Ablauf LMBG) entnommen und zurückgelassen wurden, entspre- 
des 31. August 2004 außer Kraft. chend ihrer wissenschaftlichen Ausbildung am 6. März 1991 als 
private Sachverständige für den Bereich des Landes Berlin 
13.2 Gleichzeitig treten die Ausführungsvorschriften über widerruflich zugelassen. ; 
Schutzimpfungen des öffentlichen Gesundheitsdien- Sie führt die Untersuchungen jetzt im Labor der EXALYT 
stes im Land Berlin (AV-Schutzimpfungen) vom | Gesellschaft für Chemische Analytik mbH, Adlergestell 350, 
17. Dezember 1987 (DBl. IV 1988 S. 5) außer Kraft. 12489 Berlin durch. 
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