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Volume Nr. 4, 18. Oktober 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

4) 
Dienstblatt des Senats von Berlin + Im ad ; | N 
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen, 
Jugend, Familie, Sport, 
Gesundheit 
Nr. 4 Berlin, den 18. Oktober 1991 
Senatsverwaltungen für Soziales II. Ausbildungsmäßige und berufliche Voraussetzungen 
und für Jugend und Familie 82 
(1) Die Feststellung der Gleichwertigkeit setzt einen der fol- 
nden Befähigungsnachweise voraus: 
An die. Senatsverwaltungen ABl. S. 2049 SS ES a 
(einschließlich Senatskanzlei) 1 Staatliche Erlaubnis (Anlage 1) zur Ausübung des 
die Bezirksämter Berufes als Sozialfürsorger/-in oder als Gesundheitsfürsor- 
En ger/-in in Verbindung mit dem entsprechenden Zeugnis 
nachrichtlich en . 
an das Abgeordnetenhaus von Berlin über den Fachschulabschluß (Anlage 3) bzw. Qualifi- 
8 Hr es ; kationsnachweis (Anlage 4) 
- Die Präsidentin - 
den Präsidenten des Rechnungshofes 1 Staatliche Anerkennung (Anlage 2) als Gesundheitsfür- 
den Berliner Datenschutzbeauftragten sorger/-in in Verbindung mit dem entsprechenden Zeugnis 
über den Fachschulabschluß (Anlage 3) bzw. Qualifika- 
G . Ord tionsnachweis (Anlage 4) 
emeinsame Urdnung . ie f 
U a . z Anerkennung als Jugendfürsorger/-in (Anlage 5) bzw. 
für die Feststellung der Gleichwertigkeit Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Berufs- 
von in den beigetretenen Gebieten bezeichnung Jugendfürsorger/-in (Anlage 6) in Verbin- 
erworbenen beruflichen Befähigungsnachweisen dung mit dem entsprechenden Zeugnis über die staatliche 
mit der Staatlichen Anerkennung Abschlußprüfung (Anlage 7) 
als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin 1 Das Zeugnis über den Abschluß als Kirchlicher Fürsorger/ 
(GemOGleichSoz) Sozialarbeiter im Kirchlichen Dienst (Anlage 8, 9, 10) 
; en (2) Die zuständigen Senatsverwaltungen können andere Befä- 
Vom 18. Juni/20. Juni 1991 higungsnachweise aus den beigetretenen Gebieten den in 
Soz VIC 07 Absatz 1 genannten gleichstellen, sofern diese sich auf ver- 
OZ gleichbare berufliche Aufgaben beziehen, nach Art und 
Tel.: 2122 - 25 48 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 25 48 Umfang vergleichbare schulische und berufliche Ausbildungen 
JugFam IV C 1 voraussetzen und diese Ausbildungen vergleichbare Zugangs- 
voraussetzungen erfordern. 
Tel.: 26 04 - 25 27 oder 26 04 - 1, intern 9 76 - 25 27 
83 
Aufgrund des 86 Abs. 2 Buchstabe a AZG in Verbindung mit Die Feststellung der. Gleichwertigkeit setzt eine mindestens 
Artikel 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages und in Anlehnung an zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in Vollbeschäftigung 
die fortgeltenden Abschnitte IV und V der Gemeinsamen vor- Voraus, die nach Erteilung des Befähigungsnachweises nach $ 2 
läufigen Ordnung der Ausbildung, der Prüfungen und der staat- in einem diesem entsprechenden Aufgabenbereich ausgeübt 
lichen Anerkennung von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen Wurde. 
wird bestimmt: 
1. Zusätzliche Qualifizierung 
l. Gegenstand der Ordnung 54 
81 (1) Die Feststellung der Gleichwertigkeit setzt eine zusätzliche 
Ausbildung und Beruf der Jugend-, Sozial- sowie der Gesund- Qualifizierung durch Teilnahme an Seminaren im Gesamt- 
heitsfürsorger und -fürsorgerinnen in den beigetretenen Gebie- umfang von 275 Doppelstunden zu folgenden Themen voraus: 
ten haben im Berufsbildungssystem der bisherigen Bundesre- vu 
publik Deutschland keine Entsprechung. Für die Feststellung X Grundfragen ger politischen Orange 
der Gleichwertigkeit eines derartigen Berufsabschlusses mit der 2. Rechtliche Grundlagen der Sozialarbeit 
Staatlichen Anerkennung von Sozialarbeitern bzw. Sozialarbei- 3 Das Berufsbild des Sozialarbeiters, Handlungsmöglichkei- 
terinnen, die ähnliche berufliche Aufgaben erfüllen, müssen ten und Grenzen 
daher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 5 . . . 
. ee . 4. Theoretische und methodische Grundlagen sozialer Arbeit 
1. Ausbildungsmäßige Voraussetzungen gemäß $2, nn T En . N 
nn . 1 N 5. Ergänzende Informationen für die Sozialarbeit aus den psy- 
2. zweijährige berufliche Praxis gemäß $3, chologischen und pädagogischen Wissenschaften 
3 zusätzliche Qualifizierung gemäß 84; Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Curriculum in. An- 
4. erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium gemäß $ 6. lage 111.
	        
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