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Volume Nr. 2, 14. Mai 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

28 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.2 14. Mai 1991 
BESCHÄMEUngSStElle Senatsverwaltung für Jugend und Familie a 
5 ; An die Bezirksämter ABI. S. 488 
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bei Dritten einsetzen. nachrichtlich 
Geschieht dies, dann gehen die arbeitsrechtlichen Weisungs- an den Präsidenten des Rechnungshofes 
befugnisse auf den Dritten über. das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen 
52 & Verwaltungsvorschriften 
Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind die allgemeinen zur Anderung der Familienpflegegeldvorschriften 
arbeitsrechtlichen. Vorschriften sowie die sozialversicherungs- Vom 7. Februar 1991 
und steuerrechtlichen Regelungen. Die tariflichen Regelungen O7: FED 
des öffentlichen Dienstes für Arbeiter und Angestellte sind bei JugFam IV A 12 
einem derartigen Arbeitsverhältnis nach 8 19 BSHG nicht 2 
anwendbar ($ 3 Abs. 1 Buchstabe c des Bundesmanteltarifver- Tel.: 26 04 - 27 26 oder 26 04 - 1, intern. 9 76 - 27 26 
EAN PAS 1 Buchstabe U des Bundes- Aufgrund des $66 Abs.1 des Gesetzes zur. Ausführung. des 
. Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 1. November 
83 1990 (GVBl. S. 2226) wird bestimmt: 
Der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen für die im Rah- Le Rn e ; 
men von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Arbeits- Die Familienpflegegeldvorschriften vom 18. Januar 1979 (ABl: 
förderungsgesetz beim Land Berlin beschäftigten Arbeiter gilt S.142/DBl. IV S.20), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- 
sinngemäß in der jeweils geltenden Fassung. schriften vom 19. Juni 1990 (ABl. S.1174/DBl. IV S. 20), erhal- 
ten folgende Fassung: 
84 La) Das Pflegegeld (Nummer 54 PKV) be- 
der Stundenlohn nach den unter 8 3 genannten tariflichen Vor- trägt für die 
schriften beträgt am Tage der Arbeitsaufnahme Altersstufe 1 
(bis zur Vollendung des 
. 7. Lebensjahres) 462,00 DM, 
DM Altersstufe 2 
. (vom Beginn des 8. bis zur Vollendung 
Lohnzahlung erfolgt nur auf ein vom Arbeitnehmer einzurich- des 14. Lebensjahres) 600,00 DM, 
tendes Girokonto eines Geldinstituts. Altersstufe 3 
55 (vom Beginn des 15. Lebensjahres an) 832,00 DM. 
7 S ; be b) Das Tagespflegegeld (Nummer 55 PKV) 
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten beträgt 308,00 DM. 
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den allge- BE 
meinen und besonderen Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers c) Das Pflegegeld erhöht sich 
und seiner Bevollmächtigten gewissenhaft und ordnungsgemäß aa) für auszubildende Minderjährige 
unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (Nummer 56 Abs. 1 PKV) um 208,00 DM, 
durchzuführen. bb) für die in Nummer 19 Abs.1 PKV 
genannten Minderjährigen der 
86 Altersstufe 1 um 92,40 DM, 
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart Altersstufe 2 um 120,00 DM, 
werden. Altersstufe 3 um 166,40 DM, 
die entsprechende Erhöhung des Ta- [ 
87 gespflegegeldes beträgt 61,60 DM 
Das Arbeitsverhältnis kann (Nummer 56 Abs. 2 PKV). 
a) bei einer Beschäftigungszeit bis zu drei Monaten mit einer d) Der einmalige Zuschlag für Minderjäh- 
Frist von drei Tagen zum Ende einer Arbeitsschicht, rige in Kurzpflegestellen (Nummer 56 
a x x : . Abs. 3 PKV) beträgt 166,40 DM. 
b) bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Monaten mit n SE © N 
einer Frist von einer Woche zum Wochenschluß schriftlich e) Die Pauschale für Ferienreisen (Num- 
gekündigt werden. mer 57 Abs. 4 PKV) beträgt 550,00 DM. 
Das Arbeitsverhältnis kann ferner ohne Einhaltung einer Frist £) Das pauschale Erziehuneseckt Cum 
Ob ns « nr mer 58 PKV) beträgt 100,00 DM. 
aus wichtigem Grund gekündigt werden; darüber hinaus, wenn } fr . 
der Arbeitnehmer eine andere Arbeit (Dauerarbeitsverhältnis) g) Das besondere Erziehungsgeld für heil- 
findet. pädagogische Pflegestellen (Nummer 59 
PKV) beträgt 1479,00 DM. 
88 h) Das erhöhte Erziehungsgeld für Groß- 
Dieser Arbeitsvertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Pflegestellen (Nummer 60 PKV) beträgt 768,00 DM. 
Der. Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung. i) Das Erziehungsgeld für Kurzpflegestel- 
} len (Nummer 61 PKV) beträgt 739,50 DM. 
Datum Bezirksamt k « z 
von Berlin j) Das Erziehungsgeld für Wochenpflege- 
n stellen (Nummer 62 PKV) beträgt 739,50 DM. 
- Abteilung 
k) Das Erziehungsgeld für Tagespflegestel- 
Im Auftrag len (Nummer 63 PKV) beträgt 307,20 DM. 
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