28 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.2 14. Mai 1991
BESCHÄMEUngSStElle Senatsverwaltung für Jugend und Familie a
5 ; An die Bezirksämter ABI. S. 488
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bei Dritten einsetzen. nachrichtlich
Geschieht dies, dann gehen die arbeitsrechtlichen Weisungs- an den Präsidenten des Rechnungshofes
befugnisse auf den Dritten über. das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
52 & Verwaltungsvorschriften
Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind die allgemeinen zur Anderung der Familienpflegegeldvorschriften
arbeitsrechtlichen. Vorschriften sowie die sozialversicherungs- Vom 7. Februar 1991
und steuerrechtlichen Regelungen. Die tariflichen Regelungen O7: FED
des öffentlichen Dienstes für Arbeiter und Angestellte sind bei JugFam IV A 12
einem derartigen Arbeitsverhältnis nach 8 19 BSHG nicht 2
anwendbar ($ 3 Abs. 1 Buchstabe c des Bundesmanteltarifver- Tel.: 26 04 - 27 26 oder 26 04 - 1, intern. 9 76 - 27 26
EAN PAS 1 Buchstabe U des Bundes- Aufgrund des $66 Abs.1 des Gesetzes zur. Ausführung. des
. Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 1. November
83 1990 (GVBl. S. 2226) wird bestimmt:
Der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen für die im Rah- Le Rn e ;
men von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Arbeits- Die Familienpflegegeldvorschriften vom 18. Januar 1979 (ABl:
förderungsgesetz beim Land Berlin beschäftigten Arbeiter gilt S.142/DBl. IV S.20), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor-
sinngemäß in der jeweils geltenden Fassung. schriften vom 19. Juni 1990 (ABl. S.1174/DBl. IV S. 20), erhal-
ten folgende Fassung:
84 La) Das Pflegegeld (Nummer 54 PKV) be-
der Stundenlohn nach den unter 8 3 genannten tariflichen Vor- trägt für die
schriften beträgt am Tage der Arbeitsaufnahme Altersstufe 1
(bis zur Vollendung des
. 7. Lebensjahres) 462,00 DM,
DM Altersstufe 2
. (vom Beginn des 8. bis zur Vollendung
Lohnzahlung erfolgt nur auf ein vom Arbeitnehmer einzurich- des 14. Lebensjahres) 600,00 DM,
tendes Girokonto eines Geldinstituts. Altersstufe 3
55 (vom Beginn des 15. Lebensjahres an) 832,00 DM.
7 S ; be b) Das Tagespflegegeld (Nummer 55 PKV)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten beträgt 308,00 DM.
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den allge- BE
meinen und besonderen Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers c) Das Pflegegeld erhöht sich
und seiner Bevollmächtigten gewissenhaft und ordnungsgemäß aa) für auszubildende Minderjährige
unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (Nummer 56 Abs. 1 PKV) um 208,00 DM,
durchzuführen. bb) für die in Nummer 19 Abs.1 PKV
genannten Minderjährigen der
86 Altersstufe 1 um 92,40 DM,
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart Altersstufe 2 um 120,00 DM,
werden. Altersstufe 3 um 166,40 DM,
die entsprechende Erhöhung des Ta- [
87 gespflegegeldes beträgt 61,60 DM
Das Arbeitsverhältnis kann (Nummer 56 Abs. 2 PKV).
a) bei einer Beschäftigungszeit bis zu drei Monaten mit einer d) Der einmalige Zuschlag für Minderjäh-
Frist von drei Tagen zum Ende einer Arbeitsschicht, rige in Kurzpflegestellen (Nummer 56
a x x : . Abs. 3 PKV) beträgt 166,40 DM.
b) bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Monaten mit n SE © N
einer Frist von einer Woche zum Wochenschluß schriftlich e) Die Pauschale für Ferienreisen (Num-
gekündigt werden. mer 57 Abs. 4 PKV) beträgt 550,00 DM.
Das Arbeitsverhältnis kann ferner ohne Einhaltung einer Frist £) Das pauschale Erziehuneseckt Cum
Ob ns « nr mer 58 PKV) beträgt 100,00 DM.
aus wichtigem Grund gekündigt werden; darüber hinaus, wenn } fr .
der Arbeitnehmer eine andere Arbeit (Dauerarbeitsverhältnis) g) Das besondere Erziehungsgeld für heil-
findet. pädagogische Pflegestellen (Nummer 59
PKV) beträgt 1479,00 DM.
88 h) Das erhöhte Erziehungsgeld für Groß-
Dieser Arbeitsvertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Pflegestellen (Nummer 60 PKV) beträgt 768,00 DM.
Der. Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung. i) Das Erziehungsgeld für Kurzpflegestel-
} len (Nummer 61 PKV) beträgt 739,50 DM.
Datum Bezirksamt k « z
von Berlin j) Das Erziehungsgeld für Wochenpflege-
n stellen (Nummer 62 PKV) beträgt 739,50 DM.
- Abteilung
k) Das Erziehungsgeld für Tagespflegestel-
Im Auftrag len (Nummer 63 PKV) beträgt 307,20 DM.
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