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Volume Nr. 2, 14. Mai 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.2 14. Mai 1991 27 
Der Arbeitgeber kann den/die Angestellte(n) bei einem ande- 58 4 
ren NE NT En diesem Falle nimmt Te U Oe Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Tages, 
Arbeitgeber die Weisungsbefugnisse in Beziehung auf Zeit, Ort, p;s zu dem es befristet worden ist (s. 8 1), ohne daß es einer 
Art und Umfang der Arbeit sowie das Verhalten bei der Arbeit Kündigung bedarf. 
und im Betrieb wahr. Das Arbei n % ° AblGEFderF fürd 
. . . 3 as Arbeitsverhältnis kann vor Ablauf der Frist, für die es ein- 
Durch diesen Arbeitsvertrag EN kein Anspruch auf Über- „egangen ist, mit einer Frist von einem Monat zum Schluß 
nahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. eines Kalendermonats gekündigt werden. 
Das Arbeitsverhältnis kann ferner von beiden Parteien ohne 
82 Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grunde gekündigt wer- 
; ; nr n den; darüber hinaus kann das Arbeitsverhältnis von dem/der 
Der/Die Angestellte erhält Vergütung nach Vgr. BAT. Angestellten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, 
Die Vergütung ist für den Kalendermonat zu berechnen und am wenn er/sie eine andere Arbeit (Dauerarbeitsverhältnis) findet. 
letzten Werktag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Die Kö digung bedarf der‘ Schriftfl 
Monat auf ein von dem/der Angestellten eingerichtetes Giro- 16 SUndigung DECATT der SCHON. 
konto zu zahlen. 55 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Neben- 
83 abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. 
(1) Auf das Arbeitsverhältnis finden nachstehende Vorschrif- 56 
ten des BAT in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deut- 
scher Länder jeweils geltenden Fassung Anwendung: Dieser Arbeitsvertrag wird in zwei ‚Exemplaren ausgefertigt. 
— Abschnitt III des BAT (Allgemeine Arbeitsbedingungen - Der/Die Angestellte erhält eine Ausfertigung, 
mit Ausnahme der 88 11 und 12 -), Berlin, den _ 
— Abschnitt IV des BAT (Arbeitszeit), Bezirksamt —- yerlin 
Abschnitt VI des BAT (Eingruppierung - mit Ausnahme 7 
der 88 23 a und 25 -), Abteilung 
Abschnitt VII des BAT (Vergütung - mit Ausnahme des Im Auftrag 
836 Abs. 1 Satz.l und Absatz 7 -), = an 
838 BAT (Krankenbezüge bei Schadensersatzansprüchen (Arbeitgebern) (Angestellte/r) 
gegen Dritte), 
88 42 und 43 BAT (Reisekosten, besondere Entschädigun- 
gen bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen), 
Abschnitt XI des BAT (Urlaub, Arbeitsbefreiung - mit Aus- 
nahme des $ 50 -), Anlage 2 
870 BAT (Ausschlußfrist) und Nummer 5 SR 2 y BAT (zu MUSTER 
837 Abs.2 - Krankenbezüge -). ——— 
(2) Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Arbeitsvertrag 
Zustimmung des Arbeitgebers. 
(3) Auf das Arbeitsverhältnis finden Zwischen 
— der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt _ 
1982, von Berlin - Abteilung Sozialwesen - (Arbeitgeber) 
der. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom und 
16. März 1977, a 
der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom l Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum 
12. Oktober 1973; - . 
der Tarifvertrag. über vermögenswirksame Leistungen an (Arbeitnehmer) 
Angestellte vom 17. Dezember 1970 und 
— der jeweils maßgebende Vergütungstarifvertrag zum BAT 81 
in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder DEE ESHO RE TEN 19 Abs. 2 des Bundesso- 
jeweils geltenden Fassung Anwendung. zialhi egesetzes ( 3SH ) für zusätzliche gemeinnützige Arbei- 
ten als Arbeiter eingestellt. 
(4), Im übrigen richtet sich das. Arbeitsverhältnis, soweit in 
diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, nach den gesetz- ;. . 
lichen Vorschriften. Beschäftigungszeitraum 
(5) Falls das Ergebnis der nach 8 7 Abs. 1 BAT verlangten ärztli- . 
chen. Untersuchung des/der Angestellten zu Beginn des Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des genann- 
Arbeitsverhältnisses noch nicht vorliegt; wird der Arbeitsver- ten Tages, ohne daß es einer Kündigung bedarf. 
trag unter dem Vorbehalt abgeschlossen, daß das Arbeitsver- Dije _ wöchentliche - monatliche - Arbeitszeit beträgt 
hältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist endet mit 
Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Untersuchungsergebnis- 
ses, sofern ärztlich festgestellt wird, daß der/die Angestellte für Stunden: 
die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist. 
von P
	        
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