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Volume Nr. 1, 13. März 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 3) zZ 74 Li N 
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen, 
Jugend, Familie, Sport, 
Gesundheit 
Nr. 1 Berlin, den 13. März 1991 
INHALT 
Seite C) 
Richtlinien für die Gewährung des Berliner Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Aus- 
Familiengeldes (Berliner Familiengeldrichtlinien führungsvorschriften über die Neufestsetzung 
- FamRE -) ie a der Kostensätze in städtischen und nicht- 
städtischen . Seniorenheimen (in den west- 
Ausführungsvorschriften über die Brandsicher- lichen Stadibezirken). 2.4... N 
heit in Heimen und Kindertagesstätten Ausführungsvorschriften für die Gewährung von 
(Brandsicherheitsvorschriften — BSVHm)- ....... 3 Hilfe zum Lebensunterhalt nach den SS 11 
bis 26 des Bundessozialhilfegesetzes außer- 
. = | A ‚ Hei i i Ein- 
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Ausfüh- ha b.von nAlaen Heimen oder gleichartigen Ein 
; en ; a richtungen (AV-Hilu) ......... a. 
rungsvorschriften für die Gewährung von 
Taschengeld an junge Menschen in Heimen Ausführungsvorschriften zu den Richtlinien des 
der Jugendhilfe im Land Berlin ............... r Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und 
Gesundheit zur Durchführung des Unterhalts- 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung‘ der. Aus- vorschußgesetzes (AV UVG-Richtlinien) ....... 3 
führungsvorschriften über die Anerkennung Ausführungsvorschriften über die Festsetzung 
eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwendi- der Regelsätze und Barleistungen nach 8 21 
gerer Ernährung nach 8 23 Abs. 4 Nr. 2 des Abs. 3 BSHG, Mehrbedarfszuschläge nach 
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ............. © 8 23 Abs. 1 bis 4 BSHG sowie Eigenanteile 
von Unterhaltsverpflichteten für den beige- 
Ausführungsvorschriften über die Gewährung von tretenen Teil Berlins und West-Staaken ... 18 
Sozialhilfe an jüdische Zuwanderer aus der Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt- 
U . “ Jahrganges 1990 .........- HE 20 
Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie _ $2-- Berechtigte 
(1) Das Berliner Familiengeld erhält, wer 
An die Bezirksämter ABI. S. 2452, 1991 S. 275 . . . 
CA L.. seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt 
nachrichtlich im Land Berlin hat und 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Senatsverwaltung für Finanzen 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in 
einem Haushalt lebt, 
Richtlinien 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 
für die Gewährung des Berliner Familiengeldes A ES OdErKEi je Erwerbstätigkrausübt 
(Berliner Familiengeldrichtlinien — FamRi -) .. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. 
Für die Gewährung an einen Ausländer ist Voraussetzung, daß 
Vöm 14, Dezember 1990 er als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Ge- 
FrauJugFam II A meinschaften ein Arbeitsverhältnis im Land Berlin hat oder daß 
Tel: 6 10.05 - 3.06 oder 6 10 05-- 1. intern 989 - 3 06 er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaub- 
} nis oder Aufenthaltsbefugnis ist. 
Aufgrund von $6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: (2) Berliner Familiengeld erhält auch, wer, abweichend von den 
Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1, seine Hauptwohnung 
$1 — Grundsatz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin unmittel- 
. N on En bar aufgegeben hat, bevor er 
Das Berliner Familiengeld wird im Rahmen der zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der folgenden Be- 1. von seinem im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeld- 
stimmungen gewährt. gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vor- 
Seit“ 
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