Dienstblatt des Senats von Berlin 3) zZ 74 Li N
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen,
Jugend, Familie, Sport,
Gesundheit
Nr. 1 Berlin, den 13. März 1991
INHALT
Seite C)
Richtlinien für die Gewährung des Berliner Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Aus-
Familiengeldes (Berliner Familiengeldrichtlinien führungsvorschriften über die Neufestsetzung
- FamRE -) ie a der Kostensätze in städtischen und nicht-
städtischen . Seniorenheimen (in den west-
Ausführungsvorschriften über die Brandsicher- lichen Stadibezirken). 2.4... N
heit in Heimen und Kindertagesstätten Ausführungsvorschriften für die Gewährung von
(Brandsicherheitsvorschriften — BSVHm)- ....... 3 Hilfe zum Lebensunterhalt nach den SS 11
bis 26 des Bundessozialhilfegesetzes außer-
. = | A ‚ Hei i i Ein-
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Ausfüh- ha b.von nAlaen Heimen oder gleichartigen Ein
; en ; a richtungen (AV-Hilu) ......... a.
rungsvorschriften für die Gewährung von
Taschengeld an junge Menschen in Heimen Ausführungsvorschriften zu den Richtlinien des
der Jugendhilfe im Land Berlin ............... r Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit zur Durchführung des Unterhalts-
Verwaltungsvorschriften zur Änderung‘ der. Aus- vorschußgesetzes (AV UVG-Richtlinien) ....... 3
führungsvorschriften über die Anerkennung Ausführungsvorschriften über die Festsetzung
eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwendi- der Regelsätze und Barleistungen nach 8 21
gerer Ernährung nach 8 23 Abs. 4 Nr. 2 des Abs. 3 BSHG, Mehrbedarfszuschläge nach
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ............. © 8 23 Abs. 1 bis 4 BSHG sowie Eigenanteile
von Unterhaltsverpflichteten für den beige-
Ausführungsvorschriften über die Gewährung von tretenen Teil Berlins und West-Staaken ... 18
Sozialhilfe an jüdische Zuwanderer aus der Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt-
U . “ Jahrganges 1990 .........- HE 20
Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie _ $2-- Berechtigte
(1) Das Berliner Familiengeld erhält, wer
An die Bezirksämter ABI. S. 2452, 1991 S. 275 . . .
CA L.. seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
nachrichtlich im Land Berlin hat und
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Senatsverwaltung für Finanzen 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in
einem Haushalt lebt,
Richtlinien 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
für die Gewährung des Berliner Familiengeldes A ES OdErKEi je Erwerbstätigkrausübt
(Berliner Familiengeldrichtlinien — FamRi -) .. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Für die Gewährung an einen Ausländer ist Voraussetzung, daß
Vöm 14, Dezember 1990 er als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Ge-
FrauJugFam II A meinschaften ein Arbeitsverhältnis im Land Berlin hat oder daß
Tel: 6 10.05 - 3.06 oder 6 10 05-- 1. intern 989 - 3 06 er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaub-
} nis oder Aufenthaltsbefugnis ist.
Aufgrund von $6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: (2) Berliner Familiengeld erhält auch, wer, abweichend von den
Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1, seine Hauptwohnung
$1 — Grundsatz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin unmittel-
. N on En bar aufgegeben hat, bevor er
Das Berliner Familiengeld wird im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der folgenden Be- 1. von seinem im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeld-
stimmungen gewährt. gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vor-
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