Kä Dienstblaft des Senats" vVSnT Berl are”
6. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Geltungsdauer Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Diese Vereinbarung gilt für alle allgemein- und berufsbilden-
den öffentlichen Schulen und Sonderschulen im Land Berlin. An das Landesschulamt ABI. S. 1965
Genehmigte Ersatzschulen und anerkannte Privatschulen kön- die Bezirksämter
nen nach dieser Vereinbarung verfahren. Die Senatorin für
Schule, Jugend und Sport wird dies den genannten Schulen - .
empfehlen. Anderung der Ferienordnung
DIESE Nereich . A _>_—_ AR für das Land Berlin ab 1999
ijese Vereinbarung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt : . .aßli :
der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Kraft bis einschließlich der Sommerferien 2002
und gilt bis auf weiteres. Sie kann mit einer Frist von 12 Mona- ;
ten zum 31. Juli eines jeden Jahres gekündigt werden. Mom:5. Mai 1959
SchulJugSport II B Verw. 3
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 7, intern 926 - 56 25
E Auf Grund des $59 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs.2
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom
20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Arti-
kel XII $ 1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird
An das Landesschulamt ABl. S. 1530 bestimmt:
die Bezirksämter . . . N . .
die Staatliche Ballettschule Berlin/Schule Die Weihnachtsferien für das Schuljahr 1999/2000 werden wie
für Artistik folgt festgelegt:
Do. 23. 12. 1999 - Di. 04. 01. 2000
Ferienordnung für die Staatliche Angegeben ist der erste und letzte Ferientag.
Ballettschule Berlin und Schule für Artistik Der Unterricht beginnt an allen Berliner Schulen am Mitt-
für das Jahr 2000 woch, dem 5. Januar 2000. Dies gilt auch für das Französische
S Gymnasium, die Staatliche Ballettschule Berlin und die Schule
Vom 24. März 1999 für Artistik sowie die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule,
die eigene Ferienordnungen haben.
SchulJugSport II B Verw. 3
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 0, intern 926 - 56 25
Auf Grund des 859 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs.2 des Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom 20. Au- a a 7 A
gust 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Artikel XII
$1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird fol- An das Landesschulamt ABl. S. 1965
gende Ferienordnung für die Staatliche Ballettschule Berlin die Bezirksämter
und Schule für Artistik erlassen: die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule
Winterferien Sa. 29.01.2000 - Di. 08. 02. 2000
. Ferienordnung
ER Sr RE für die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule
ESS ES bis zu den Weihnachtsferien 2000
Pfingstferien Sa. 10.06.2000 - Di. 13. 06. 2000
Vom 3. Mai 1999
Sommerferien Do. 20. 07. 2000 - Sa. 02. 09. 2000
Herbstferien Sa. 28.10.2000 - Sa. 04. 11. 2000 Schul]ugSport IEB Verw.3
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 7, intern 9 26 - 56 25
Weihnachtsferien Do. 21.12.2000 - Di. 02. 01. 2001
nn . . Auf Grund des $59 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs. 2. des
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag. Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom 20. Au-
N ? gust 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Artikel XII
Das: erste Schulhalbjahr des Schuljahres 1999/2000 endet am &1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird fol-
31. Januar 2000; die Halbjahreszeugnisse werden am 28. Januar gende Ferienordnung für die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-
2000 ausgegeben. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres Oberschule erlassen:
beginnt nach den Winterferien am 9. Februar 2000.
Weihnachtsferien Mi. 22. 12. 1999 - Di. 04.01. 2000
Der Unterricht endet jeweils am letzten Schultag vor den Winterferien Mi. 23.02. 2000 - Mi. 01. 03. 2000
Ferien nach der dritten Unterrichtsstunde. .
Osterferien Sa. 08.04.2000 - Mo. 01. 05. 2000
Diese Ferienordnung schließt sich an die Ferienordnung für Pfingstferien Sa. 10.06.2000 - Di. 13. 06. 2000
SS Jahr 1999 vom 3. Februar 1998 (ABl. S. 745/DBIl. III S. 49) Sohmerferien Do. 20. 07. 2000 - Fr. 01. 09. 2000
Herbstferien Sa. 28.10.2000 - Sa. 04.11.2000
Weihnachtsferien Mi. 20.12.2000 - So. 31.12. 2000
Angegeben ist der erste und letzte Ferientag.
DBIl. IL Nr. 3 / 09. 06. 1999 3 73