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Volume Nr. 3, 9. Juni 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Kä Dienstblaft des Senats" vVSnT Berl are” 
6. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Geltungsdauer Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport 
Diese Vereinbarung gilt für alle allgemein- und berufsbilden- 
den öffentlichen Schulen und Sonderschulen im Land Berlin. An das Landesschulamt ABI. S. 1965 
Genehmigte Ersatzschulen und anerkannte Privatschulen kön- die Bezirksämter 
nen nach dieser Vereinbarung verfahren. Die Senatorin für 
Schule, Jugend und Sport wird dies den genannten Schulen - . 
empfehlen. Anderung der Ferienordnung 
DIESE Nereich . A _>_—_ AR für das Land Berlin ab 1999 
ijese Vereinbarung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt : . .aßli : 
der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Kraft bis einschließlich der Sommerferien 2002 
und gilt bis auf weiteres. Sie kann mit einer Frist von 12 Mona- ; 
ten zum 31. Juli eines jeden Jahres gekündigt werden. Mom:5. Mai 1959 
SchulJugSport II B Verw. 3 
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 7, intern 926 - 56 25 
E Auf Grund des $59 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs.2 
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom 
20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Arti- 
kel XII $ 1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird 
An das Landesschulamt ABl. S. 1530 bestimmt: 
die Bezirksämter . . . N . . 
die Staatliche Ballettschule Berlin/Schule Die Weihnachtsferien für das Schuljahr 1999/2000 werden wie 
für Artistik folgt festgelegt: 
Do. 23. 12. 1999 - Di. 04. 01. 2000 
Ferienordnung für die Staatliche Angegeben ist der erste und letzte Ferientag. 
Ballettschule Berlin und Schule für Artistik Der Unterricht beginnt an allen Berliner Schulen am Mitt- 
für das Jahr 2000 woch, dem 5. Januar 2000. Dies gilt auch für das Französische 
S Gymnasium, die Staatliche Ballettschule Berlin und die Schule 
Vom 24. März 1999 für Artistik sowie die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule, 
die eigene Ferienordnungen haben. 
SchulJugSport II B Verw. 3 
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 0, intern 926 - 56 25 
Auf Grund des 859 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs.2 des Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport 
Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom 20. Au- a a 7 A 
gust 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Artikel XII 
$1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird fol- An das Landesschulamt ABl. S. 1965 
gende Ferienordnung für die Staatliche Ballettschule Berlin die Bezirksämter 
und Schule für Artistik erlassen: die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule 
Winterferien Sa. 29.01.2000 - Di. 08. 02. 2000 
. Ferienordnung 
ER Sr RE für die Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule 
ESS ES bis zu den Weihnachtsferien 2000 
Pfingstferien Sa. 10.06.2000 - Di. 13. 06. 2000 
Vom 3. Mai 1999 
Sommerferien Do. 20. 07. 2000 - Sa. 02. 09. 2000 
Herbstferien Sa. 28.10.2000 - Sa. 04. 11. 2000 Schul]ugSport IEB Verw.3 
Telefon: 90 26 - 56 25 oder 9026 - 7, intern 9 26 - 56 25 
Weihnachtsferien Do. 21.12.2000 - Di. 02. 01. 2001 
nn . . Auf Grund des $59 Satz 1 in Verbindung mit $6 Abs. 2. des 
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag. Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in der Fassung vom 20. Au- 
N ? gust 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert durch Artikel XII 
Das: erste Schulhalbjahr des Schuljahres 1999/2000 endet am &1 des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird fol- 
31. Januar 2000; die Halbjahreszeugnisse werden am 28. Januar gende Ferienordnung für die Carl-Philipp-Emanuel-Bach- 
2000 ausgegeben. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres Oberschule erlassen: 
beginnt nach den Winterferien am 9. Februar 2000. 
Weihnachtsferien Mi. 22. 12. 1999 - Di. 04.01. 2000 
Der Unterricht endet jeweils am letzten Schultag vor den Winterferien Mi. 23.02. 2000 - Mi. 01. 03. 2000 
Ferien nach der dritten Unterrichtsstunde. . 
Osterferien Sa. 08.04.2000 - Mo. 01. 05. 2000 
Diese Ferienordnung schließt sich an die Ferienordnung für Pfingstferien Sa. 10.06.2000 - Di. 13. 06. 2000 
SS Jahr 1999 vom 3. Februar 1998 (ABl. S. 745/DBIl. III S. 49) Sohmerferien Do. 20. 07. 2000 - Fr. 01. 09. 2000 
Herbstferien Sa. 28.10.2000 - Sa. 04.11.2000 
Weihnachtsferien Mi. 20.12.2000 - So. 31.12. 2000 
Angegeben ist der erste und letzte Ferientag. 
DBIl. IL Nr. 3 / 09. 06. 1999 3 73
	        
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