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Volume Nr. 1, 12. Februar 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

A EEE 7 mia 
b) im Ausbildungsbereich (Ausbildungsbereichsleiter) 14 - Aufgabenbereiche an Fachschulen 
Aufgabenbereich: ae erstudiendirektor - als Leiter einer beruflichen 
Leitung eines Ausbildungsbereichs; - BesGr. 16 BBesO A - 
Vertretung des Ausbildungsbereichs in. allen Fragen der oder 
Abstimm betrieblicher und schulischer Ausbildung; A . . 
SAN SEN DS HE Oberstudiendirektor an einer Fachschule - als 
Aufstellung der Stunden- und Raumpläne für den Ausbil- Leiter einer Fachschule 
dungsbereich, soweit nicht der Gesamtkonferenz nach Maß- —- BesGr. 16 LBesO A - 
gabe des $ 14 SchulVerfG vorbehalten; Führung der Schul- . 
akten des Ausbildungsbereichs, Leitung der Konferenzen des Aufgabenbereich: 
Ausbildungsbereichs. Aufgaben nach $9 der 4. VO-SchulVerfG insbesondere: Ver- 
tretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit, den Behör- 
. . den, Betrieben, Kammern und Innungen sowie zuständigen 
(S) Oberstudienrat (Fachleiter) Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes; 
- BesGr. 14 BBesO A - NE as 
SS ; Förderung der Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung 
. Beteiligten; Führung der Geschäfte des Kuratoriums gemäß 
Aufgabenbereich: 858 SchulVerfG und der 3. VO-SchulVerfG; 
Unterstützung des Schulleiters, des Fachbereichsleiters, des Aufnahme von Studierenden, gegebenenfalls Durchführung 
Kollegiums und der Schulaufsicht in pädagogisch-didaktischen von Verfahren bei Aufnahmen und Schulwechsel, soweit nicht 
und organisatorischen Fragen eines Unterrichtsfaches sowie in der Schulaufsicht vorbehalten; 
Aufgaben der Lehrerausbildung, insbesondere: u A . . . . 
Koordination der pädagogisch-didaktischen Arbeit der Schule; 
Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachkon- N S 
ferenzen: Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsarbeit; Durch- 
? . führung von Unterrichtsbesuchen; 
Unterstützung bei der Durchführung und Einhaltung der Rah- Ü " ; ns 
men- und Arbeitspläne für Unterricht und Erziehung; ; Überprüfung der Einhaltung von Rahmenplänen, Beratung des 
Kollegiums in didaktischen Fragen; 
EEE Kontrolle der Einhaltung von Rahmen- und Zuweisung von Klassenleiterfunktionen, Verteilung des Unter- 
p ? richts, soweit nicht der Gesamtkonferenz vorbehalten; 
Anregung zu Innovationen; Bestellung des Vorsitzenden einer Fachkonferenz, soweit ein 
Abstimmung der Unterrichtsschwerpunkte und gegebenenfalls Vorsitzender der Fachkonferenz nicht durch Amt oder durch 
Kursthemen im Unterrichtsfach; Wahl bestimmt worden ist; 
Unterstützung von Kollegen bei der didaktischen Absicherung Organisation und Durchführung von Abschlußprüfungen im 
von Unterrichtsschwerpunkten; Rahmen der geltenden Vorschriften; 
Mitarbeit bei der Erarbeitung von Grundsätzen für eine ein- Förderung der Gleichstellung; 
heitliche Leistungsbewertung im Unterrichtsfach, soweit nicht Überprüfung der Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvor- 
der Gesamtkonferenz nach Maßgabe des $ 14 SchulVerfG vor- schriften innerhalb des Schulbetriebes, soweit nicht selbst für 
behalten; die Einhaltung verantwortlich; 
Unterstützung des Fachbereichsleiters, des Schulleiters und Ausübung des Hausrechts. 
der Schulaufsicht bei der Sicherung einer einheitlichen 
Leistungsbewertung; (2) Studiendirektor - als Leiter einer beruflichen Schule 
Unterstützung der Kollegen bei der Erarbeitung von Arbeits- - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 7) BBesO A - 
unterlagen, Prüfungsaufgaben für schulische und außerschuli- oder 
ES Methoden zur Leistungsbewer- Studiendirektor an einer Fachschule - als Leiter 
5 MNESEO > einer Fachschule 
Teilnahme am Unterricht im Auftrag des Schulaufsichtsbeam- - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 3) LBesO A - 
ten oder des Schulleiters; z 
Aufgabenbereich: 
Information und Beratung über fachliche und didaktische Lite- Wie unter Nummer 14 Abs. 1 
ratur sowie über Medieneinsatz; 
Mitarbeit bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln im (3) Studiendirektor - als der ständige Vertreter des Lei- 
Unterrichtsfach; ters einer beruflichen Schule 
Verantwortung für die Verwaltung und Überwachung von = Bein. 15/15 AmıtSzu age (Pin 7) BBesO A - 
Fachräumen und Sammlungen im Unterrichtsfach in Abstim- oder 
mung mit dem Fachbereichsleiter; Studiendirektor an einer Fachschule - als der 
Anfertigung von Gutachten; ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule 
E - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 3) LBesO A - 
Lehrerfortbildung im Unterrichtsfach (Beratung und gegebe- . 
nenfalls Durchführung); Aufgabenbereich: 
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten, sofern von der Leitung der Schule bei Abwesenheit des Schulleiters; 
Dienstbehörde hierfür bestellt; Koordination der Arbeiten der Abteilungsleiter; 
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt. und Absolventen der Fachschule: 
12 $ DBLWNrF. 1/12. 02. 1999
	        
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