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b) im Ausbildungsbereich (Ausbildungsbereichsleiter) 14 - Aufgabenbereiche an Fachschulen
Aufgabenbereich: ae erstudiendirektor - als Leiter einer beruflichen
Leitung eines Ausbildungsbereichs; - BesGr. 16 BBesO A -
Vertretung des Ausbildungsbereichs in. allen Fragen der oder
Abstimm betrieblicher und schulischer Ausbildung; A . .
SAN SEN DS HE Oberstudiendirektor an einer Fachschule - als
Aufstellung der Stunden- und Raumpläne für den Ausbil- Leiter einer Fachschule
dungsbereich, soweit nicht der Gesamtkonferenz nach Maß- —- BesGr. 16 LBesO A -
gabe des $ 14 SchulVerfG vorbehalten; Führung der Schul- .
akten des Ausbildungsbereichs, Leitung der Konferenzen des Aufgabenbereich:
Ausbildungsbereichs. Aufgaben nach $9 der 4. VO-SchulVerfG insbesondere: Ver-
tretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit, den Behör-
. . den, Betrieben, Kammern und Innungen sowie zuständigen
(S) Oberstudienrat (Fachleiter) Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes;
- BesGr. 14 BBesO A - NE as
SS ; Förderung der Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung
. Beteiligten; Führung der Geschäfte des Kuratoriums gemäß
Aufgabenbereich: 858 SchulVerfG und der 3. VO-SchulVerfG;
Unterstützung des Schulleiters, des Fachbereichsleiters, des Aufnahme von Studierenden, gegebenenfalls Durchführung
Kollegiums und der Schulaufsicht in pädagogisch-didaktischen von Verfahren bei Aufnahmen und Schulwechsel, soweit nicht
und organisatorischen Fragen eines Unterrichtsfaches sowie in der Schulaufsicht vorbehalten;
Aufgaben der Lehrerausbildung, insbesondere: u A . . . .
Koordination der pädagogisch-didaktischen Arbeit der Schule;
Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachkon- N S
ferenzen: Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsarbeit; Durch-
? . führung von Unterrichtsbesuchen;
Unterstützung bei der Durchführung und Einhaltung der Rah- Ü " ; ns
men- und Arbeitspläne für Unterricht und Erziehung; ; Überprüfung der Einhaltung von Rahmenplänen, Beratung des
Kollegiums in didaktischen Fragen;
EEE Kontrolle der Einhaltung von Rahmen- und Zuweisung von Klassenleiterfunktionen, Verteilung des Unter-
p ? richts, soweit nicht der Gesamtkonferenz vorbehalten;
Anregung zu Innovationen; Bestellung des Vorsitzenden einer Fachkonferenz, soweit ein
Abstimmung der Unterrichtsschwerpunkte und gegebenenfalls Vorsitzender der Fachkonferenz nicht durch Amt oder durch
Kursthemen im Unterrichtsfach; Wahl bestimmt worden ist;
Unterstützung von Kollegen bei der didaktischen Absicherung Organisation und Durchführung von Abschlußprüfungen im
von Unterrichtsschwerpunkten; Rahmen der geltenden Vorschriften;
Mitarbeit bei der Erarbeitung von Grundsätzen für eine ein- Förderung der Gleichstellung;
heitliche Leistungsbewertung im Unterrichtsfach, soweit nicht Überprüfung der Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvor-
der Gesamtkonferenz nach Maßgabe des $ 14 SchulVerfG vor- schriften innerhalb des Schulbetriebes, soweit nicht selbst für
behalten; die Einhaltung verantwortlich;
Unterstützung des Fachbereichsleiters, des Schulleiters und Ausübung des Hausrechts.
der Schulaufsicht bei der Sicherung einer einheitlichen
Leistungsbewertung; (2) Studiendirektor - als Leiter einer beruflichen Schule
Unterstützung der Kollegen bei der Erarbeitung von Arbeits- - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 7) BBesO A -
unterlagen, Prüfungsaufgaben für schulische und außerschuli- oder
ES Methoden zur Leistungsbewer- Studiendirektor an einer Fachschule - als Leiter
5 MNESEO > einer Fachschule
Teilnahme am Unterricht im Auftrag des Schulaufsichtsbeam- - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 3) LBesO A -
ten oder des Schulleiters; z
Aufgabenbereich:
Information und Beratung über fachliche und didaktische Lite- Wie unter Nummer 14 Abs. 1
ratur sowie über Medieneinsatz;
Mitarbeit bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln im (3) Studiendirektor - als der ständige Vertreter des Lei-
Unterrichtsfach; ters einer beruflichen Schule
Verantwortung für die Verwaltung und Überwachung von = Bein. 15/15 AmıtSzu age (Pin 7) BBesO A -
Fachräumen und Sammlungen im Unterrichtsfach in Abstim- oder
mung mit dem Fachbereichsleiter; Studiendirektor an einer Fachschule - als der
Anfertigung von Gutachten; ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule
E - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 3) LBesO A -
Lehrerfortbildung im Unterrichtsfach (Beratung und gegebe- .
nenfalls Durchführung); Aufgabenbereich:
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten, sofern von der Leitung der Schule bei Abwesenheit des Schulleiters;
Dienstbehörde hierfür bestellt; Koordination der Arbeiten der Abteilungsleiter;
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt. und Absolventen der Fachschule:
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