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Volume Nr. 1, 12. Februar 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Fragen eines Unterrichtsfaches sowie in Aufgaben der Lehrer- Koordination der pädagogisch-didaktischen Arbeit der Schule; 
ausbildung, insbesondere: Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Er- 
Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Fach- ziehungsarbeit; 
bereichskonferenzen; Durchführung von Unterrichtsbesuchen; 
Leitung von Fachausschüssen; Überprüfung der Einhaltung von Rahmenplänen, Beratung des 
Unterstützung bei der Durchführung und Einhaltung der Rah- Kollegiums in didaktischen Fragen; 
men- und Arbeitspläne für Unterricht und Erziehung; Zuweisung von Klassenleiterfunktionen; Verteilung des Unter- 
Mitarbeit bei der Kontrolle der Einhaltung von Rahmen- und richts, soweit nicht der Gesamtkonferenz nach Maßgabe des 
Arbeitsplänen; $14 SchulVerfG vorbehalten; 
Anregung zu Innovationen; Bestellung des Vorsitzenden einer Fachkonferenz, soweit ein 
; | Vorsitzender der Fachkonferenz nicht durch Amt oder durch 
Abstimmung der Unterrichtsschwerpunkte und gegebenenfalls . re 
Kursthemen im Unterrichtsfach; Unterstützung von Kollegen Wahl nach $21 SchulVerfG bestimmt worden ist; 
bei der didaktischen Absicherung von Unterrichtsschwerpunk- Organisation und Durchführung von Schülerprüfungen im 
ten; Rahmen der geltenden Vorschriften; 
Mitarbeit bei der Erarbeitung von Grundsätzen für eine ein- Überwachung der schulpraktischen Ausbildung; Zuweisung 
heitliche Leistungsbewertung im Unterrichtsfach, soweit nicht von Studenten an Mentoren im Rahmen der Ausbildung für 
der Gesamtkonferenz nach Maßgabe des 8 14 SchulVerfG vor- ein Lehramt während des Studiums; 
behalten; Betreuung, Beratung und Beurteilung der Lehramtsanwärter 
Unterstützung des Fachbereichsleiters, des Schulleiters und nach Maßgabe der Verordnung über die schulpraktische Aus- 
der Schulaufsicht bei der Sicherung einer einheitlichen bildung im Anschluß an die Erste Staatsprüfung (AusbO); 
Leistungsbewertung; Zuweisung an anleitende Lehrkräfte und Mentoren im Rah- 
n x x . men der schulpraktischen Ausbildung im Anschluß an die 
Unterstützung der Kollegen bei der Erarbeitung von Arbeits- N - . : en 
unterlagen, Prüfungsaufgaben für schulische und außerschuli- Erste Staatsprüfung im Einvernehmen mit dem Seminarleiter; 
sche Abschlußprüfungen und Methoden zur Leistungsbewer- Prüfer in Zweiten Staatsprüfungen; 
tung und. Leistungskontrölle: beauftragter Vorsitzender in Zweiten Staatsprüfungen; 
Teilnahme am Unterricht im Auftrag des Schulaufsichtsbeam- Förderung‘ der Gleichstellung: 
ten, des Schulleiters oder des Abteilungsleiters; . 8 8; 
£ n . x re Überprüfung der Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvor- 
SEN rd ES Ch und didaktische Lite schriften innerhalb des Schulbetriebs, soweit nicht selbst für 
° die Einhaltung verantwortlich: 
Mitarbeit bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln im ” ä 
Untersichtsfäch: Ausübung des Hausrechts. 
Verantwortung für die Verwaltung und Überwachung von . . . . . 
Fachräumen und Sammlungen im Unterrichtsfach in Abstim- @) Studiendirektor - als Leiter einer beruflichen Schule 
mung mit dem Fachbereichsleiter: - BesGr. 15/15 + Amtszulage (Fn 7) BBesO A - 
Anfertigung von Gutachten; Aufgabenbereich: 
Lehrerfortbildung im Unterrichtsfach (Beratung und gegebe- Wie unter Nummer 13 Abs. 1 
nenfalls Durchführung); 
Mentorentätigkeit für Lehramtsstudenten, sofern. von der (3) Studiendirektor - als der ständige Vertreter des Lei- 
Dienstbehörde hierfür bestellt; ters einer beruflichen Schule 
Mentorentätigkeit und Tätigkeit eines anleitenden Lehrers für - BesGr. 15/15 + Amtszulage-(Fn 7) BBesO A - 
Lehramtsanwärter, sofern vom Schulleiter hierfür benannt. EN 
Aufgabenbereich: 
13 - Aufgabenbereiche an berufsbildenden Schulen, soweit nicht Wie unter Nummer 9 Abs. 3 
berufsfeldbezogene Oberstufenzentren 
(1) Oberstudiendirektor - als Leiter einer beruflichen (4) Studiendirektor - zur Koordinierung schulfach- 
Schule licher Aufgaben 
- BesGr. 16 BBesO A - BGE IS BEESO A 
Aufgabenbereich: a) im Fachbereich (Fachbereichsleiter) 
Aufgaben nach 822 bzw. 56 SchulVerfG, insbesondere: Aufgabenbereich: 
Vertretung der. Schule gegenüber der Öffentlichkeit, den Wie unter Nummer 9 Abs. 4 Buchstabe b, mit Ausnahme der 
Behörden, Eltern, Kammern und Innungen sowie zuständigen Beratung bei der Aufgabenstellung im Abitur, Anfertigung von 
Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes:;: Gutachten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abitur, 
® Ka ; Zusammenarbeit mit den Fachbereichen anderer benachbarter 
Förderung der Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung “ trat n 
eat NE Schulen, dafür zusätzlich: 
Beteiligten: 
z - 5 nr Beratung bei der Aufgabenstellung für schulische und außer- 
N RN Geschäfte des. Fachbeirats gemäß 8 56 schulische Abschlußprüfungen: 
Aufnahme von Schülern, gegebenenfalls Durchführung von Anfertigung von Gutachten; 
Verfahren bei Aufnahmen und Schulwechsel, soweit nicht der Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachbereichen anderer 
Schulaufsicht vorbehalten; Schulen; 
DBL.ILNr. 1/12.02.1999 ® 11
	        
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