Dienstblatt des Senats von Berlin 30 Ama
b) die Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Modenäher/ V. Schlußbestimmungen
Modenäherin bestanden hat.
Wer zwar die Fachstufe I erfolgreich abgeschlossen, die Prü- 17 - Inkralftreten, Übergangsregelung
fung als Modenäher/Modenäherin jedoch nicht bestanden hat, (1) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
wird in die Fachstufe II mit der Auflage vorläufig aufgenom- % August 1997 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2007
men, daß im Verlauf des ersten Halbjahres die Wiederholungs- außer Kraft.
prüfung als Modenäher/Modenäherin bestanden wird. Wer die (2) Wer vor Beginn des Schuljahres 1997/98 in die Berufsfach-
Wiederholungsprüfung nicht besteht, muß die Berufsfach- schule eingetreten ist, beendet den Bildungsgang nach der
schule verlassen, Ausbildungsordnung in der bisher geltenden Fassung, es sei
(2) Die Aufnahme in die Fachstufe II ist von Absolventen der denn, er tritt in einen Jahrgang ein. für den bereits diese Vor-
Fachstufe I spätestens eine Woche nach Beendigung der schrift gilt.
Abschlußprüfung (Nummer 11 Abs. 1) zu beantragen. (3) Durch diese Verwaltungsvorschriften werden die Ausfüh-
(3) Nummer 3 Abs. 5 gilt entsprechend. rungsvorschriften über.die Ausbildung in der Berufsfachschule
für Bekleidungsfertiger und Bekleidungsschneider - Ausbil-
14 - Abschluß der Fachstufe II dungsordnung Bekleidungsfertiger/Bekleidungsschneider -
(1) Der erfolgreiche Besuch der Fachstufe. II wird durch ein He RAR CHCK TER DR 6 Km
Abschlußzeugnis bescheinigt. vember 1996 (ABl. S 4280/DBl. III S. 138), ersetzt.
(2) Ein Abschlußzeugnis erhält, wer in allen Unterrichtsfä-
chern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat.
(3) Die Note „mangelhaft“ in höchstens einem Unterrichts-
fach kann ausgeglichen werden durch
a) die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem anderen Unter-
richtsfach oder
ne ; . . . Anlage 1
b) die Note „befriedigend“ in zwei anderen Unterrichtsfä-
chern. Stundentafel für die Berufsfachschule
Mangelhafte Leistungen in einem Fach des berufsbezogenen für Modenäher und Modeschneider
Lernbereichs können nicht durch Leistungen in Fächern des
allgemeinen Lernbereichs ausgeglichen werden. - Grundstufe -
(4) Mangelhafte Leistungen im Fach Fachpraxis können nicht
ausgeglichen werden. Unterrichtsfächer Wochenstunden
(5) Mußte wegen Fehlens von Leistungsnachweisen aus im Schulhalbjahr
Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, in einem 1
Fach an Stelle der Zeugnisnote ein „o. B.“ (ohne Beurteilung)
erteilt werden, so bleibt dieses Fach bei der Anwendung des e .
Absatzes 2 außer Betracht. Der erfolgreiche Besuch kann Allgemeiner Lernbereich
jedoch nur bescheinigt werden, wenn das Bildungsziel der Sozialkunde 7 >?
Fachstufe II erreicht worden ist. Bei einem „o.B.“ in den Deutsch ; ;
Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Lernbereichs muß
die Fachstufe II wiederholt werden. Englisch
Sport
15 - Prüfung als Modeschneider/Modeschneiderin .
Mathematik
(1) An die Stelle der schulischen Abschlußprüfung tritt die
Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf EDV
Modeschneider/ Modeschneiderin vor der Industrie- und Han- .
delskammer zu Berlin. Berufsbezogener Lernbereich
(2) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Berufsfach- Textilwarenlehre/Maschinentechnik'
schule nach dem von der Industrie- und Handelskammer zu Gestaltung und Konstruktion/EDV
Berlin vorgesehenen Anmeldeverfahren. und CAD?
CE .
16 - Wiederholung der Fachstufe II, Wiederholung der Abschluß- Wachpraxis ) 6
prüfung ; 36
(1) Wer die Fachstufe II nicht erfolgreich abgeschlossen hat, Anmerkungen:
kann sie auf Antrag einmal wiederholen. Bei der Wiederholung ; N VS A .
sind alle Leistungen neu zu erbringen. 1 Die fachbezogenen Berechnungen sind im Unterrichtsfach Textilwa-
renlehre enthalten.
(2) Wer zwar die Fachstufe II erfolgreich abgeschlossen, die 2 In diesem Fach dürfen insgesamt bis zu 4 Teilungsstunden erteilt wer-
Abschlußprüfung als Modeschneider/Modeschneiderin jedoch den.
nicht bestanden hat, darf bis zu der nächsten Wiederholungs- 3 Der fachpraktische Unterricht erfolgt grundsätzlich in geteilten Grup-
prüfung weiter am Unterricht der Fachstufe II teilnehmen. pen.
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