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Volume Nr. 2, 17. April 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 30 Ama 
b) die Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Modenäher/ V. Schlußbestimmungen 
Modenäherin bestanden hat. 
Wer zwar die Fachstufe I erfolgreich abgeschlossen, die Prü- 17 - Inkralftreten, Übergangsregelung 
fung als Modenäher/Modenäherin jedoch nicht bestanden hat, (1) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
wird in die Fachstufe II mit der Auflage vorläufig aufgenom- % August 1997 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2007 
men, daß im Verlauf des ersten Halbjahres die Wiederholungs- außer Kraft. 
prüfung als Modenäher/Modenäherin bestanden wird. Wer die (2) Wer vor Beginn des Schuljahres 1997/98 in die Berufsfach- 
Wiederholungsprüfung nicht besteht, muß die Berufsfach- schule eingetreten ist, beendet den Bildungsgang nach der 
schule verlassen, Ausbildungsordnung in der bisher geltenden Fassung, es sei 
(2) Die Aufnahme in die Fachstufe II ist von Absolventen der denn, er tritt in einen Jahrgang ein. für den bereits diese Vor- 
Fachstufe I spätestens eine Woche nach Beendigung der schrift gilt. 
Abschlußprüfung (Nummer 11 Abs. 1) zu beantragen. (3) Durch diese Verwaltungsvorschriften werden die Ausfüh- 
(3) Nummer 3 Abs. 5 gilt entsprechend. rungsvorschriften über.die Ausbildung in der Berufsfachschule 
für Bekleidungsfertiger und Bekleidungsschneider - Ausbil- 
14 - Abschluß der Fachstufe II dungsordnung Bekleidungsfertiger/Bekleidungsschneider - 
(1) Der erfolgreiche Besuch der Fachstufe. II wird durch ein He RAR  CHCK TER DR 6 Km 
Abschlußzeugnis bescheinigt. vember 1996 (ABl. S 4280/DBl. III S. 138), ersetzt. 
(2) Ein Abschlußzeugnis erhält, wer in allen Unterrichtsfä- 
chern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat. 
(3) Die Note „mangelhaft“ in höchstens einem Unterrichts- 
fach kann ausgeglichen werden durch 
a) die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem anderen Unter- 
richtsfach oder 
ne ; . . . Anlage 1 
b) die Note „befriedigend“ in zwei anderen Unterrichtsfä- 
chern. Stundentafel für die Berufsfachschule 
Mangelhafte Leistungen in einem Fach des berufsbezogenen für Modenäher und Modeschneider 
Lernbereichs können nicht durch Leistungen in Fächern des 
allgemeinen Lernbereichs ausgeglichen werden. - Grundstufe - 
(4) Mangelhafte Leistungen im Fach Fachpraxis können nicht 
ausgeglichen werden. Unterrichtsfächer Wochenstunden 
(5) Mußte wegen Fehlens von Leistungsnachweisen aus im Schulhalbjahr 
Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, in einem 1 
Fach an Stelle der Zeugnisnote ein „o. B.“ (ohne Beurteilung) 
erteilt werden, so bleibt dieses Fach bei der Anwendung des e . 
Absatzes 2 außer Betracht. Der erfolgreiche Besuch kann Allgemeiner Lernbereich 
jedoch nur bescheinigt werden, wenn das Bildungsziel der Sozialkunde 7 >? 
Fachstufe II erreicht worden ist. Bei einem „o.B.“ in den Deutsch ; ; 
Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Lernbereichs muß 
die Fachstufe II wiederholt werden. Englisch 
Sport 
15 - Prüfung als Modeschneider/Modeschneiderin . 
Mathematik 
(1) An die Stelle der schulischen Abschlußprüfung tritt die 
Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf EDV 
Modeschneider/ Modeschneiderin vor der Industrie- und Han- . 
delskammer zu Berlin. Berufsbezogener Lernbereich 
(2) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Berufsfach- Textilwarenlehre/Maschinentechnik' 
schule nach dem von der Industrie- und Handelskammer zu Gestaltung und Konstruktion/EDV 
Berlin vorgesehenen Anmeldeverfahren. und CAD? 
CE . 
16 - Wiederholung der Fachstufe II, Wiederholung der Abschluß- Wachpraxis ) 6 
prüfung ; 36 
(1) Wer die Fachstufe II nicht erfolgreich abgeschlossen hat, Anmerkungen: 
kann sie auf Antrag einmal wiederholen. Bei der Wiederholung ; N VS A . 
sind alle Leistungen neu zu erbringen. 1 Die fachbezogenen Berechnungen sind im Unterrichtsfach Textilwa- 
renlehre enthalten. 
(2) Wer zwar die Fachstufe II erfolgreich abgeschlossen, die 2 In diesem Fach dürfen insgesamt bis zu 4 Teilungsstunden erteilt wer- 
Abschlußprüfung als Modeschneider/Modeschneiderin jedoch den. 
nicht bestanden hat, darf bis zu der nächsten Wiederholungs- 3 Der fachpraktische Unterricht erfolgt grundsätzlich in geteilten Grup- 
prüfung weiter am Unterricht der Fachstufe II teilnehmen. pen. 
42 3 DBIINr. 2/17. 04. 1998 
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