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Volume Nr. 5, 17. November 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

Der Senat von Berlin Druckfehlerberichtigung 
. en In Nummer 3 Buchstabe c der Ausführungsvorschriften über 
An dis Bezirksämter ABI. S. 4438 künstlerische Lehrkräfte an der Hochschule der Künste und den 
nachrichtlich . a . übrigen künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin vom 
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 1. Juni 1998 (DBl. III S. 95) lautet die vorletzte Vergütungs- 
den Präsidenten des Rechnungshofes gruppe statt „Vgr. IIa BAT/BAT-O“ richtig: Vgr. Vc BAT/ 
BAT-O“, 
Allgemeine Anweisung 
über die Erhebung statistischer Daten 
an den Berliner Volkshochschulen 
und an den Berliner Musikschulen Hinweis auf Stellenausschreibungen 
(Statistikanweisung VHS/MuS) 
Im Amtsblatt für Berlin sind folgende Stellen für Lehrkräfte 
Vom 1. September 1998 ausgeschrieben: 
SchulJugSport VIII A 2 ABl. Nr. 44 vom 28. August 1998 
Telefon: 90 26 - 52 39 oder 9026 - 7, intern 926 - 52 39 Realschulrektorin/Realschulrektor an der Oberschule am 
Brunnenplatz (Haupt- und Realschule), 
Aufgrund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: Rektorin/Rektor (Zweiter Bildungsweg) an der Volkshoch- 
. schule Kreuzberg (Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb 
1 - Anwendungsbereich des Haupt- und erweiterten Hauptschulabschlusses), 
Diese Allgemeine Anweisung regelt die Erhebung statistischer Sonderschulrektorin/Sonderschulrektor an der Schule am 
Daten Stadtrand (Sonderschule für Lernbehinderte, Kranke und 
a) an den Berliner Volkshochschulen und Körperbehinderte), 
b) an den Berliner Musikschulen, Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor und 
Zweite Sonderschulkonrektorin/Zweiter Sonderschulkon- 
2 - Berichtsbögen rektor an der. Paul- und Charlotte-Kniese-Schule (Schule 
(1) Grundlage der Datenerhebung sind für Sehbehinderte), 
a) für die Volkshochschulen die vom Deutschen Volkshoch- Oberstudiendirektorin/ Oberstudiendirektor an der 
schul-Verband herausgegebenen Berichtsbögen mit Erläu- Robert-Koch-Oberschule (Gymnasium), 
terungen, Studiendirektorin/Studiendirektor an der Staatlichen Bal- 
b) für die Musikschulen die vom Verband deutscher Musik- lettschule Berlin und Schule für Artistik 
schulen herausgegebenen Berichtsbögen mit Erläuterun- beim Landesschulamt. 
gen 
in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung sowie ABl. Nr. 45 vom 4. September 1998 
c) für beide Bereiche die ergänzenden Berichtsbögen des für Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Tech- 
Schule zuständigen Senatsmitglieds in der für den Erhe- nischen Universität Berlin. 
bungszeitraum gültigen Fassung. 
e ne 8 . ABl. Nr. 46 vom 11. September 1998 
(2) Die Vordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen, bei Nut- e SS . 
zung der elektronischen Datenverarbeitung ist der Inhalt der Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor an der 
entsprechenden Dateien auszudrucken; die berichtende Stelle Technischen Universität Berlin. 
ist verantwortlich für die sachliche und rechnerische Richtig- 
keit. ABl. Nr. 48 vom 18. September 1998 
(3) Anmerkungen sind gegebenenfalls gesondert von. den Vor- Rektorin/Rektor an der Dietrich-Bonhoeffer-Grund- 
drucken. zu ‚übermitteln. schule, 
Sonderschulrektorin/Sonderschulrektor an der Steinwald- 
3 - Erhebungszeitraum Schule (Grundschule und Schule für Lernbehinderte), 
Sofern nichts anderes mitgeteilt wird, umfassen die Statistiken Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Erich- 
jeweils ein Kalenderjahr. Hoepner-Oberschule (Gymnasium), 
x Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Anna- 
4 Abgahetermin . . Freud-Oberschule (Berufsfachschule für Sozialwesen, 
(1) Stichtag für den Eingang der ausgefüllten Berichtsbögen Fachoberschule, Gymnasiale Oberstufe, Fachschule für 
bei dem für Schule zuständigen Senatsmitglied ist, sofern von Sozialpädagogik), 
N OR N a Ch 28. Februar des auf den Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor und Studien- 
. direktorin/Studiendirektor am OSZ Gastgewerbe (Fach- 
(2) Nachfristen werden auf Antrag gewährt und bedürfen der oberschule, Berufsfachschule, Berufsschule), 
EEE Zustimmüng "des. tür Schule zuständigen Studiendirektorin/Studiendirektor an der Schulfarm Insel 
. Scharfenberg (Gymnasium), 
5 - Übergangs- und Schlußbestimmungen Gesamtschulrektorin/Gesamtschulrektor bzw. Studien- 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung. vom ET SEE RFCKIOE an der 5. Gesamtschule (Hel- 
1. September 1998 für den Erhebungszeitraum 1998 in Kraft. ersdorf) 
Sie treten mit Ablauf des 31. August 2008 außer Kraft. beim Landesschulamt. 
DBLI Nr. 5/ 17.11.1998 3 135
	        
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