Der Senat von Berlin Druckfehlerberichtigung
. en In Nummer 3 Buchstabe c der Ausführungsvorschriften über
An dis Bezirksämter ABI. S. 4438 künstlerische Lehrkräfte an der Hochschule der Künste und den
nachrichtlich . a . übrigen künstlerischen Hochschulen des Landes Berlin vom
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 1. Juni 1998 (DBl. III S. 95) lautet die vorletzte Vergütungs-
den Präsidenten des Rechnungshofes gruppe statt „Vgr. IIa BAT/BAT-O“ richtig: Vgr. Vc BAT/
BAT-O“,
Allgemeine Anweisung
über die Erhebung statistischer Daten
an den Berliner Volkshochschulen
und an den Berliner Musikschulen Hinweis auf Stellenausschreibungen
(Statistikanweisung VHS/MuS)
Im Amtsblatt für Berlin sind folgende Stellen für Lehrkräfte
Vom 1. September 1998 ausgeschrieben:
SchulJugSport VIII A 2 ABl. Nr. 44 vom 28. August 1998
Telefon: 90 26 - 52 39 oder 9026 - 7, intern 926 - 52 39 Realschulrektorin/Realschulrektor an der Oberschule am
Brunnenplatz (Haupt- und Realschule),
Aufgrund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: Rektorin/Rektor (Zweiter Bildungsweg) an der Volkshoch-
. schule Kreuzberg (Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb
1 - Anwendungsbereich des Haupt- und erweiterten Hauptschulabschlusses),
Diese Allgemeine Anweisung regelt die Erhebung statistischer Sonderschulrektorin/Sonderschulrektor an der Schule am
Daten Stadtrand (Sonderschule für Lernbehinderte, Kranke und
a) an den Berliner Volkshochschulen und Körperbehinderte),
b) an den Berliner Musikschulen, Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor und
Zweite Sonderschulkonrektorin/Zweiter Sonderschulkon-
2 - Berichtsbögen rektor an der. Paul- und Charlotte-Kniese-Schule (Schule
(1) Grundlage der Datenerhebung sind für Sehbehinderte),
a) für die Volkshochschulen die vom Deutschen Volkshoch- Oberstudiendirektorin/ Oberstudiendirektor an der
schul-Verband herausgegebenen Berichtsbögen mit Erläu- Robert-Koch-Oberschule (Gymnasium),
terungen, Studiendirektorin/Studiendirektor an der Staatlichen Bal-
b) für die Musikschulen die vom Verband deutscher Musik- lettschule Berlin und Schule für Artistik
schulen herausgegebenen Berichtsbögen mit Erläuterun- beim Landesschulamt.
gen
in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung sowie ABl. Nr. 45 vom 4. September 1998
c) für beide Bereiche die ergänzenden Berichtsbögen des für Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Tech-
Schule zuständigen Senatsmitglieds in der für den Erhe- nischen Universität Berlin.
bungszeitraum gültigen Fassung.
e ne 8 . ABl. Nr. 46 vom 11. September 1998
(2) Die Vordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen, bei Nut- e SS .
zung der elektronischen Datenverarbeitung ist der Inhalt der Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor an der
entsprechenden Dateien auszudrucken; die berichtende Stelle Technischen Universität Berlin.
ist verantwortlich für die sachliche und rechnerische Richtig-
keit. ABl. Nr. 48 vom 18. September 1998
(3) Anmerkungen sind gegebenenfalls gesondert von. den Vor- Rektorin/Rektor an der Dietrich-Bonhoeffer-Grund-
drucken. zu ‚übermitteln. schule,
Sonderschulrektorin/Sonderschulrektor an der Steinwald-
3 - Erhebungszeitraum Schule (Grundschule und Schule für Lernbehinderte),
Sofern nichts anderes mitgeteilt wird, umfassen die Statistiken Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Erich-
jeweils ein Kalenderjahr. Hoepner-Oberschule (Gymnasium),
x Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor an der Anna-
4 Abgahetermin . . Freud-Oberschule (Berufsfachschule für Sozialwesen,
(1) Stichtag für den Eingang der ausgefüllten Berichtsbögen Fachoberschule, Gymnasiale Oberstufe, Fachschule für
bei dem für Schule zuständigen Senatsmitglied ist, sofern von Sozialpädagogik),
N OR N a Ch 28. Februar des auf den Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor und Studien-
. direktorin/Studiendirektor am OSZ Gastgewerbe (Fach-
(2) Nachfristen werden auf Antrag gewährt und bedürfen der oberschule, Berufsfachschule, Berufsschule),
EEE Zustimmüng "des. tür Schule zuständigen Studiendirektorin/Studiendirektor an der Schulfarm Insel
. Scharfenberg (Gymnasium),
5 - Übergangs- und Schlußbestimmungen Gesamtschulrektorin/Gesamtschulrektor bzw. Studien-
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung. vom ET SEE RFCKIOE an der 5. Gesamtschule (Hel-
1. September 1998 für den Erhebungszeitraum 1998 in Kraft. ersdorf)
Sie treten mit Ablauf des 31. August 2008 außer Kraft. beim Landesschulamt.
DBLI Nr. 5/ 17.11.1998 3 135