JE N en mh dan.
j) Berücksichtigung der Kapazitäten der Schulen in zentraler Anhang A
Verwaltung sowie der der Freien Träger bei der Schulent-
wicklungsplanang, Bezirkliche Schulentwicklungspläne als Teilpläne des SEP
k) Berücksichtigung der Einrichtungen des zweiten Bildungs-
weges. Der nachstehende Kriterienkatalog dient dem Landesschulamt
a r S als Handreichung bei der Beratung der Bezirke. .Er soll. auch
G) a NE Herr Au zur Systematisierung und Vergleichbarkeit der bezirklichen
sind insbesondere unter folgenden Aspekten zu betrachten: Pläne. beitragen.
a) organisatorische und standörtliche Berücksichtigung der
nderpädagogischen Förderung bei der Schulnetzpla-
une PACHEOBISEHEN Be EOS I. Leitlinien für die bezirkliche Schulentwicklungsplanung
b) Beachtung der Vernetzung sonderpädagögischer Leistun- — Bedeutung einer vorliegenden Fachplanung für die Res-
gen bei der Festlegung der bezirklichen, gegebenenfalls sourcensicherung im. Schulwesen auf Bezirksebene und
überbezirklichen Organisationsstruktur, für die Akzeptanz in der betroffenen Öffentlichkeit
c) Einbeziehung der Funktionszusammenhänge und Auswir- Sicherung des wohnortnahen schulischen Grundschul-
kungen der Kooperation mit anderen Institutionen. und angebots
Diensten in die Schulnetzplanung, 8 4
ESSEN UN SRG =“ . —- Ausgewogenheit der Angebotsstruktur im Oberschulnetz
d) Entwicklung des offenen Ganztagsbetriebes gemäß den v 1 . mal 6
vorhandenen Ressourcen. N RE ternativen zur optimalen Kapazitätsausnut-
(4) Berufsbildende Schulen unterliegen folgenden Struktur- Verwirklich Oier VerbO
und Organisationsmerkmalen: - VSrWi ichung angestrebter ersorgungsstandards
a) grundsätzlich organisatorische Zusammenfassung von — Öffnung der Bildungseinrichtungen ins Schulumfeld
Berufsschulen, Berüfsfachschulen und Fachoberschulen — Verbesserung des Weiterbildungsangebots
zu Oberstufenzentren (OSZ) unter einheitlicher. Leitung, - Ausgleich nicht entwicklungsfähiger Versorgungslagen
%) Einrichtung und Planung von OSZ nach den Struktur- durch Qualitätsverbesserungen
merkmalen Berufsfeld bzw. Berufsfeldschwerpunkt - Ein- a . a
zugsbereich für die berufsfeldbezogenen OSZ ist grund- RL CNN CEO TS TUNG Planungen (zum
sätzlich das Land Berlin, N pP . ESP 5
:) bedarfsgerechte Einrichtung von berufsfeldprofilierten - Einbindung des Bezirksschulbeirats gemäß $ 75 Abs. 2
: RS S SchulVerfG
gymnasialen Oberstufen an OSZ; in der Regel organisato-
rische Eingliederung von Fachschulstudiengängen,
1) schrittweiser Aufbau des Systems der OSZ (OSZ-Ergän- II. Planungsgrundlagen
zungsprogramm) für die Gesamtstadt mit dem Ziel einer 1 Der Bezirk im Kontext der Gesamtstadt
ausgewogenen Angebotsstruktur unter Beibehaltung der e .
Prinzipien räumliche Lage des Bezirkes mit möglichen Auswir-
EI . kungen für die Schulnetzplanun
— Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und DE S T PAR
beruflicher Bildung besonders zu berücksichtigende Sachverhalte bei der
E 2 a Schulentwicklungsplanung im Bezirk (bezirksübergrei-
NE und Verzahnung der verschiedenen Bil fende Bildungsangebote, Weiterbildungsdichte, Haupt-
ungsgänge
. stadtplanung u. a.)
Berufsschule im dualen System als Kern der OSZ mit N . pe
aufsteigenden Fachklassen. besondere Strukturen des Bezirks, wie zum Beispiel
- Konfiguration (Gestalt und Ausdehnung)
12 - Verbindlichkeit - Unterschiedlichkeit der Teilregionen (zum Beispiel
(1) Der Schulentwicklungsplan ist hinsichtlich seiner Auswir- Bebauungsdichte)
kungen auf die Maßnahmeplanung mit Prioritäten zu verse- stadträumliche Barrieren (zum Beispiel durch verkehr-
hen. Neben der Abstimmung mit anderen Fachplanungen ist liche Erschließung)
die Zustimmung der Senatsverwaltungen für Finanzen und ; ;
a = trukturelle Gegebenheit
Inneres ‚einzuholen. Der Schulentwicklungsplan bindet die SOZICSESKIBTELS EEESOSNUNHEN
Bezirke bei der die Wahrnehmung der übertragenen Vorbe- N .
haltsaufgabe Schulentwicklungsplanung; auf $ 8 Abs. 2 Buch- 2 Schülerzahlenentwicklung
stabe b und c AZG wird verwiesen. Soweit Senatsbeschlüsse ie
2.1 Schül hlen - Bestand
und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bereits ‚vorliegen, CA ezaN Sn S An a
wird darauf verwiesen. Einer erneuten Abstimmung bedarf es — Ausgangslage für die bezirkliche Ressourcennutzung
insoweit nicht. Planungsbedarf hinsichtlich Schulorganisation und
(2) Der erste Schulentwicklungsplan ist innerhalb eines Jahres Schulnetzplanung
nach Inkrafttreten dieser Ausführungsvorschriften vorzulegen en N .
und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Teilpläne der 2.2 Künftige Schülerzahlenentwicklung
Bezirke richten sich nach den Planungszeiträumen des Schul- Diskussion der Modellrechnung zur Entwicklung der
entwicklungsplans. Schülerzahlen in ihren Auswirkungen auf die bezirk-
liche Planung
VI. Schlußvorschriften Abstimmung bezirklicher Besonderheiten - soweit
13 — Inkrafttret reale Entwicklungen eine Modifizierung der Modell-
A DRITTER rechnung geraten erscheinen lassen - mit der für
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar 1997 in Schule sowie-der für die Stadtentwicklung zuständigen
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 2007 außer Kraft. Behörde, insbesondere zu Fragen
6 ® DBlLNF. 1/14. 03. 1997