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Volume Nr. 1, 14. März 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

JE N en mh dan. 
j) Berücksichtigung der Kapazitäten der Schulen in zentraler Anhang A 
Verwaltung sowie der der Freien Träger bei der Schulent- 
wicklungsplanang, Bezirkliche Schulentwicklungspläne als Teilpläne des SEP 
k) Berücksichtigung der Einrichtungen des zweiten Bildungs- 
weges. Der nachstehende Kriterienkatalog dient dem Landesschulamt 
a r S als Handreichung bei der Beratung der Bezirke. .Er soll. auch 
G) a NE Herr Au zur Systematisierung und Vergleichbarkeit der bezirklichen 
sind insbesondere unter folgenden Aspekten zu betrachten: Pläne. beitragen. 
a) organisatorische und standörtliche Berücksichtigung der 
nderpädagogischen Förderung bei der Schulnetzpla- 
une PACHEOBISEHEN Be EOS I. Leitlinien für die bezirkliche Schulentwicklungsplanung 
b) Beachtung der Vernetzung sonderpädagögischer Leistun- — Bedeutung einer vorliegenden Fachplanung für die Res- 
gen bei der Festlegung der bezirklichen, gegebenenfalls sourcensicherung im. Schulwesen auf Bezirksebene und 
überbezirklichen Organisationsstruktur, für die Akzeptanz in der betroffenen Öffentlichkeit 
c) Einbeziehung der Funktionszusammenhänge und Auswir- Sicherung des wohnortnahen schulischen Grundschul- 
kungen der Kooperation mit anderen Institutionen. und angebots 
Diensten in die Schulnetzplanung, 8 4 
ESSEN UN SRG =“ . —- Ausgewogenheit der Angebotsstruktur im Oberschulnetz 
d) Entwicklung des offenen Ganztagsbetriebes gemäß den v 1 . mal 6 
vorhandenen Ressourcen. N RE ternativen zur optimalen Kapazitätsausnut- 
(4) Berufsbildende Schulen unterliegen folgenden Struktur- Verwirklich Oier VerbO 
und Organisationsmerkmalen: - VSrWi ichung angestrebter ersorgungsstandards 
a) grundsätzlich organisatorische Zusammenfassung von — Öffnung der Bildungseinrichtungen ins Schulumfeld 
Berufsschulen, Berüfsfachschulen und Fachoberschulen — Verbesserung des Weiterbildungsangebots 
zu Oberstufenzentren (OSZ) unter einheitlicher. Leitung, - Ausgleich nicht entwicklungsfähiger Versorgungslagen 
%) Einrichtung und Planung von OSZ nach den Struktur- durch Qualitätsverbesserungen 
merkmalen Berufsfeld bzw. Berufsfeldschwerpunkt - Ein- a . a 
zugsbereich für die berufsfeldbezogenen OSZ ist grund- RL CNN CEO TS TUNG Planungen (zum 
sätzlich das Land Berlin, N pP . ESP 5 
:) bedarfsgerechte Einrichtung von berufsfeldprofilierten - Einbindung des Bezirksschulbeirats gemäß $ 75 Abs. 2 
: RS S SchulVerfG 
gymnasialen Oberstufen an OSZ; in der Regel organisato- 
rische Eingliederung von Fachschulstudiengängen, 
1) schrittweiser Aufbau des Systems der OSZ (OSZ-Ergän- II. Planungsgrundlagen 
zungsprogramm) für die Gesamtstadt mit dem Ziel einer 1 Der Bezirk im Kontext der Gesamtstadt 
ausgewogenen Angebotsstruktur unter Beibehaltung der e . 
Prinzipien räumliche Lage des Bezirkes mit möglichen Auswir- 
EI . kungen für die Schulnetzplanun 
— Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und DE S T PAR 
beruflicher Bildung besonders zu berücksichtigende Sachverhalte bei der 
E 2 a Schulentwicklungsplanung im Bezirk (bezirksübergrei- 
NE und Verzahnung der verschiedenen Bil fende Bildungsangebote, Weiterbildungsdichte, Haupt- 
ungsgänge 
. stadtplanung u. a.) 
Berufsschule im dualen System als Kern der OSZ mit N . pe 
aufsteigenden Fachklassen. besondere Strukturen des Bezirks, wie zum Beispiel 
- Konfiguration (Gestalt und Ausdehnung) 
12 - Verbindlichkeit - Unterschiedlichkeit der Teilregionen (zum Beispiel 
(1) Der Schulentwicklungsplan ist hinsichtlich seiner Auswir- Bebauungsdichte) 
kungen auf die Maßnahmeplanung mit Prioritäten zu verse- stadträumliche Barrieren (zum Beispiel durch verkehr- 
hen. Neben der Abstimmung mit anderen Fachplanungen ist liche Erschließung) 
die Zustimmung der Senatsverwaltungen für Finanzen und ; ; 
a = trukturelle Gegebenheit 
Inneres ‚einzuholen. Der Schulentwicklungsplan bindet die SOZICSESKIBTELS EEESOSNUNHEN 
Bezirke bei der die Wahrnehmung der übertragenen Vorbe- N . 
haltsaufgabe Schulentwicklungsplanung; auf $ 8 Abs. 2 Buch- 2 Schülerzahlenentwicklung 
stabe b und c AZG wird verwiesen. Soweit Senatsbeschlüsse ie 
2.1 Schül hlen - Bestand 
und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bereits ‚vorliegen, CA ezaN Sn S An a 
wird darauf verwiesen. Einer erneuten Abstimmung bedarf es — Ausgangslage für die bezirkliche Ressourcennutzung 
insoweit nicht. Planungsbedarf hinsichtlich Schulorganisation und 
(2) Der erste Schulentwicklungsplan ist innerhalb eines Jahres Schulnetzplanung 
nach Inkrafttreten dieser Ausführungsvorschriften vorzulegen en N . 
und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Teilpläne der 2.2 Künftige Schülerzahlenentwicklung 
Bezirke richten sich nach den Planungszeiträumen des Schul- Diskussion der Modellrechnung zur Entwicklung der 
entwicklungsplans. Schülerzahlen in ihren Auswirkungen auf die bezirk- 
liche Planung 
VI. Schlußvorschriften Abstimmung bezirklicher Besonderheiten - soweit 
13 — Inkrafttret reale Entwicklungen eine Modifizierung der Modell- 
A DRITTER rechnung geraten erscheinen lassen - mit der für 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Februar 1997 in Schule sowie-der für die Stadtentwicklung zuständigen 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 2007 außer Kraft. Behörde, insbesondere zu Fragen 
6 ® DBlLNF. 1/14. 03. 1997
	        
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