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Berlin ü rn 4 Dienstblatt des Senats vön Berlin Teil IP
Unterrichtsfächer Wochenstunden Unterrichtsfächer Wochenstunden
je Schulblock! im Schuljahr
Schulhalbjahre
. , 3 4 Musikalisches Gestalten
N und Bewegungsspiel
. . Sozialpflegerische und
Fahrzeystechnik hauswirtschaftliche Praxis
Grundlagen
im Stellwerksdienst 1 6 30
Rangieren, Bilden Stütz- und Förderkurse (fakultativ) 2)
und Begleiten von Zügen 2 2
Kundendienste : «6 4 Anmerkungen: ‘
. 1 Es werden nur Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluß aufgenom-
Triebfahrzeugdienst ? 4 4 men.
Zugfahrdienst ? 6 8 2 Für den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht kön-
nen insgesamt bis zu 12 Teilungsstunden pro Klasse angesetzt wer-
den. Der Unterricht im Fach Sport wird nicht geteilt.
36 36 36 36 3 Teilungsunterricht“
Anmerkungen:
Der Unterricht wird als Blockunterricht so organisiert, daß die Schü- Sn
ler/-innen in der ferienfreien Schulzeit über ein Jahr verteilt I. Inkrafttreten, Übergangsregelung
13 Wochen (13 Schulblöcke) die Berufsschule besuchen. Dabei wech- ; ©
seln jeweils eine Woche Berufsschulunterricht und zwei Wochen DD Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 1997
betriebliche Ausbildung einander ab. in Kraft.
In diesen Fächern können insgesamt pro Klasse bis zu 9 Teilungsstun- (2) Die Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Medienge-
den wöchentlich angesetzt werden. stalter sowie Film- und Videoeditor (Artikel I Nr. 11 Buchstabe
Mangelhafte Leistungen in diesen Unterrichtsfächern können nicht b und c) treten abweichend von Absatz 1 mit Wirkung vom
ausgeglichen werden (Nummer 9 Abs. 5 Satz 3 der Berufsschulord- 1. August 1996 in Kraft.
nung). : x da x
Verkürzte Ausbildung nach $ 29 des Berufsbildungsgesetzes.“ nn Tg Zi a NS
System-Elektroniker und Fachinformatiker (Artikel I Nr. 3
Ss ) a | N Buchstabe a und b, Nr. 11 Buchstabe d, e und f) erst nach
26. Abschnitt D, Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11). Abschluß des Anhörungsverfahrens im Berufsbildungsaus-
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt ergänzt: schuß der Industrie- und Handelskammer in Kraft. Die
„1.14 Sozialwesen“ Stundentafel für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker
und Bandagist (Artikel I Nr. 10 und 11) tritt erst nach Abschluß
des Anhörungsverfahrens im Berufsbildungsausschuß der
27. Abschnitt D, Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11). Handwerkskammer in Kraft.
Nach der Stundentafel für die Lehrgänge im Berufsfeld (4) Auszubildende ‚der auslaufenden Ausbildungsberufe
Agrarwirtschaft wird folgende Stundentafel eingefügt: Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
(Artikel I Nr. 4 und 5) sowie Bekleidungsnäher, Bekleidungs-
N . fertiger und Bekleidungsschneider (Artikel I Nr. 12 und 13)
„Stundentafel für die Berufsschule Abschnitt D und Schwimmeistergehilfe/Schwimmeistergehilfin (Artikel I
Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11) Nr.. 1.14 Nr. 24) beenden den Bildungsgang nach ‚den bisher geltenden
. Stundentafeln. Satz 1 gilt entsprechend für Auszubildende des
Berufsfeld: Sozialwesen (XIV) Ausbildungsberufs Eisenbahner im Betriebsdienst (Artikel I
Nr. 25), deren Ausbildung vor dem 1. August 1997 begonnen
hat.
Unterrichtsfächer: Wochenstunden
im Schuljahr
. . Hinweis auf Stellenausschreibungen
Allgemeiner Bereich?
Deutsch Im Amtsblatt für Berlin sind folgende Stellen für Lehrkräfte
5 ausgeschrieben:
Sozialkunde
Englisch ABl. Nr. 41 vom 22. August 1997
Sport Volkshochschuldirektorin/Volkshochschuldirektor bzw.
' Leiterin/Leiter der Volkshochschule bei der Abteilung
Fachtheoretischer Bereich? Personal, Verwaltung und Kultur - Volkshochschule -
nn x im Bezirk Wilmersdorf.
Pädagogische und
D Syrholbeische Grundlagen ABl. Nr. 42 vom 29. August 1997
Humanbiologische Grundlagen Gesamtschuldirektorin/Gesamtschuldirektor an der Otto-
Fachbezogene Mathematik Hahn-Oberschule (Gesamtschule mit gymnasialer Ober-
stufe),
Fachpraktischer Bereich? Gesamtschuldirektorin/Gesamtschuldirektor an. der
Gestalten, Werken und Medienarbeit 5. Oberschule (Gesamtschule, Hellersdorf),
DB. IL Nr. 7 / 01.12. 1997 WW. 183
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