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Volume Nr. 7, 1. Dezember 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

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Berlin ü rn 4 Dienstblatt des Senats vön Berlin Teil IP 
Unterrichtsfächer Wochenstunden Unterrichtsfächer Wochenstunden 
je Schulblock! im Schuljahr 
Schulhalbjahre 
. , 3 4 Musikalisches Gestalten 
N und Bewegungsspiel 
. . Sozialpflegerische und 
Fahrzeystechnik hauswirtschaftliche Praxis 
Grundlagen 
im Stellwerksdienst 1 6 30 
Rangieren, Bilden Stütz- und Förderkurse (fakultativ) 2) 
und Begleiten von Zügen 2 2 
Kundendienste : «6 4 Anmerkungen: ‘ 
. 1 Es werden nur Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluß aufgenom- 
Triebfahrzeugdienst ? 4 4 men. 
Zugfahrdienst ? 6 8 2 Für den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht kön- 
nen insgesamt bis zu 12 Teilungsstunden pro Klasse angesetzt wer- 
den. Der Unterricht im Fach Sport wird nicht geteilt. 
36 36 36 36 3 Teilungsunterricht“ 
Anmerkungen: 
Der Unterricht wird als Blockunterricht so organisiert, daß die Schü- Sn 
ler/-innen in der ferienfreien Schulzeit über ein Jahr verteilt I. Inkrafttreten, Übergangsregelung 
13 Wochen (13 Schulblöcke) die Berufsschule besuchen. Dabei wech- ; © 
seln jeweils eine Woche Berufsschulunterricht und zwei Wochen DD Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 1997 
betriebliche Ausbildung einander ab. in Kraft. 
In diesen Fächern können insgesamt pro Klasse bis zu 9 Teilungsstun- (2) Die Stundentafeln für die Ausbildungsberufe Medienge- 
den wöchentlich angesetzt werden. stalter sowie Film- und Videoeditor (Artikel I Nr. 11 Buchstabe 
Mangelhafte Leistungen in diesen Unterrichtsfächern können nicht b und c) treten abweichend von Absatz 1 mit Wirkung vom 
ausgeglichen werden (Nummer 9 Abs. 5 Satz 3 der Berufsschulord- 1. August 1996 in Kraft. 
nung). : x da x 
Verkürzte Ausbildung nach $ 29 des Berufsbildungsgesetzes.“ nn Tg Zi a NS 
System-Elektroniker und Fachinformatiker (Artikel I Nr. 3 
Ss ) a | N Buchstabe a und b, Nr. 11 Buchstabe d, e und f) erst nach 
26. Abschnitt D, Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11). Abschluß des Anhörungsverfahrens im Berufsbildungsaus- 
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt ergänzt: schuß der Industrie- und Handelskammer in Kraft. Die 
„1.14 Sozialwesen“ Stundentafel für den Ausbildungsberuf Orthopädiemechaniker 
und Bandagist (Artikel I Nr. 10 und 11) tritt erst nach Abschluß 
des Anhörungsverfahrens im Berufsbildungsausschuß der 
27. Abschnitt D, Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11). Handwerkskammer in Kraft. 
Nach der Stundentafel für die Lehrgänge im Berufsfeld (4) Auszubildende ‚der auslaufenden Ausbildungsberufe 
Agrarwirtschaft wird folgende Stundentafel eingefügt: Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 
(Artikel I Nr. 4 und 5) sowie Bekleidungsnäher, Bekleidungs- 
N . fertiger und Bekleidungsschneider (Artikel I Nr. 12 und 13) 
„Stundentafel für die Berufsschule Abschnitt D und Schwimmeistergehilfe/Schwimmeistergehilfin (Artikel I 
Vollzeitlehrgänge im 11. Schuljahr (VZ 11) Nr.. 1.14 Nr. 24) beenden den Bildungsgang nach ‚den bisher geltenden 
. Stundentafeln. Satz 1 gilt entsprechend für Auszubildende des 
Berufsfeld: Sozialwesen (XIV) Ausbildungsberufs Eisenbahner im Betriebsdienst (Artikel I 
Nr. 25), deren Ausbildung vor dem 1. August 1997 begonnen 
hat. 
Unterrichtsfächer: Wochenstunden 
im Schuljahr 
. . Hinweis auf Stellenausschreibungen 
Allgemeiner Bereich? 
Deutsch Im Amtsblatt für Berlin sind folgende Stellen für Lehrkräfte 
5 ausgeschrieben: 
Sozialkunde 
Englisch ABl. Nr. 41 vom 22. August 1997 
Sport Volkshochschuldirektorin/Volkshochschuldirektor bzw. 
' Leiterin/Leiter der Volkshochschule bei der Abteilung 
Fachtheoretischer Bereich? Personal, Verwaltung und Kultur - Volkshochschule - 
nn x im Bezirk Wilmersdorf. 
Pädagogische und 
D Syrholbeische Grundlagen ABl. Nr. 42 vom 29. August 1997 
Humanbiologische Grundlagen Gesamtschuldirektorin/Gesamtschuldirektor an der Otto- 
Fachbezogene Mathematik Hahn-Oberschule (Gesamtschule mit gymnasialer Ober- 
stufe), 
Fachpraktischer Bereich? Gesamtschuldirektorin/Gesamtschuldirektor an. der 
Gestalten, Werken und Medienarbeit 5. Oberschule (Gesamtschule, Hellersdorf), 
DB. IL Nr. 7 / 01.12. 1997 WW. 183 
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