Berlin il A u TED
Anlage XI Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Stundentafel . aa
der Berufsfachschule für Technische Assistenten An die Bezirksämter ABl. S. 2719
Fachstufe
- Ausbildungsrichtung Automatisierungs- Ausführungsvorschriften zur Durchführung
und Computertechnik - von Volkshochschul-Prüfungen
der beruflichen Weiterbildung
Unterrichtsfächer „Wochenstunden gemäß S 53 SchulG (Prüfungsordnung
im Schulhalbjahr Berufliche Lehrgänge - PrüfO BL)
i 2 3 4
Vom 18. Juni 1997
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch! 2 2 2 2 SchulJugSport VIHA2
Sozial- und Wirtschaftskunde 2 2 2 2 Telefon: 42 14 - 41 46 oder 42 14 - 0,
Englisch: ; ” ’ ’ intern (91) 9 05 - 41 46
Sport 2 2 2 2 Auf Grund- des -$ 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin
. . (SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103),
Beruflicher. Lernbereich? zuletzt geändert durch Artikel XII 81 des Gesetzes vom
Mathematik Z ; ; 2 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird bestimmt:
Physik ; -
« INHALTSVERZEICHNIS
Chemie
Sensor- und Regelungstechnik 2 1 - Geltungsbereich
Steuerungs- und 2 - Prüfungs-Volkshochschule
Automatisierungstechnik : 3 — Prüfungsausschuß
Computertechnik 4 - Zweck und Teile der Prüfung
Betriebswirtschaftliche Prozesse 5 - Bewertung der Prüfungsleistungen
Praktikum Sensor- und 6 - Prüfungstermine
Regelungstechnik 7 - Anmeldung und Zulassung
Praktikum Steuerungs- und 8 — Prüf faab
Automatisierungstechnik — FAUNESUINBAICH
Praktikum Computertechnik . ä 9 - Besondere Bestimmungen für Behinderte
nn 10 - Ausweispflicht und Belehrung
Unterrichtsstunden 36 36 36 36 11. Ausschluß von Uer Prüfung
i i i 4 rag} . ;
Herriebliches Praklikum Prakt, 12 - Niederschriften über die Prüfung
Anmerkungen: 13 - Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
1 einschließlich Schriftverkehr 14 - Zeugnis
!7 einschließlich Fachenglisch 15 - Wiederholung der Prüfung
h i 1 i i wel . N ns
pp a 2 TEN ESSUNTEN ZUR VERLENNG, 16 - Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen
a) Der Unterricht in den Praktika wird grundsätzlich in geteilten 17 - Rechtsbehelfsbelehrung
Gruppen durchgeführt. R x
b) In den übrigen Fächern des beruflichen Lernbereichs kann der 18 - Inkrafttreten, Ersetzen älterer Vorschriften
Unterricht im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stundenvo-
lumens geteilt werden. Anlagen
Im dritten Halbjahr der Fachstufe findet ein vierwöchiges betrieb- Anlage 1 - Lehrgangssystem „Betriebliches Rechnungswesen“
. kt 7 Ss
liches Praktikum (Nummer 15 der Ausbildungsordnung) statt. Anlage 2 - Lehrgangssystem „EDV-Anwenderpaß“
Anlage 3 - Lehrgangssystem „Schreibtechnische Fächer“
II. Inkrafttreten 1 - Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 1997 in Diese Ausführungsvorschriften gelten für Prüfungen nach
Kraft. Abschluß von Lehrgängen, die gemäß $ 53 SchulG der beruf-
lichen Weiterbildung dienen.
2 - Prüfungs-Volkshochschule
(1) Die für die Volkshochschulen zuständige Senatsverwaltung
bestimmt für jedes in den Fachordnungen beschriebene Lehr-
gangssystem mindestens eine Volkshochschule mit der organi-
satorischen Durchführung dieser Prüfungen (im weiteren Prü-
fungs-Volkshochschule genannt).
DBIILNr. 6 / 03.09. 1997 3 161