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Volume Nr. 7, 29. August 1995

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1995 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.7 29. August 1995 „33 
Abschnitt II Anlage I 
Einjähriger Bildungsgang für Abiturienten Stundentafel 
11 - Al % der Berufsfachschule für Technische Assistenten 
gemeines Grundstufe 
(1) Für den einjährigen Bildungsgang gelten die Nummern 3 
bis 5 entsprechend, soweit nachstehend nichts anderes Unterrichtsfächer Wochenstunden 
bestimmt ist. im 
(2) Die Ausbildung findet in den Ausbildungsrichtungen Che- Schulhalbjahr 
mie, Physik und Biologie statt. Es gelten die als Anlage V 1 2 
bis VII beigefügten Stundentafeln. 
12 - Aufnahme Berufsfeldübergreifender Lernbereich 
(1) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Chemie setzt Dewisch. IN ; 
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel Sozial- und Wirtschaftskunde : 2 
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis in den Lei- Englisch 2 2 
stungsfächern Chemie und Physik sowie mindestens ausrei- 
chende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in jedem Sport 2 2 
Kurshalbjahr in den Fächern Chemietechnik und Physiktech- . 
nik voraus. Berufsfeldbezogener Lernbereich ! 
(2) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Physik setzt I. Fachtheorie 
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel Mathematik ; 3 
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis im Lei- n 
stungsfach Physik und im Fach Mathematik sowie mindestens Physik 3 3 
ausreichende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in Chemie 3 3 
jedem Kurshalbjahr in den Fächern Physiktechnik und Infor- . S 
matik voraus. Biologie } 3 
(3) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Biologie setzt IL.‘ Fachpraxis ? 3 
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel RE . 
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis in den Lei- Physikalisches Traktikum ) > 
stungsfächern Chemie und Biologie sowie mindestens ausrei- Biologisches Praktikum 5 5 
chende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in jedem Chemisches Praktikum 5 
Kurshalbjahr in den Fächern Chemietechnik und Biologietech- 
nik voraus. 5 35 
(4) Nummer 3 Abs. 1 bis 3 findet keine Anwendung. . 
Anmerkungen: 
13 - Probezeit 1 Ei stehen pro Klasse insgesamt 21 Teilungsstunden zur Verfügung, die sich wie 
E . ; . 7 olgt aufteilen: 
Abweichend von Nummer 5 Abs.2 ist die Probezeit nicht a) Der fachpraktische Unterricht wird grundsätzlich in geteilten Gruppen 
bestanden durchgeführt. 
a) bei ungenügenden Leistungen in zwei oder mehr Fächern % NEE SEHE SER EEE EU Rahmen des zuß 
des P flichtunterrichts, ? Injedem der drei Fächer wird eine praktische Arbeit von 3 bis 4 Unterrichtsstun- 
b) bei ungenügenden Leistungen in einem Fach und mangel- EL HENE bei de Festsetzung der Note für das Fach mit etwa einem Drit- 
h nr ) ne N tel berücksichtigt wird. 
haften Leistungen in einem weiteren Fach des Pflichtun- Im 1. Halbjahr berufsfeldbreite Ausbildung, im 2. Halbjahr schwerpunktspezi- 
terrichts, fische Ausbildung (Laboratoriumstechnik). 
c) bei mangelhaften Leistungen in drei oder mehr Fächern 
des Pflichtunterrichts, 
d) bei nicht ausreichenden Leistungen in den Praktikumsfä- 
chern. 
Anlage II 
Abschnitt IV Standentafel 
Abschluß der Ausbildung der Berufsfachschule für Technische Assistenten 
Schlußvorschriften Fachstufe 
14 Abschlußgräf - Ausbildungsrichtung Chemie - 
- Abschlußprüfung 
Die Ausbildung in der Berufsfachschule wird durch eine Prü- . . . - 
fung abgeschlossen. Das Nähere bestimmt sich nach der Ver- Unterrichtsfächer Wochenstunden im 
ordnung über die Abschlußprüfung der Berufsfachschule für Schulhalbjahr 
Technische Assistenten. 4 2 3 4 
15 - Inkrafttreten Berufsübergreifender Lernbereich 
(1) Diese EEE SEN treten mit Wirkung vom Deutsch N 2 2 2 
1. August 1995 in Kraft. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung x r 
vom 26. April 1984 (ABl. S. 699 / DBIl. III S. 88). Sozial- und Wirtschaftskunde 2 2° 2 2 
(2) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Ablauf des Englisch 4 A 2 2 
31. Juli 2005 außer Kraft. Sport 2 2 2. vl 
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