Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.7 29. August 1995 „33
Abschnitt II Anlage I
Einjähriger Bildungsgang für Abiturienten Stundentafel
11 - Al % der Berufsfachschule für Technische Assistenten
gemeines Grundstufe
(1) Für den einjährigen Bildungsgang gelten die Nummern 3
bis 5 entsprechend, soweit nachstehend nichts anderes Unterrichtsfächer Wochenstunden
bestimmt ist. im
(2) Die Ausbildung findet in den Ausbildungsrichtungen Che- Schulhalbjahr
mie, Physik und Biologie statt. Es gelten die als Anlage V 1 2
bis VII beigefügten Stundentafeln.
12 - Aufnahme Berufsfeldübergreifender Lernbereich
(1) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Chemie setzt Dewisch. IN ;
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel Sozial- und Wirtschaftskunde : 2
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis in den Lei- Englisch 2 2
stungsfächern Chemie und Physik sowie mindestens ausrei-
chende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in jedem Sport 2 2
Kurshalbjahr in den Fächern Chemietechnik und Physiktech- .
nik voraus. Berufsfeldbezogener Lernbereich !
(2) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Physik setzt I. Fachtheorie
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel Mathematik ; 3
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis im Lei- n
stungsfach Physik und im Fach Mathematik sowie mindestens Physik 3 3
ausreichende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in Chemie 3 3
jedem Kurshalbjahr in den Fächern Physiktechnik und Infor- . S
matik voraus. Biologie } 3
(3) Die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Biologie setzt IL.‘ Fachpraxis ? 3
mindestens ausreichende Leistungen (je Fach im Mittel RE .
5 Punkte in einfacher Wertung) im Abiturzeugnis in den Lei- Physikalisches Traktikum ) >
stungsfächern Chemie und Biologie sowie mindestens ausrei- Biologisches Praktikum 5 5
chende Leistungen (5 Punkte in einfacher Wertung) in jedem Chemisches Praktikum 5
Kurshalbjahr in den Fächern Chemietechnik und Biologietech-
nik voraus. 5 35
(4) Nummer 3 Abs. 1 bis 3 findet keine Anwendung. .
Anmerkungen:
13 - Probezeit 1 Ei stehen pro Klasse insgesamt 21 Teilungsstunden zur Verfügung, die sich wie
E . ; . 7 olgt aufteilen:
Abweichend von Nummer 5 Abs.2 ist die Probezeit nicht a) Der fachpraktische Unterricht wird grundsätzlich in geteilten Gruppen
bestanden durchgeführt.
a) bei ungenügenden Leistungen in zwei oder mehr Fächern % NEE SEHE SER EEE EU Rahmen des zuß
des P flichtunterrichts, ? Injedem der drei Fächer wird eine praktische Arbeit von 3 bis 4 Unterrichtsstun-
b) bei ungenügenden Leistungen in einem Fach und mangel- EL HENE bei de Festsetzung der Note für das Fach mit etwa einem Drit-
h nr ) ne N tel berücksichtigt wird.
haften Leistungen in einem weiteren Fach des Pflichtun- Im 1. Halbjahr berufsfeldbreite Ausbildung, im 2. Halbjahr schwerpunktspezi-
terrichts, fische Ausbildung (Laboratoriumstechnik).
c) bei mangelhaften Leistungen in drei oder mehr Fächern
des Pflichtunterrichts,
d) bei nicht ausreichenden Leistungen in den Praktikumsfä-
chern.
Anlage II
Abschnitt IV Standentafel
Abschluß der Ausbildung der Berufsfachschule für Technische Assistenten
Schlußvorschriften Fachstufe
14 Abschlußgräf - Ausbildungsrichtung Chemie -
- Abschlußprüfung
Die Ausbildung in der Berufsfachschule wird durch eine Prü- . . . -
fung abgeschlossen. Das Nähere bestimmt sich nach der Ver- Unterrichtsfächer Wochenstunden im
ordnung über die Abschlußprüfung der Berufsfachschule für Schulhalbjahr
Technische Assistenten. 4 2 3 4
15 - Inkrafttreten Berufsübergreifender Lernbereich
(1) Diese EEE SEN treten mit Wirkung vom Deutsch N 2 2 2
1. August 1995 in Kraft. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung x r
vom 26. April 1984 (ABl. S. 699 / DBIl. III S. 88). Sozial- und Wirtschaftskunde 2 2° 2 2
(2) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Ablauf des Englisch 4 A 2 2
31. Juli 2005 außer Kraft. Sport 2 2 2. vl
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