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Band Nr. 1, 3. Februar 1995

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1995 (Public Domain)

sehatsbibliothek 
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Dienstblatt des Senats von ‚on Bo n > RI | N 
Teil Ill — Schulwesen, Wissenschäft= = ; 
Kultur 
Nr. 1 Berlin, den 3. Februar 1995 
INHALT 
Seite Deite 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausfüh- Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien 
rungsvorschriften über die Honorarzahlung für die über die Honorarzahlung für die Mitwirkung an 
Tätigkeit von Beamten des Landes Berlin als Prüfungen ....... 
Dozenten in Nebentätigkeit im Rahmen der Lehrer- 
ausbildung sowie in der Lehrerweiter- und -fort- 
bildung ......... Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt-Jahr- 
N . rd anges 1994 ........... rin mr 
Ausführungsvorschriften über die Honorare für die 9aNBeS 
nebenamtlichen Prüfer des Staatlichen Prüfungs- 
amtes für Bibliothekare. ........ ‚u. 2,3 
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport Die Honorare im Tarifgebiet Ost betragen 82 v. H. der für das 
EN Wi 5 a De Tarifgebiet West ausgewiesenen Beiträge. 
An die ‚Bezirksämter ABl. 1994 S. 3906 Die einzelnen Honorarsätze für das Tarifgebiet Ost werden wie 
nachrichtlich folgt ersetzt: 
an die Senatsverwaltung für Finanzen 11 92,45 DM durch 94,80 DM, 
die Senatsverwaltung für Inneres 
den Präsidenten des Rechnungshofes 12 103,20 ' DM durch 105,80 DM, 
die. Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 13 176,25 DM durch 180,70 DM, 
den Lette-Verein 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus 2.1 84,45 DM durch 86,55 DM, 
22 89,80 DM durch 92,05 DM, 
3 76,40 DM durch 78,25 DM. 
RP Verwaltungsvorschriften 4 68,15 DM durch 69,85 DM, 
“ ie der N MS TE 3 38,75 DM durch 39,75 DM, 
HDer 06 DONOTSTZEN UNG "Wr CS APRES! 6.1.1 122,20 DM durch 125,25 DM, 
von Beamten des Landes Berlin ; 
als Dozenten in Nebentätigkeit 6.1.2 244,40 DM durch 250,50 DM, 
im Rahmen der Lehrerausbildung 6.2.1 91,65 DM durch 93,95 DM, 
sowie in der Lehrerweiter- und -fortbildung 6.2.2 137,50 DM durch 140,90 DM, 
VORLA NGVEMBEL 1994 6.2.3 183,30 DM durch 157,90 DM, 
6.3.1 137,50 DM durch 140,90 DM, 
Schulsport 13:25 6.3.2 183,30 DM durch 187,90 DM, 
Tel.: 42 14 - 46 47 oder 42 14 - 0, intern 9 05 - 46 47 6.3.3 229,15 DM durch 234,85 DM, 
Aufgrund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird im Einverneh- 6.3.4 274,95 DM durch 281,85 DM 
men mit den Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen Der Klammerbetrag 45,80 DM durch 46,95 DM und 
. ACHSE N FORST der Klammerbetrag 91,65 DM durch 93,95 DM. 
ie Anlage der Ausführungsvorschriften über die Honorar- 
zahlung für die Tätigkeit von Beamten des Landes Berlin als 7 58,75 DM durch | 60,20 DM, 
Dozenten in Nebentätigkeit im Rahmen der Lehrerausbildung 8 117,55 DM durch 120,45 DM. 
sowie. in der Lehrerweiter- und -fortbildung vom 27. Juli 1994 N 
(ABl. S. 2663) wird wie folgt geändert: Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 in Kraft. 
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