Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.4 24. Juni 1994 89
f) bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern eine V. Schlußbestimmungen
von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltsgenehmi-
gung oder Bescheinigung über einen Antrag auf Erteilung 11 - Inkrafttreten
einer Aufenthaltsgenehmigung. Gegebenenfalls muß ein S . .
Paß mit Sichtvermerk der Ausländerbehörde vorgelegt (1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 1994 in
werden. Kraft.
. (2) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Ablauf des
5 - Probezeit 31. Juli 2004 außer Kraft.
(1) Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst
auf Probe. Die Probezeit ist im Berufsausbildungsvertrag fest-
gelegt. Die Probezeit nach $41 Abs. 4 SchulG entfällt.
(2) Wem während der Probezeit nach den Bestimmungen des
Berufsbildungsgesetzes gekündigt wurde, muß die Berufsfach- Anlage 1
schule verlassen. Eine erneute Aufnahme in den Bildungsgang
ist nicht möglich. Stundentafel
. für die Berufsfachschule für Bauhandwerker
III. Durchlaufen des Bildungsganges
il inricht : Hochb
6 - Aufrücken in die nächsthöhere Klassenstufe Ausbildungseinrichtungen ochbäu, Ausbau
Mit Beginn des neuen Schuljahres rücken alle Schüler und Berufsfeld: Bautechnik
Schülerinnen in die nächsthöhere Klassenstufe auf; eine Ver- . .
? Ausbild berufe: Beton- tahlbet /;
setzung gemäß $27 Abs.3 und 4 SchulG entfällt. HEN DESDS TS N Stahiberonbauer/in
Zimmerer/Zimmerin
7 - Zeugnisse
(1) Zeugnisse, die zum Schluß eines Schuljahres erteilt wer- z ı
den, erhalten den Vermerk: „Er/Sie ist im Schuljahr . .. Schü- Wochenstunden je Halbjahr
ler/in der Klasse ...“. 1 2 3 4 5 6
(2) Auf Abgangszeugnissen ist der Vermerk anzubringen: . .
„Der Bildungsgang wird .ohne Versetzungsentscheidungen 1. Allgemeiner Lernbereich
durchlaufen.“ Sozialkunde 23 2 2 22
8 - Vorzeitiger Abgang Deutsch 2 2 1 1 5
Bei Auflösung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung Englisch dd 202
endet das Schulverhältnis, Die Betroffenen müssen daraufhin Mathematik ya N
den Bildungsgang verlassen. $55 Satz l Nr. 5 und 6 SchulG ;
findet keine Anwendung Physik MU AZ
Chemie x 1 - - -
IV. Abschluß Sport N
9 - Abschlußzeugnis, Realschulabschluß Wahlpflichtfach 12 2 2
(1) Das Abschlußzeugnis der Berufsfachschule für Bauhand-
werker erhält, wer am Ende des letzten Schulhalbjahres in allen 2. Berufsb Lernvereich‘
Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen « BEISDEZOBENET: LEINDEFEIE
erzielt und die fachpraktische Ausbildung erfolgreich abge- Baustofftechnik 3 3 r = = =
schlossen hät. S .
f N . S Fertigungstechnik - KEN Zn ZU
(2) Die Note „mangelhaft“ in höchstens einem Fach kann . }
innerhalb desselben Lernbereichs ausgeglichen werden durch Technische Mathematik Be u 2
a) die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem anderen Fach oder Technisches Zeichnen 2 2 2 2 2 2
b) die, Note „befriedigend“ in zwei anderen Fächern. Wahlpflichtfach ? - - = =
(3) Die Entscheidung wird von der Klassenkonferenz - in der
Regel unter Vorsitz des Schulleiters - frühestens zwei Wochen Summe 19 219::216 161616
vor dem letzten Schultag getroffen.
(4) Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines .
Abschlußzeugnisses. erfüllt, erwirbt eine dem Realschulab- 3. Fachpraktische
schluß gleichwertige Schulbildung. In das Abschlußzeugnis ist Berufsausbildung * 20° 20-282
der Vermerk aufzunehmen: „Der Schüler/die Schülerin besitzt —
eine dem Realschulabschluß gleichwertige Schulbildung.“ $ 41
Abs. 5 SchulG findet keine Anwendung. ! Im Rahmen der zur Verfügung stehenden 5 Teilungsstunden kann der
Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich und im Wahlpflichtfach
& geteilt werden.
10 - Prüfungen 2 Je nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule und nach
Die Prüfungen finden nach den Prüfungsordnungen für die Beratung durch die Schule wählen die Schüler/innen von mindestens
. 8 ee 5 5 “ zwei Angeboten eines aus.
Zwischen- und Abschlußprüfungen vor dem beauftragten Prü- 32 Die fachpraktische Berufsausbildung erfolgt nach den Bedingungen
fungsausschuß der Industrie- und Handelskammer bzw. der des Berufsausbildungsvertrages (u. a. in Zeitstunden) sowie in geteil-
Handwerkskammer statt: ten Gruppen.