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Volume Nr. 4, 24. Juni 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.4 24. Juni 1994 89 
f) bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern eine V. Schlußbestimmungen 
von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltsgenehmi- 
gung oder Bescheinigung über einen Antrag auf Erteilung 11 - Inkrafttreten 
einer Aufenthaltsgenehmigung. Gegebenenfalls muß ein S . . 
Paß mit Sichtvermerk der Ausländerbehörde vorgelegt (1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. August 1994 in 
werden. Kraft. 
. (2) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Ablauf des 
5 - Probezeit 31. Juli 2004 außer Kraft. 
(1) Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst 
auf Probe. Die Probezeit ist im Berufsausbildungsvertrag fest- 
gelegt. Die Probezeit nach $41 Abs. 4 SchulG entfällt. 
(2) Wem während der Probezeit nach den Bestimmungen des 
Berufsbildungsgesetzes gekündigt wurde, muß die Berufsfach- Anlage 1 
schule verlassen. Eine erneute Aufnahme in den Bildungsgang 
ist nicht möglich. Stundentafel 
. für die Berufsfachschule für Bauhandwerker 
III. Durchlaufen des Bildungsganges 
il inricht : Hochb 
6 - Aufrücken in die nächsthöhere Klassenstufe Ausbildungseinrichtungen ochbäu, Ausbau 
Mit Beginn des neuen Schuljahres rücken alle Schüler und Berufsfeld: Bautechnik 
Schülerinnen in die nächsthöhere Klassenstufe auf; eine Ver- . . 
? Ausbild berufe: Beton- tahlbet /; 
setzung gemäß $27 Abs.3 und 4 SchulG entfällt. HEN DESDS TS N Stahiberonbauer/in 
Zimmerer/Zimmerin 
7 - Zeugnisse 
(1) Zeugnisse, die zum Schluß eines Schuljahres erteilt wer- z ı 
den, erhalten den Vermerk: „Er/Sie ist im Schuljahr . .. Schü- Wochenstunden je Halbjahr 
ler/in der Klasse ...“. 1 2 3 4 5 6 
(2) Auf Abgangszeugnissen ist der Vermerk anzubringen: . . 
„Der Bildungsgang wird .ohne Versetzungsentscheidungen 1. Allgemeiner Lernbereich 
durchlaufen.“ Sozialkunde 23 2 2 22 
8 - Vorzeitiger Abgang Deutsch 2 2 1 1 5 
Bei Auflösung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung Englisch dd 202 
endet das Schulverhältnis, Die Betroffenen müssen daraufhin Mathematik ya N 
den Bildungsgang verlassen. $55 Satz l Nr. 5 und 6 SchulG ; 
findet keine Anwendung Physik MU AZ 
Chemie x 1 - - - 
IV. Abschluß Sport N 
9 - Abschlußzeugnis, Realschulabschluß Wahlpflichtfach 12 2 2 
(1) Das Abschlußzeugnis der Berufsfachschule für Bauhand- 
werker erhält, wer am Ende des letzten Schulhalbjahres in allen 2. Berufsb Lernvereich‘ 
Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen « BEISDEZOBENET: LEINDEFEIE 
erzielt und die fachpraktische Ausbildung erfolgreich abge- Baustofftechnik 3 3 r = = = 
schlossen hät. S . 
f N . S Fertigungstechnik - KEN Zn ZU 
(2) Die Note „mangelhaft“ in höchstens einem Fach kann . } 
innerhalb desselben Lernbereichs ausgeglichen werden durch Technische Mathematik Be u 2 
a) die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem anderen Fach oder Technisches Zeichnen 2 2 2 2 2 2 
b) die, Note „befriedigend“ in zwei anderen Fächern. Wahlpflichtfach ? - - = = 
(3) Die Entscheidung wird von der Klassenkonferenz - in der 
Regel unter Vorsitz des Schulleiters - frühestens zwei Wochen Summe 19 219::216 161616 
vor dem letzten Schultag getroffen. 
(4) Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines . 
Abschlußzeugnisses. erfüllt, erwirbt eine dem Realschulab- 3. Fachpraktische 
schluß gleichwertige Schulbildung. In das Abschlußzeugnis ist Berufsausbildung * 20° 20-282 
der Vermerk aufzunehmen: „Der Schüler/die Schülerin besitzt — 
eine dem Realschulabschluß gleichwertige Schulbildung.“ $ 41 
Abs. 5 SchulG findet keine Anwendung. ! Im Rahmen der zur Verfügung stehenden 5 Teilungsstunden kann der 
Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich und im Wahlpflichtfach 
& geteilt werden. 
10 - Prüfungen 2 Je nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule und nach 
Die Prüfungen finden nach den Prüfungsordnungen für die Beratung durch die Schule wählen die Schüler/innen von mindestens 
. 8 ee 5 5 “ zwei Angeboten eines aus. 
Zwischen- und Abschlußprüfungen vor dem beauftragten Prü- 32 Die fachpraktische Berufsausbildung erfolgt nach den Bedingungen 
fungsausschuß der Industrie- und Handelskammer bzw. der des Berufsausbildungsvertrages (u. a. in Zeitstunden) sowie in geteil- 
Handwerkskammer statt: ten Gruppen.
	        
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