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Volume Nr. 1, 29. März 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teillll Nr.1 29. März 1994 5 
3. Kann eine vereinfachte Bestellung innerhalb der Region (ZDB) nicht nachgewiesen und in der zuständigen Schwer- 
nicht erledigt werden, geht sie an die bestellende Biblio- punktbibliothek nicht vorhanden ist. 
thek zurück. 2 Bestellungen auf ausländische nichtperiodisch erschei- 
Auf Wunsch des Benutzers können Bestellscheine des ver- nende Literatur können erst nach verkürztem Umlauf 
einfachten Verfahrens, die ohne Erfolg zurückgegangen (8 10,3) in den Internationalen Leihverkehr gegeben wer- 
sind, nach bibliographischer Ermittlung und Ergänzung den. 
En es ( DESSEN ee m m 3 Bestellungen aus dem Internationalen Leihverkehr auf in 
vr en ‚Oder ETrcE1ONAICN ZEVEIKENT. BEREHCH Deutschland erschienene Publikationen werden bei der 
WEICEN. zuerst angegangenen Bibliothek oder Leihverkehrszen- 
trale erforderlichenfalls bibliographisch ermittelt und mit 
8 17 - Unverzügliche Bearbeitung einem Leitweg versehen, 
Bibliotheken und Leihverkehrszentralen sind verpflichtet, die RE DE hl: en EEE PN TER AIOE auf 
bei ihnen eingehenden Bestellungen unverzüglich zu bearbei- nicht In Deuischland SaCHIENEE PUIRAPONS CI FSE 
ten und weiterzuleiten. Bücher und Kopien sind ohne Verzöge- bibliographische Fundstelle aufweisen und in den eigenen 
rung bereitzustellen und zu versenden Katalogen nicht ermittelt werden, können an die bestel- 
" lende Bibliothek zurückgesandt werden. In den Umlauf 
dürfen. sie nur gegeben werden, wenn sie bibliographisch 
8 18 - Fehlerhafte und unvollständige Bestellungen nachgewiesen sind. 
1. Bestellungen, die den Bestimmungen der Leihverkehrs- 5 Für grenzüberschreitende Verbünde können besondere 
ordnung nicht entsprechen, können von den Bibliotheken Vereinbarungen getroffen werden. 
oder Leihverkehrszentralen unbearbeitet an die Ausgangs- 
bzw. Leitbibliothek zurückgesandt werden. Der Grund der n 
Rücksendung ist zu vermerken. $ 21 - Versandbestimmungen 
Bibliotheken und Leihverkehrszentralen sollen auf den 1. Bücher und andere Medien sind sachgerecht zu versen- 
Bestellungen Korrekturen und Ergänzungen vornehmen, den, um Verluste und Transportschäden zu vermeiden. 
die sich bei der Bearbeitung ergeben haben. Bücherautodienste sind gegenüber dem Postversand zu 
bevorzugen, sofern dadurch keine Verzögerung eintritt. 
. . = 2. Bei Postversand wird jedem Werk der dafür bestimmte Teil 
$ 19 - Weiterleitung und Rücksendung von Bestellungen des Bestellformulars, außerdem jeder Sendung ein eigenes 
1. Kann eine Bibliothek eine ihr zugeleitete Bestellung nicht datiertes Begleitformular mit Angabe der Bandzahl und 
ausführen, so gibt sie diese mit entsprechendem Vermerk der Bestellnummer beigefügt. 
auf dem festgesetzten Leitweg weiter. ? Die Bestellformulare (in konventioneller oder in elektroni- 
An die bestellende Bibliothek zurückgesandt werden Be- scher Form) gelten nach Anbringung des Tagesdatums 
stellungen, : und nach Versand der Medien als Versandbeleg. Sie wer- 
a) die als Direktbestellungen von den angegangenen den nach Rückkehr der verliehenen Medien vernichtet 
Bibliotheken nicht ausgeführt werden können, bzw. gelöscht. 
b) auf denen die kostenpflichtige Lieferung eines Ersatz- Bei Postversand werden Bestellungen und Medien’ ge- 
x trennt versandt. 
mediums angeboten wird, aber wegen fehlender oder 
unzureichender Kostenübernahme-Erklärung (vgl. 5 Alle Leihverkehrssendungen werden äußerlich mit dem 
8 15,3 f.) nicht erledigt werden kann, Vermerk „Deutscher Leihverkehr“ gekennzeichnet. 
c) die den Leitweg ergebnislos durchlaufen haben, 
d) deren Erledigungstermin ($ 15,3 f.) überschritten ist, 8 22 - Unzulässige Bestellungen 
e) die sich auf Werke beziehen, die in mindestens drei 1. Nicht zulässig sind Bestellungen von Werken, 
en N Uallch ach Region vorhan- a) die bei der bestellenden, einer anderen öffentlich zu- 
. . gänglichen Bibliothek am Ort oder im Bibliothekssy- 
Bestellungen, die in den Sammelbereich der überregiona- stem einer bestellenden Hochschulbibliothek vorhan- 
len Schwerpunktbibliotheken fallen und dort nicht positiv den sind; 
zu erledigen sind, werden von diesen gegebenenfalls an r x x x ae 
die einschlägigen Fachzentralkataloge weitergeleitet. b) eO Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich 
Soweit Schwerpunktbibliotheken Bestellungen erhalten, mc. 
die nicht in ihren Sammelbereich fallen, geben sie diese 2. Ausnahmen sind von der bestellenden Bibliothek zu 
unmittelbar an die zuständige Schwerpunktbibliothek wei- begründen: 
ter. 
Ist eine Bestellung nach verkürztem Umlauf ergebnislos S . “ nn 
zurückgekommen, so kann der Umlauf in begründeten $ 23 - Auf die Leihverkehrsregion beschränkte Bestellungen 
Einzelfällen fortgesetzt werden. Von der Weiterleitung über den. Bereich der Leihverkehrs- 
_ .Vormerkungen werden in der Regel nur auf Antrag der be- region hinaus ausgenommen sind Bestellungen 
stellenden Bibliothek vorgenommen. a) von Werken, für die mindestens 3 Besitzvermerke bei 
Bibliotheken der eigenen Region ermittelt wurden, 
8 20 - Übergänge zwischen dem Überregionalen und dem Inter- b) von Neuerscheinungen, sofern nicht Standortnachweise 
nationalen Leihverkehr aus anderen Regionen vorliegen, 
1 Bestellungen auf ausländische periodisch erscheinende Li- 9) von EST A Ne Ne rein RE Kenni- 
teratur können in den Internationalen Leihverkehr gege- nisse vermitteln, cinschleßich NEUETST REISEIMTEN, 
ben werden. wenn diese in der Zeitschriftendatenbank d) im Rahmen des vereinfachten Bestellverfahrens (vgl. $ 16).
	        
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