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Volume Nr. 1, 29. März 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil lll Nr.1 29. März 1994 3 
* Die Leitbibliothek überprüft die ihr zugegangenen Bestel- $ 10 - Bestellungen über Leihverkehrszentralen 
lungen auf ihre Übereinstimmung mit dieser Leihver- ' Über die eigene Leihverkehrszentrale sind Bestellungen 
kehrsordnung. Bestellungen, die sie nicht selbst positiv Zu leiten. wenn es keine dezentral benutzbaren Gesamt- 
erledigen kann, leitet sie weiter. Dabei ist sie für die Voll- verzeichnisse der eigenen Region gibt und in den über- 
TERN A der bibliographischen Anga- regionalen Verbunddatenbanken keine Besitznachweise 
en verantwortlich. für die eigene Region ermittelt worden sind (vgl. $ 12, 1a 
und b). 
8 7 - Überleitung von Bestellungen des Regionalen Leihverkehrs 2. Die Leihverkehrszentrale ermittelt die Fundorte in der 
x ; m eigenen Region und legt die Reihenfolge der anzugehen- 
L Bestellungen des Regionalen Leihverkehrs können auf den Bibliotheken nach den regionalen Gegebenheiten 
Antrag in den Überregionalen Leihverkehr übergeleitet f 
. e est. 
werden, wenn sie dessen Zweck gemäß $ 1,3 entsprechen 
und den Formvorschriften genügen. Die Überleitung setzt } Ist in der eigenen Region kein Fundort nachzuweisen und 
einen Antrag der bestellenden Bibliothek voraus, der eine Weiterleitung nicht ausgeschlossen (vgl. $$ 16,2; 22 
durch den Vermerk bzw. Stempelaufdruck „Überleitung und 23), so leitet die Leihverkehrszentrale die Bestellun- 
erbeten“ auf dem Bestellschein erfolgt. Durch den Antrag gen entweder an die von der bestellenden Bibliothek 
verpflichtet sich die bestellende Bibliothek, für die jewei- ermittelten Fundorte außerhalb der Region weiter oder 
lige Bestellung die Benutzungsbestimmungen dieser Leih- legt den weiteren Leitweg unter Berücksichtigung von 
verkehrsordnung, insbesondere $ 28, einzuhalten. Leitwegempfehlungen der bestellenden Bibliothek fest. 
\ el x x ; z Dieser Leitweg sieht in der Regel nur den verkürzten 
Die Leitbibliothek versicht die Bestellscheine mt dem Umlauf vor. Er berücksichtigt bei eindeutiger fachlicher 
Stempelaufdruck „Überregionaler Leihverkehr“ sowie mit Zuord der Bestellung. eine Schwe ktbibliothek 
ihrem Siegel. Mit ihrem Stempelaufdruck übernimmt die HOTCHNE. 5 CAWETDUNKLOLING 
Leitbibliothek die Gewähr dafür, daß bei der bestellenden und eine Leihverkehrszentrale, anderenfalls zwei Leihver- 
Bibliothek die Voraussetzungen für die Einhaltung dieser kehrszentralen. 
Leihverkehrsordnung vorliegen und die Erledigung im ört- Ist im verkürzten Umlauf kein Fundort nachzuweisen, 
lichen und gegebenenfalls überörtlichen Verflechtungsbe- kann die Bestellung an die regionale Pflichtexemplar- 
reich erfolglos versucht wurde. bibliothek oder an Die Deutsche Bibliothek weitergeleitet 
Die Überleitung wird in der Regel von der zuständigen werden, soweit deren Sammelgebiete betroffen sind. 
Leitbibliothek vorgenommen; sie kann auch durch die 5 Ohne Einschaltung der eigenen Leihverkehrszentrale kön- 
Leihverkehrszentrale erfolgen. nen Bestellungen an eine andere Leihverkehrszentrale 
geleitet werden, wenn keine Direktbestellungen nach 
$ 12,1 möglich sind und die dezentral benutzbaren 
$ 8 - Leihverkehrsregionen Gesamtverzeichnisse der eigenen Region so vollständig 
1. Für die Durchführung des Überregionalen Leihverkehrs sind, daß ein Besitz in der eigenen Region ausgeschlossen 
ist die Bundesrepublik Deutschland in Leihverkehrsregio- erscheint. 
nen eingeteilt. Leihverkehrsregionen und Verbundregio- v 
nen sind in der Regel identisch. Für die Koordinierung des $ 11 - Direktbestellungen 
Leihverkehrs in den Regionen sind Leihverkehrszentralen 1. Möglichkeiten der Direktbestellungen sind unter Beach- 
zuständig. Für die Leihverkehrsregion Berlin-Branden- tung des Regionalprinzips bevorzugt zu nutzen. Dabei 
burg fungiert als Leihverkehrszentrale der Berlin-Bran- müssen zunächst Bestandsnachweise gemäß $ 12,1 genutzt 
denburgische Zentralkatalog in Berlin. werden, ehe Direktbestellungen ohne Bestandsnachweise 
ı Die Bestände Der Deutschen Bibliothek mit ihren Stand- nach den $$ 13 und 14 zulässig sind. 
orten Deutsche Bücherei in Leipzig (1913 ff.) und Deut- /. Bei Direktbestellungen legt die Ausgangsbibliothek bzw. 
sche Bibliothek in Frankfurt a. M. (1945 ff.) stehen im deren Leitbibliothek den Leitweg fest (vgl. $ 6,3). Dabei 
Leihverkehr nach Ausschöpfen der Ressourcen in den sind sie gebunden an die regionalen und überregionalen 
regionalen Pflichtexemplarbibliotheken entsprechend den Leitwegempfehlungen. 
Regelungen in den $$ 10, 12-14 zur Verfügung. Bestellun- 
gen mit den Erscheinungsjahren 1913-1944 werden an die - Di . 
Deutsche Bücherei in Leipzig, Bestellungen mit den Er- $ 12 - Direktbestellungen aufgrund von Bestandsnachweisen 
scheinungsjahren 1945 ff. von den Bibliotheken der Län- 1. Nicht über die Leihverkehrszentrale, sondern direkt bei 
der Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bibliotheken wird Literatur bestellt, wenn sie nachgewie- 
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an die Deutsche sen ist in: 
Bücherei, von den Bibliotheken der Länder Baden-Würt- a). Verbunddatenbanken bzw. Gesamtverzeichnissen oder 
N A Rn tr Near yo zeiennisen einzelner Bibliotheken der eigenen 
, C 5 ‚cn, Ld-E > and, eihverkehrsregion, 
Schleswig-Holstein an die Deutsche Bibliothek geschickt. p) überregionalen Verbungdstenbanken be GENE 
zeichnissen, 
8 9 - Regionalprinzip c) Verzeichnissen überregionaler Schwerpunktbibliothe- 
1 Bibliotheken und Leihverkehrszentralen sind verpflichtet, ken, 
für die Erledigung der Bestellungen zuerst alle Möglich- d) Verbunddatenbanken bzw. Gesamtverzeichnissen oder 
keiten der eigenen Leihverkehrsregion auszuschöpfen Verzeichnissen einzelner Bibliotheken anderer Leih- 
(Regionalprinzip). Bei Nachweisen in der eigenen Region verkehrsregionen. 
dürfen Bestellscheine nur dann in andere Regionen wei- . e . 2 
tergeleitet werden, wenn in der eigenen Region eine ange- 2. Bei mehreren Besitznachweisen gilt in der Regel folgender 
messene Erledigung nicht möglich ist, Leitweg: 
Das Regionalprinzip gilt für alle Bestellungen, sowohl a) Bibliotheken der eigenen Leihverkehrsregion; Lenkan- 
bei Lenkung über die Leihverkehrszentrale als auch bei weisungen der Leihverkehrszentrale sind zu beachten, 
Direktbestellungen. b) überregionale Schwerpunktbibliothek,
	        
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