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Volume Nr. 1, 29. März 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.1 29. März 1994 
Allgemeine Bestimmungen regionale und überregionale Nachweisinstrumente für 
| Direktbestellungen verfügen. 
$ 1 - Zweck und Gliederung des Deutschen Leihverkehrs ? Bibliotheken, die die Voraussetzungen des $3,1 nicht er- 
1. Der Deutsche Leihverkehr ist eine kooperative Einrich- füllen, können als mittelbare Teilnehmerinnen zugelassen 
tung von Bibliotheken zur Vermittlung von am Ort nicht werden. In diesem Fall erfolgt die Zuordnung zu einer 
vorhandener Literatur. Er gliedert sich in den Regionalen Leitbibliothek. Die Zuordnung zu einer Leitbibliothek 
Leihverkehr und den Überregionalen Leihverkehr. wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen zur unmit- 
. ES x ; . telbaren Teilnahme nach $ 3,1 gegeben sind. Über Zuord- 
D Sr TE r ser der Ua nung und Aufhebung entscheidet das zuständige Ministe- 
BE VSTSOTENNE ST LEPIVERNU STEEL ONEN- SOWEN CAIHT rium nach Anhörung der Leihverkehrszentrale und der 
besondere Regelungen durch die Länder erforderlich sind, betreffenden Leitbiblioth: ek 
haben sie den Bedürfnissen der Einheitlichkeit des Deut- " 
schen Leihverkehrs Rechnung zu tragen. 4‘ LEGE 
— Leitbibliot 
Der Überregionale Leihverkehr dient der Förderung von 5 el N ® Sn 
Forschung und Lehre. Darüber hinaus vermittelt er wis- 1. Die Leitbibliotheken haben die Aufgabe, Bestellungen der 
senschaftliche Literatur für Ausbildung, Fort- und Weiter- ihnen zugeordneten Bibliotheken, soweit sie sie‘ nicht 
bildung sowie Berufsarbeit. Er wird durch die vorliegende selbst erledigen können, so zu bearbeiten, daß sie den 
Leihverkehrsordnung geregelt. Anforderungen des Leihverkehrs entsprechen. 
Als Leitbibliotheken können nur Bibliotheken bestimmt 
$2.- Teilnahme am Überregionalen Leihverkehr werden, 
1. Zum Überregionalen Leihverkehr können allgemein a) die unmittelbar am Leihverkehr teilnehmen, 
zugängliche wissenschaftliche und öffentliche Bibliothe- S A . DM 
ken zugelassen werden, wenn sie b) organisatorisch und fachlich in der Lage sind, die ihnen 
E ® zugeordneten Bibliotheken in der Abwicklung des 
a) durch den Einsatz von fachlich qualifiziertem Personal Leihverkehrs zu beraten und zu betreuen, 
eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Bestellungen x HR . . 3 en - 
sowie eine sachgerechte Verwaltung der aus anderen c) einen für ihre Leitfunktion geeigneten bibliographi- 
Bibliotheken entliehenen Medien sicherstellen, schen Apparat besitzen, 
b) über einen angemessenen bibliographischen Apparat d) Zugriff auf leihverkehrsrelevante Datenbanken haben, 
verfügen, e) ihre Bestände in Verbunddatenbanken oder regionalen 
c) Bestände besitzen, die für den Leihverkehr von Bedeu- Bestandsverzeichnissen nachweisen, 
tung sind. f) über Bestände verfügen, mit denen sie einen erheb- 
Firmenbibliotheken können zum Überregionalen Leihver- Be Teil des Bedarfs der zugeordneten Bibliotheken 
kehr unter den Bedingungen des $ 2,1 sowie unter der wei- ECkEN: 
teren Voraussetzung zugelassen werden, daß ‚sie bereit ? Das zuständige Ministerium bestimmt nach Anhörung der 
sind, sich in erheblichem Umfang gebend am Leihverkehr betreffenden Bibliothek sowie der zuständigen Leihver- 
zu beteiligen. Ein erheblicher Umfang des Leihverkehrs ist kehrszentrale, welche Bibliothek die Funktion einer Leit- 
anzunehmen, wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwi- bibliothek wahrnimmt. 
schen gebendem und nehmendem Leihverkehr besteht. 
Bei der Zulassung ist auch zu berücksichtigen, ob der Lite- — Pflich: jibliothek 
raturbedarf nicht durch den Regionalen Leihverkehr $5 N ten der Bibliotheken 
gedeckt werden kann. Die am Überregionalen Leihverkehr teilnehmenden Bibliothe- 
. . ; u k i ichtet, 
An jedem Ort nimmt in der Regel nur eine Bibliothek am en Sind Verpflic Se . . 
Überregionalen Leihverkehr teil. Die Zulassung weiterer a) diese Leihverkehrsordnung und sonstige den Leihverkehr 
Bibliotheken setzt voraus, daß der Umfang ihres Leihver- betreffende Bestimmungen einzuhalten, insbesondere 
kehrs oder die Eigenart ihrer Bestände ihren Anschluß Literatur nur zu den in $ 1,3 genannten Zwecken zu bestel- 
rechtfertigten. len, 
Die Teilnahme einer Bibliothek am Überregionalen Leih- b) grundsätzlich die eigenen Bestände für den Leihverkehr 
verkehr beginnt mit der Aufnahme in die amtliche Leih- zur Verfügung zu stellen (Prinzip der Gegenseitigkeit), 
verkehrsliste des zuständigen Landes und erlischt mit der c) auf Anforderung ihre Bestandsnachweise in die regionalen 
Streichung aus dieser Liste. Die Leihverkehrslisten der und überregionalen Verbunddatenbanken und Gesamt- 
Länder werden bei den regional zuständigen Leihver- verzeichnisse einzubringen und aktuell zu halten, 
kehrszentralen geführt, denen auch die Sorge für die Ver- . nn N 
öffentlichung und die Bekanntmachung von Änderungen d) Leihverkehrsstatistiken nach festgelegten Mustern zu füh- 
obliegt. ren. 
Eine Bibliothek wird aus der Leihverkehrsliste gestrichen, « U D 
wenn. die Voraussetzungen für ihre Zulassung entfallen 8 6 - Aufgabe der Bestellungen, Einschaltung von Leitbibliothe- 
oder sie den Verpflichtungen des 85 nicht nachkommt. ken 
u Über die Aufnahme der Bibliothek als unmittelbare oder 1. Alle Bibliotheken sind verpflichtet, die Bestände im Öört- 
mittelbare Teilnehmerin am Leihverkehr sowie über lichen und gegebenenfalls überörtlichen Verflechtungsbe- 
Änderungen und Streichungen entscheidet nach Anhö- reich vor Inanspruchnahme des Überregionalen Leihver- 
rung der Leihverkehrszentrale das zuständige Ministerium kehrs zu nutzen. | 
des Landes, in dem die Bibliothek liegt. 2. Bibliotheken, die gemäß $2 zugelassen und keiner Leit- 
bibliothek zugeordnet sind, geben ihre Bestellungen un- 
3 3 - Unmittelbare und mittelbare Teilnahme mittelbar in den Überregionalen Leihverkehr. 
1, Zur unmittelbaren Teilnahme am Überregionalen Leihver- 3 Bibliotheken, die einer Leitbibliothek zugeordnet. sind, 
kehr können Bibliotheken zugelassen werden, wenn sie senden ihre Bestellungen an diese, sofern nicht Direktbe- 
die Anforderungen des $ 2 erfüllen und über hinreichende stellungen nach $ 12 vorzunehmen sind.
	        
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