Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.5 30. November 1994 1:39
8 } va Ü Anmerkungen:
Unterrichtsfächer Wochenstunden 1 Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10
im Schuljahr / Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden.
2 Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög-
Berufsbezogener Lernbereich lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt
Fachth ischer Bereich kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht
a) achtheoretischer Bereic. wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt.
Grundkenntnisse der Haar- und Haut-
kosmetik (einschließlich
naturwissenschaftlicher Grundlagen)
Fachzeichnen
5). Fachpraktischer Bereich! Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und. Sport
Haar- und Hautk tik S . «
BAT u a es } An die Berufsfachschule für Hauswirtschaft ABl. S. 3186
Wahlpflichtunterricht? die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
. die Bezirksämter
T nachrichtlich
Wahlunterricht an alle Oberschulen
Stütz- und Förderkurse
Ausführungsvorschriften
Anmerkungen: über die Ausbildung in der Berufsfachschule
1 Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10 für Hauswirtschaft
Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden. = a a
’ Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög- Ausbildungsordnung Wirtschafter(in)
lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt
kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht Vom 14. September. 1994
wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt.
SchulSport VIE 13
Tel.: 42 14 - 45 08 oder 42 14 - 0, intern 9 05 - 45 08
INHALTSÜBERSICHT
I. Allgemeine Bestimmungen
Anlage 10 1 - Ziel der Ausbildung
Stundentafel 2 - Dauer und Gliederung der Ausbildung, Stundentafel
für die einjährige Berufsfachschule Il. Aufnahme
der Fachrichtung Agrarwirtschaft 3 — Aufnahmevoraussetzungen
4 - Aufnahmeverfahren
Unterrichtsfächer Wochenstunden 5 - Probezeit
im Schuliahr
III. Versetzung
Allgemeiner Lernbereich 6 - Allgemeine Bestimmungen für die Versetzung
Deutsch 7 - Nichtversetzung, vorzeitiger Abgang
Sozialkunde 8 - Übergang in die gymnasiale Oberstufe in Aufbauform
Englisch |
Mathematik IV. Schulpraktikum .
Sport 9 - Aufgabe des Praktikums
10 - Art und Dauer des Praktikums, Praxisstellen
Berufsbezogener Lernbereich 11 - Anmeldung zum Praktikum
a) Fachtheoretischer Bereich 12 - Rechtsstellung
Werkstoffe und Bearbeitungs- 13 - Durchführung des Praktikums
verfahren (einschließlich 14 - Beurteilung und Abschluß des Praktikums
naturwissenschaftlicher Grundlagen)
Fachzeichnen V. Abschluß
15 - Abschlußprüfung
b) Fachpraktischer Bereich‘
Agrartechnik VI. Schlußbestimmungen
Wahlpflichtünterricht? 16 - Inkrafttreten, Übergangsregelung
Auf Grund des 859 Satzl des Schulgesetzes für Berlin
Wahlunterricht (SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103),
AN NLErTIC zuletzt geändert durch Artikel XIII des Gesetzes vom 26. Ja-
Stütz- und Förderkurse nuar 1993 (GVBl. S. 40). wird bestimmt:
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