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Volume Nr. 5, 30. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Ill Nr.5 30. November 1994 1:39 
8 } va Ü Anmerkungen: 
Unterrichtsfächer Wochenstunden 1 Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10 
im Schuljahr / Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden. 
2 Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög- 
Berufsbezogener Lernbereich lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt 
Fachth ischer Bereich kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht 
a) achtheoretischer Bereic. wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt. 
Grundkenntnisse der Haar- und Haut- 
kosmetik (einschließlich 
naturwissenschaftlicher Grundlagen) 
Fachzeichnen 
5). Fachpraktischer Bereich! Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und. Sport 
Haar- und Hautk tik S . « 
BAT u a es } An die Berufsfachschule für Hauswirtschaft ABl. S. 3186 
Wahlpflichtunterricht? die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
. die Bezirksämter 
T nachrichtlich 
Wahlunterricht an alle Oberschulen 
Stütz- und Förderkurse 
Ausführungsvorschriften 
Anmerkungen: über die Ausbildung in der Berufsfachschule 
1 Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10 für Hauswirtschaft 
Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden. = a a 
’ Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög- Ausbildungsordnung Wirtschafter(in) 
lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt 
kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht Vom 14. September. 1994 
wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt. 
SchulSport VIE 13 
Tel.: 42 14 - 45 08 oder 42 14 - 0, intern 9 05 - 45 08 
INHALTSÜBERSICHT 
I. Allgemeine Bestimmungen 
Anlage 10 1 - Ziel der Ausbildung 
Stundentafel 2 - Dauer und Gliederung der Ausbildung, Stundentafel 
für die einjährige Berufsfachschule Il. Aufnahme 
der Fachrichtung Agrarwirtschaft 3 — Aufnahmevoraussetzungen 
4 - Aufnahmeverfahren 
Unterrichtsfächer Wochenstunden 5 - Probezeit 
im Schuliahr 
III. Versetzung 
Allgemeiner Lernbereich 6 - Allgemeine Bestimmungen für die Versetzung 
Deutsch 7 - Nichtversetzung, vorzeitiger Abgang 
Sozialkunde 8 - Übergang in die gymnasiale Oberstufe in Aufbauform 
Englisch | 
Mathematik IV. Schulpraktikum . 
Sport 9 - Aufgabe des Praktikums 
10 - Art und Dauer des Praktikums, Praxisstellen 
Berufsbezogener Lernbereich 11 - Anmeldung zum Praktikum 
a) Fachtheoretischer Bereich 12 - Rechtsstellung 
Werkstoffe und Bearbeitungs- 13 - Durchführung des Praktikums 
verfahren (einschließlich 14 - Beurteilung und Abschluß des Praktikums 
naturwissenschaftlicher Grundlagen) 
Fachzeichnen V. Abschluß 
15 - Abschlußprüfung 
b) Fachpraktischer Bereich‘ 
Agrartechnik VI. Schlußbestimmungen 
Wahlpflichtünterricht? 16 - Inkrafttreten, Übergangsregelung 
Auf Grund des 859 Satzl des Schulgesetzes für Berlin 
Wahlunterricht (SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103), 
AN NLErTIC zuletzt geändert durch Artikel XIII des Gesetzes vom 26. Ja- 
Stütz- und Förderkurse nuar 1993 (GVBl. S. 40). wird bestimmt: 
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