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Volume Nr. 5, 30. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

136 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Il Nr. 5 30. November 1994 
Beachtung der Bestimmungen der Verordnung über die gym- Anlage 2 
nasiale Oberstufe treffen. Werden beim Abschluß die lei- 
stungsmäßigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, so ist die Stundentafel 
vorläufige Aufnahme zu widerrufen. für die einjährige Berufsfachschule 
(3) Schüler und Schülerinnen, die die Voraussetzungen des 8 7 der Fachrichtung Elektrotechnik 
VO-GO mit dem -Halbjahreszeugnis nicht erfüllen, sind dann 
auf Antrag für das anschließende Schuljahr in die gymnasiale . . 
Oberstufe in Aufbauform aufzunehmen, wenn sie mit dem Unterrichtsfächer Wochenstunden 
Abschlußzeugnis die Voraussetzungen des $ 7 VO-GO erfüllen. im Schuljahr 
Allgemeiner Lernbereich 
Deutsch 
IV. Schlußbestimmungen Soziglkunde 
10 - Inkrafttreten, Übergangsvorschriften Englisch 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom Mathematik 
1. August 1994 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2004 Sport 
außer Kraft. 
; P z Berufsbezogener Lernbereich 
(2) Die Zehnwochenfrist nach Nummer 5 Abs. 1 Satz 3 gilt 5 S 
nicht für das am 1. August 1994 beginnende Schuljahr. a) Fachtheoretischer Bereich 
Elektrotechnische Grundkenntnisse 
(einschließlich naturwissen- 
schaftlicher Grundlagen) 
Anlage 1 Technisches Zeichnen 
Stundentafel b) Fachpraktischer Bereich‘ 
für die einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik 
der Fachrichtung Metalltechnik Wahlpflichtunterricht? \ 
30 
Unterrichtsfächer Wochenstunden Wahlunterricht 
im Schuljah . 
A SEAT Stütz- und Förderkurse ) 
Allgemeiner Lernbereich 
Deutsch Anmerkungen: 
; 1 Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10 
Sozialkunde Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden. 
Englisch 2 Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög- 
% lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt 
Mathematik kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht 
Sport wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt. 
Berufsbezogener Lernbereich 
a) Fachtheoretischer Bereich 
Einführung in die Metalltechnik 
(einschließlich naturwissen- Anlage 3 
schaftlicher Grundlagen) 
Technisches Zeichnen „Stundentafel 
5): Fachpraktischer Bereich für die einjährige Berufsfachschule 
der Fachrichtung Bautechnik 
Metalltechnik 
Wahlpflichtunterricht? 1 | 
29 — Unterrichtsfächer Wochenstunden 
im Schuljahr 
Wahlunterricht 
iner L - 
Stütz- und Förderkurse Allgemeiner Lernbereich 
Deutsch , 
Al : 
mmerkungen ; - Ss n ; Sozialkunde ; 
L Im fachpraktischen Bereich können insgesamt pro Klasse bis zu 10 
Teilungsstunden wöchentlich angesetzt werden. Englisch 
1 Im Wahlpflichtunterricht können je nach den organisatorischen Mög- 
lichkeiten der Schule das Berufsfeld bzw. den Berufsfeldschwerpunkt Mathematik 
kennzeichnende Fächer angeboten werden. Der Wahlpflichtunterricht 
wird von Lehrkräften der Laufbahn des Studienrates erteilt. Sport 
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