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Volume Nr. 5, 30. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teillll Nr.5 30. November 1994 7 
Allgemeine Stundentafel Anmerkungen: 
« wr - ' Englisch kann nur gewählt werden, wenn Vorkenntnisse aus der bis- 
© . el 1 
für Berufsschüler/-innen der Ernst-Adolf-Eschke-Schule her besuchten Schule nachgewiesen werden. 
Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht in den Fächern 
. « N „Deutsch“ und „Fachbezogene Mathematik“ im ersten Schulhalbjahr 
Unterrichtsfächer Alle Schuljahre mit 2 bzw. 4 Wochenstunden erteilt werden. Der Ausgleich erfolgt im 
zweiten Schulhalbjahr. 
Wochenstunden Wenn kein Unterricht in den Fächern „Naturwissenschaftliche 
Grundlagen“ oder „Englisch“ erteilt wird, erhöht sich der Unterricht 
« . in den Fächern „Deutsch“ und „Fachbezogene Mathematik“ um je 
1. Allgemeiner Lernbereich eine: Wochenstünde: 
Sozialkunde Für den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht kön- 
nen insgesamt bis zu 14 Teilungsstunden pro Klasse angesetzt werden. 
2 Berufsbezogener Lernbereich Der Unterricht im Fach Sport wird nicht geteilt. 
Teilungsunterricht“ 
Fachtheorie ? , 
Anmerkungen: c) Die Stundentafel für das Berufsfeld Elektrotechnik 
| Gegenwärtig (Stand Schuljahr 1993/94) werden insbesondere Auszubil- nr ) . 
dende folgender Ausbildungsberufe beschult: erhält folgende Fassung: 
Industriemechaniker/-in, Maschinenbaumechaniker/-in, Metallbauer/-in, 
Modellbauer/-in, Fliesenleger/-in, Friseur/-in, Koch/Köchin. Kondi- 
tor/in, Gärtner/-in, Zahntechniker/-in ex » . * 
Unterrichtsfächer nach den Stundentafeln des jeweiligen Ausbildungsbe- „Stundentafel für die Berufsschule Abschnitt € 
rufs (Abschnitt A bzw. Abschnitt B Nummer 1 oder Nummer 2). Zum Aus- Nr. 1.3 
gleich unterrichtlichen Mehrbedarfs infolge der Gehörlosigkeit kann die SS 
Wochenstundenzahl der einzelnen Unterrichtsfächer im Rahmen des zur A - z 
Verfügung stehenden Stundenvolumens (10 Wochenstunden) aufgestockt Berufsbefähigender Lehrgang im 10. Schuljahr (BB 10) 
werden “ « 
Berufsfeld: Elektrotechnik (III) 
26. Abschnitt C. Die Stundentafeln der Berufsbefähigenden —— — 
” Lehrgänge im 10. Schuljahr (BB 10) werden wie folgt geän- Unterrichtsfächer Wochenstunden 
dert: im Schuljahr 
a) Die Stundentafel für das Berufsfeld Wirtschaft und 1. Allgemeinbildender Unterricht * 
Verwaltung wird gestrichen. 
S 8 Deutsch 32 (4)3 
b) Die‘ Stundentafel für das Berufsfeld Metalltechnik Sozialkunde 2 
erhält folgende Fassung: Naturwissenschaftliche Grundlagen 
oder Englisch! 2 (0)? 
„Stundentafel für die Berufsschule Abschnitt C Sport ) 
Nr. +12 
De n Ds 2. Berufsfeldbezogener Unterricht 
Berufsbefähigender Lehrgang im 10. Schuljahr (BB 10) 
S Fachtheorie:* 
Berufsfeld: Metalltechnik (II) e 
Elektrotechnische 
” N Grundkenntnisse 2 
Unterrichtsfächer Wochenstunden Fachbezogene Mathematik 32 (4)3 
1 SchuHahT _ Technisches Zeichnen 2 
I. Allgemeinbildender Unterricht“ Fachpraxis:5® 
Deutsch 32 (4)3 Bearbeitung und Montage von 
Sozialkunde 2 Werkstoffen der Elektrotechnik 14 
Naturwissenschaftliche Grundlagen 30 
oder Englisch! 2 (0)3 2 F SE BE 
Stütz- und Förderkurse (fakultativ) (2) 
Sport 2 
< Berufsfeldbezogener Unterricht 
Fachtheorie:* Anmerkungen: g E 
I Englisch kann nur gewählt werden, wenn Vorkenntnisse aus der bis- 
Einführung in die Metalltechnik 2 her besuchten ‚Schule nachgewiesen werden. 
Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht in den Fächern 
Fachbezogene Mathematik 3% (4)? „Deutsch“ und „Fachbezogene Mathematik“ im ersten Schulhalbjahr 
x ‘ mit 2 bzw. 4 Wochenstunden erteilt werden. Der Ausgleich erfolgt im 
Technisches Zeichnen 2 zweiten Schulhalbjahr. 
2045 Wenn kein Unterricht in den Fächern „Naturwissenschaftliche 
Fachpraxis: Grundlagen“ oder „Englisch“ erteilt wird, erhöht sich der Unterricht 
w in den Fächern „Deutsch“ und „Fachbezogene Mathematik“ um ie 
Metallbearbeitung + eine Wochenstunde. 
Für den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht kön- 
30 nen insgesamt bis zu 14 Teilungsstunden pro Klasse angesetzt werden. 
Der Unterricht im Fach Sport wird nicht geteilt. 
tütz- un örderkurse (fakultativ 5 Teilungsunterricht“ 
Stüt d Förderk: fakultat 2 
47" 
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