Dienstblatt des Senats von Berlin “BE | . N
Teil III — Schulwesen, Wissenschaft, SS ;
Kultur
Nr. 1 Berlin, den 16. April 1993
INHALT
Seite Seite
Allgemeine Anweisung über Entgelte von Nicht- Berufsfachschulrichtung Wirtschaft und Ver-
schülern an der Staatlichen Ballettschule Berlin waltung - ....... CE NE 4
und Schule für Artistik (EntgeltO-SBB) ......... 1
Termine für Schulpraktika 1993/94 im Rahmen
Grundsätze für die Verleihung des „Brüder- des Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) von Berlin . 11
Grimm-Preises“ des Landes Berlin zur Förde- en . X .
rung des Kinder- und Jugendtheaters .......... 2 Richtlinien zur Feststellung der Gleichwertigkeit
von Bildungsabschlüssen (an militärischen oder
wn \ Pe n zivilen Einrichtungen erworbene Abschlüsse von
a N an en Bm orzah- 3 Ausbildungen zum Berufsoffizier der Nationalen
ung tür die Altwirkung. a ung A Volksarmee und der Grenztruppen sowie zum Offi-
. I zier der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen
Rundschreiben über Gedenktage und. Veran- Deutschen Demokratischen Republik) im Sinne
staltungen sowie Beflaggung von Schulge- des Artikels 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages . 12
bäuden im Jahre 1993 ......... en
Hinweise auf Stellenausschreibungen ..... 14
Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in
den Berufsfachschulen der Fachrichtung Wirt- Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt-
schaft und Verwaltung - Ausbildungsordnung Jahrganges 1992 ....... em 16
Der Senat von Berlin W
An die. Staatliche Ballettschule Berlin ABl. S. 502
und Schule für Artistik
die Senatsverwaltung für Finanzen
nachrichtlich
an die Bezirksämter
den Präsidenten des Rechnungshofes
Allgemeine Anweisung
über Entgelte von Nichtschülern
an der Staatlichen Ballettschule Berlin
und Schule für Artistik
(EntgeltO-SBB)
Vom 26. Januar 1993
SchulSport VI D 11
Tel.: 42 02.- 136
Auf Grund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt:
1 - Grundsatz
Angebote für Nichtschüler an der ‚Staatlichen Ballettschule
Berlin und Schule für Artistik fallen nicht unter die Befreiungen
gemäß $ 18 des Schulgesetzes für Berlin und sind deshalb ent-
geltpflichtig.
2 - Entgeltpflichtige Veranstaltungen
a) Zu den entgeltpflichtigen Veranstaltungen gehören:
1. das Ballettseminar und
2. die Kinder-Tanzgruppen