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Volume Nr. 1, 16. April 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin “BE | . N 
Teil III — Schulwesen, Wissenschaft, SS ; 
Kultur 
Nr. 1 Berlin, den 16. April 1993 
INHALT 
Seite Seite 
Allgemeine Anweisung über Entgelte von Nicht- Berufsfachschulrichtung Wirtschaft und Ver- 
schülern an der Staatlichen Ballettschule Berlin waltung - ....... CE NE 4 
und Schule für Artistik (EntgeltO-SBB) ......... 1 
Termine für Schulpraktika 1993/94 im Rahmen 
Grundsätze für die Verleihung des „Brüder- des Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) von Berlin . 11 
Grimm-Preises“ des Landes Berlin zur Förde- en . X . 
rung des Kinder- und Jugendtheaters .......... 2 Richtlinien zur Feststellung der Gleichwertigkeit 
von Bildungsabschlüssen (an militärischen oder 
wn \ Pe n zivilen Einrichtungen erworbene Abschlüsse von 
a N an en Bm orzah- 3 Ausbildungen zum Berufsoffizier der Nationalen 
ung tür die Altwirkung. a ung A Volksarmee und der Grenztruppen sowie zum Offi- 
. I zier der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen 
Rundschreiben über Gedenktage und. Veran- Deutschen Demokratischen Republik) im Sinne 
staltungen sowie Beflaggung von Schulge- des Artikels 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages . 12 
bäuden im Jahre 1993 ......... en 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ..... 14 
Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in 
den Berufsfachschulen der Fachrichtung Wirt- Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt- 
schaft und Verwaltung - Ausbildungsordnung Jahrganges 1992 ....... em 16 
Der Senat von Berlin W 
An die. Staatliche Ballettschule Berlin ABl. S. 502 
und Schule für Artistik 
die Senatsverwaltung für Finanzen 
nachrichtlich 
an die Bezirksämter 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Allgemeine Anweisung 
über Entgelte von Nichtschülern 
an der Staatlichen Ballettschule Berlin 
und Schule für Artistik 
(EntgeltO-SBB) 
Vom 26. Januar 1993 
SchulSport VI D 11 
Tel.: 42 02.- 136 
Auf Grund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
1 - Grundsatz 
Angebote für Nichtschüler an der ‚Staatlichen Ballettschule 
Berlin und Schule für Artistik fallen nicht unter die Befreiungen 
gemäß $ 18 des Schulgesetzes für Berlin und sind deshalb ent- 
geltpflichtig. 
2 - Entgeltpflichtige Veranstaltungen 
a) Zu den entgeltpflichtigen Veranstaltungen gehören: 
1. das Ballettseminar und 
2. die Kinder-Tanzgruppen
	        
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