Path:
Volume Nr. 9, 3. Dezember 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.9 3. Dezember 1992 383 
zeitiger Entrichtung des vorgesehenen Entgeltes durch den nung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die 
Teilnehmer/die Teilnehmerin zustande. Nachträgliche Ände- Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu 
rungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von beachten. 
Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht. Zum 
Beleg und als. Quittung erhalten die Teilnehmer/-innen bei der 7. 
Anmeldung zu einer Veranstaltung mit Ausnahme der Anmel- (1) Die Volkshochschule kann während eines Unterrichtsab- 
dung zu Einzelberatungen, Einstufungstests und Präsentatio- schnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wir- 
nen von Volkshochschularbeit eine Teilnehmerkarte. Die Teil- kung kündigen; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 
nehmerkarte ist nicht übertragbar. wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Veran- 
(2) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, daß Staltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl 
sich mindestens zwölf Teilnehmer/-innen angemeldet haben bzw. unter die Hälfte der von der Volkshochschulleitung zuge- 
bzw. eine Sondergenehmigung der Volkshochschulleitung vor- lassenen Teilnehmerzahl einer Veranstaltung fällt sowie bei 
liegt; dies gilt für abschlußbezogene Veranstaltungen mit mehr Nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten, 
als einem Semester Dauer nur für das erste Semester. (2) Teilnehmer/-innen können den Vertrag aus wichtigem 
(3) Wird eine Veranstaltung auf Grund einer zu geringen Zahl Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. 
von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilneh- (3) Die Teilnehmer/-innen erhalten im Fall der Kündigung das 
mer/-innen das bereits entrichtete Entgelt gegen Vorlage der entrichtete Entgelt für die noch nicht in Anspruch genomme- 
Teilnehmerkarte zurück. nen Unterrichtseinheiten gegen Vorlage der Teilnehmerkarte 
zurück. 
2: 
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule (Ort, Zeit, 8. 
Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschrei- (1) Können Teile von Veranstaltungen (Kursstunden) nicht in 
bung in deren Veranstaltungsprogramm in der zum Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden 
der Anmeldung bekanntgemachten und in den Geschäftsräu- (z.B. wegen Verhinderung des Dozenten / der Dozentin oder 
men ausgehängten Fassung. Eine Liste über Entgeltsätze und Schließung von Veranstaltungsräumen), soll die Volkshoch- 
Ermäßigungstatbestände wird in den Volkshochschullehrplä- schule den Teilnehmern/Teilnehmerinnen insbesondere durch 
nen ausgedruckt und in den Volkshochschulanmeldestätten —Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen 
ausgehängt. Es besteht kein Anspruch, daß die Veranstaltung Ersatz anbieten. 
von d em(/der im Programm angekündigten Dozenten/Dozentin (2) Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, 
geleitet wird. & . } ; 
oder können Teilnehmer/-innen von dem Ersatzangebot keinen 
3, Gebrauch machen, wird das Entgelt für nicht in Anspruch 
. ; 7 genommene Leistungen zurückgezahlt. Schadensersatzleistun- 
(1) Stellt die Volkshochschule den Teilnehmern/Teilnehmerin- gen in Geld sind - N ador be Vorsatz oder grober Fahrlässig- 
nen ausnahmsweise Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, ist veit - der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unter- 
hierfür bei der Anmeldung ein pauschales Entgelt zu entrich- richtsabschnitt begrenzt. 
ten; eine Ermäßigung ist hierfür nicht möglich. 
(2) Soweit zusätzliche oder andere als von der Volkshochschule 
zur Verfügung gestellte Verbrauchsmaterialien benötigt wer- 
den, haben die Teilnehmer/-innen bzw. der Dozent / die 
Dozentin für die Beschaffung Sorge zu tragen. Die Kosten wer- 
den auf die Teilnehmer/-innen umgelegt. 
“ Der Senat von Berlin 
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an. einer Lehrveranstaltung - DAR 
(mindestens 80%) kann der/die Teilnehmer/-in bis sechs ‘An die Bezirksämter ABI. S. 3376 
Wochen nach Beginn des nächsten Semesters von der Volks- nachrichtlich 
hochschule die Ausstellung einer entgeltpflichtigen Teilnahme- an die Senatsverwaltungen 
bescheinigung verlangen. (einschließlich Senatskanzlei) 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
3. 
Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer/-innen 
bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der V lt hrift Änd 
Lehrveranstaltungen haftet. das Land Berlin nur bei ihm zuzu- erWafUNESVOTSCHTICN ZUF -ANGEIUNS 
rechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Unfälle der Honorarordnung VHS 
während des Hin- bzw. Rückweges.zu bzw. von den Veranstal- 
tungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung. Vom 25. August 1992 
R SchulSport VIII C 3 
(1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Volks- Tel.: 2441-2 38 oder 2441-1 
hochschule ist die namentliche Eintragung in die Anwesen- . 
heitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich. Auf Grund des 86 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
(2) Auf Verlangen ist die Teilnehmerkarte vorzuzeigen. Ist dies X 
nicht möglich, kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren nl x 
Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberech- ON ES Sn Ss de N A 1. Te y 1989 (ABEL S-1610 7 
tigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. . 309) wird wie folgt geändert: 
(3) Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr 1. Nummer 1 der Anlage wird wie folgt geändert: 
benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume.der a) Im Abschnitt „Honorargruppe I“ wird der Betrag 49,75 
Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie die Hausord- DM durch den Betrag 53,75 DM ersetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.