Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.9 3. Dezember 1992 383
zeitiger Entrichtung des vorgesehenen Entgeltes durch den nung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die
Teilnehmer/die Teilnehmerin zustande. Nachträgliche Ände- Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu
rungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von beachten.
Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht. Zum
Beleg und als. Quittung erhalten die Teilnehmer/-innen bei der 7.
Anmeldung zu einer Veranstaltung mit Ausnahme der Anmel- (1) Die Volkshochschule kann während eines Unterrichtsab-
dung zu Einzelberatungen, Einstufungstests und Präsentatio- schnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wir-
nen von Volkshochschularbeit eine Teilnehmerkarte. Die Teil- kung kündigen; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
nehmerkarte ist nicht übertragbar. wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Veran-
(2) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, daß Staltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl
sich mindestens zwölf Teilnehmer/-innen angemeldet haben bzw. unter die Hälfte der von der Volkshochschulleitung zuge-
bzw. eine Sondergenehmigung der Volkshochschulleitung vor- lassenen Teilnehmerzahl einer Veranstaltung fällt sowie bei
liegt; dies gilt für abschlußbezogene Veranstaltungen mit mehr Nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
als einem Semester Dauer nur für das erste Semester. (2) Teilnehmer/-innen können den Vertrag aus wichtigem
(3) Wird eine Veranstaltung auf Grund einer zu geringen Zahl Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilneh- (3) Die Teilnehmer/-innen erhalten im Fall der Kündigung das
mer/-innen das bereits entrichtete Entgelt gegen Vorlage der entrichtete Entgelt für die noch nicht in Anspruch genomme-
Teilnehmerkarte zurück. nen Unterrichtseinheiten gegen Vorlage der Teilnehmerkarte
zurück.
2:
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule (Ort, Zeit, 8.
Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschrei- (1) Können Teile von Veranstaltungen (Kursstunden) nicht in
bung in deren Veranstaltungsprogramm in der zum Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden
der Anmeldung bekanntgemachten und in den Geschäftsräu- (z.B. wegen Verhinderung des Dozenten / der Dozentin oder
men ausgehängten Fassung. Eine Liste über Entgeltsätze und Schließung von Veranstaltungsräumen), soll die Volkshoch-
Ermäßigungstatbestände wird in den Volkshochschullehrplä- schule den Teilnehmern/Teilnehmerinnen insbesondere durch
nen ausgedruckt und in den Volkshochschulanmeldestätten —Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen
ausgehängt. Es besteht kein Anspruch, daß die Veranstaltung Ersatz anbieten.
von d em(/der im Programm angekündigten Dozenten/Dozentin (2) Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden,
geleitet wird. & . } ;
oder können Teilnehmer/-innen von dem Ersatzangebot keinen
3, Gebrauch machen, wird das Entgelt für nicht in Anspruch
. ; 7 genommene Leistungen zurückgezahlt. Schadensersatzleistun-
(1) Stellt die Volkshochschule den Teilnehmern/Teilnehmerin- gen in Geld sind - N ador be Vorsatz oder grober Fahrlässig-
nen ausnahmsweise Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, ist veit - der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unter-
hierfür bei der Anmeldung ein pauschales Entgelt zu entrich- richtsabschnitt begrenzt.
ten; eine Ermäßigung ist hierfür nicht möglich.
(2) Soweit zusätzliche oder andere als von der Volkshochschule
zur Verfügung gestellte Verbrauchsmaterialien benötigt wer-
den, haben die Teilnehmer/-innen bzw. der Dozent / die
Dozentin für die Beschaffung Sorge zu tragen. Die Kosten wer-
den auf die Teilnehmer/-innen umgelegt.
“ Der Senat von Berlin
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an. einer Lehrveranstaltung - DAR
(mindestens 80%) kann der/die Teilnehmer/-in bis sechs ‘An die Bezirksämter ABI. S. 3376
Wochen nach Beginn des nächsten Semesters von der Volks- nachrichtlich
hochschule die Ausstellung einer entgeltpflichtigen Teilnahme- an die Senatsverwaltungen
bescheinigung verlangen. (einschließlich Senatskanzlei)
den Präsidenten des Rechnungshofes
3.
Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer/-innen
bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der V lt hrift Änd
Lehrveranstaltungen haftet. das Land Berlin nur bei ihm zuzu- erWafUNESVOTSCHTICN ZUF -ANGEIUNS
rechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Unfälle der Honorarordnung VHS
während des Hin- bzw. Rückweges.zu bzw. von den Veranstal-
tungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung. Vom 25. August 1992
R SchulSport VIII C 3
(1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Volks- Tel.: 2441-2 38 oder 2441-1
hochschule ist die namentliche Eintragung in die Anwesen- .
heitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich. Auf Grund des 86 Abs. 1 AZG wird bestimmt:
(2) Auf Verlangen ist die Teilnehmerkarte vorzuzeigen. Ist dies X
nicht möglich, kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren nl x
Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberech- ON ES Sn Ss de N A 1. Te y 1989 (ABEL S-1610 7
tigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. . 309) wird wie folgt geändert:
(3) Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr 1. Nummer 1 der Anlage wird wie folgt geändert:
benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume.der a) Im Abschnitt „Honorargruppe I“ wird der Betrag 49,75
Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie die Hausord- DM durch den Betrag 53,75 DM ersetzt.