Dienstblatt des Senats von Berlin RE RR LI N
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Teil. Il — Schulwesen, Wissenschaft, Seriin
5 8
Kultur
227 VAN —————
Nr. 1 Berlin, den 6. März 1992
INHALT
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Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richt- Ferienordnung für das Französische Gymna-
linien über die Erhebung von Eintrittsgeld für sium bis zu den Sommerferien 1993 ......
den Besuch der Staatlichen Schlösser und EN r
Gärten .......... ; Neufassung der Richtlinien für die Vergabe eines
ae ; a . Sonderstipendienprogramms Berlin - Paris
Richtlinien für die Organisation der Berliner Schule durch das Land Berlin (Briand-Stresemann-
ab Schuljahr 1991/92 (Organisationsricht- Stipendium) ........... ee
linien 1991/92) ........... üb
N Hinweise auf Hlen chreibun ES
Rundschreiben über Gedenktage und Veran- ® Steilenausschreibungen 5
staltungen sowie Beflaggung von Schulge- Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt-
bäuden im Jahre 1992 ........... + . Jahrganges 1991 ........ den 8
Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport
An die Verwaltung der Staatlichen ABl. S. 115 An die Bezirksämter
Schlösser und Gärten alle Schulen
nachrichtlich nachrichtlich
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses den Regierenden Bürgermeister von Berlin
den Präsidenten des Rechnungshofes die Senatsverwaltung für Inneres
die Bezirksämter die Senatsverwaltung für Finanzen
die Sonderbehörden den Hauptpersonalrat
die nichtrechtsfähigen Anstalten die Personalräte der Lehrer und Erzieher
die Eigenbetriebe das Pädagogische Zentrum
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist Richtlinien
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für die Organisation der Berliner Schule
des öffentlichen Rechts .
ab Schuljahr 1991/92
Verwaltungsvorschriften zur Änderung (Organisationsrichtlinien 1991/92)
der Richtlinien über die Erhebung von Eintrittsgeld Vom 18. Juli 1991
für den Besuch der Staatlichen Schlösser und Gärten
SchulSport V C 11
Vom 12; Dezember 1994 Tel.: 3032 - 4 01 oder 3032 - 1, intern 987-401
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Tel: 21.23 -25 14 oder 21:23 - 1, intern 982-2514 Auf Grund des 86 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
Aufgrund des $6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: I. Vorbemerkungen En
EA NG . Kan . Diese Richtlinien umfassen die Änderung des Organisations-
L N 16 N Den RD von EOS für rahmens ab Schuljahr 1991/92. Sie dienen einem bedarfsgerech-
7 7D N rab 1990 ABl 1091 Ss. 4 192/DBi 1991 all DD ten Einsatz der vom Abgeordnetenhaus bewilligten Stellen und
«BEST (A $ Ta ) ) Mittel zur unterrichtlichen Versorgung in den Schularten und
werden wie folgt geändert: Schulzweigen
In Nummer 1 Buchstabe a (Preis der Sammelkarte für die ; . ;
Besichtigung des Schloßbereiches Charlottenburg) wird die EN "a as be rpm a
Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt. Landeshaushaltsordnung und die Grundsätze eines rationellen
4. Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom Einsatzes von Stellen und Mitteln zu beachten. Freiräume sind
1. Januar 1992 in Kraft. verantwortungsvoll zu nutzen.
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