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Volume Nr. 3, 17. April 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil II Nr.3 17. April 1991 39 
Der Senat von Berlin Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung 
De AA und Sport 
An die Senatsverwaltungen ABL.S.634 — °P — 
(einschließlich Senatskanzlei) An alle Schulen ABI. S. 635 
die Bezirksämter die Volkshochschulen 
nachrichtlich die Peter-A.-Silbermann-Schule 
an den Präsidenten des Rechnungshofes - Berliner Abendgymnasium für Berufstätige - 
das Berlin-Kolleg 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
& “ die Bezirksämt 
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Sach HCHUCE SEE 
Entgeltordnung der Volkshochschulen an die Senatsverwaltung für Finanzen 
S die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten 
Vom 5. März 1991 die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe 
die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung 
SchulSport VIII C 1 den Präsidenten des Rechnungshofes 
Tel.: 30 32 - 8 41 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 8 41 die Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) 
Aufgrund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
1. Die Entgeltordnung der Volkshochschulen vom 3. Novem- nn . ie x x 
ber 1987 (ABl. 1988 S.2/DBl. 1988 III S. 1), zuletzt geändert Ausführungsvorschriften über Schülerausweise 
durch Verwaltungsvorschriften vom 12. Dezember 1989 ET 
(ABl. S.2578/DBl. III S. 338), wird wie folgt geändert: Vom 14. März 1991 
In Nummer 7 Abs. 2 wird Buchstabe i gestrichen. SchulSport V A 21 
2. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1991 in Tel.: 30 32 — 6 46 oder 30 32 - 1, intern 987 - 6 46 
Kraft. 
Auf Grund des $59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin in der 
Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 19. Oktober 1990 (GVBl. S. 2202), wird 
bestimmt: 
1 — Berechtigung 
. (1) Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen erhalten auf 
Der Senat von Berlin Antrag einen Schülerausweis nach Maßgabe der folgenden 
AA Da “ Vorschriften. Der Antrag ist für Schülerinnen und Schüler der 
An die Senatsverwaltungen ABl. S.634 Grundschule durch die Erziehungsberechtigten zu stellen. An- 
(einschließlich Senatskanzlei) erkannte Privatschulen und genehmigte Ersatzschulen können 
die Bezirksämter nach diesen Vorschriften verfahren, um ihren Schülerinnen und 
nachrichtlich Schülern die Vergünstigungen zu sichern, die mit der Vorlage 
an den Präsidenten des Rechnungshofes des Schülerausweises verbunden sind. 
(2) Dasselbe gilt für Hörerinnen und Hörer der Peter-A.-Silber- 
mann-Schule (Berliner Abendgymnasium für Berufstätige), des 
. .. Berlin-Kollegs, der Lehrgänge zum Erwerb schulischer Ab- 
- Verwaltungsvorschriften zur Anderung schlüsse an Volkshochschulen und der Berliner Schule. Für die 
der Allgemeinen Anweisung über die Erhebung Fachschulen gelten abweichende Regelungen. 
eines Kostenbeitrages für die Kinderbeaufsichtigung (3) Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die im Rah- 
men des Schüleraustausches Berliner Schulen besuchen, können 
an Volkshochschulen Schülerausweise nach Nummer 3 Abs. 1 oder Nummer 4 
tellt werden. 
Vom 5. März 1991 NEE re . . 
(4) Schülerinnen und Schüler, die zum Zwecke der auswärtigen 
SchulSport VIII C 1 Beschulung in anerkannten Ausbildungsberufen vom Besuch der 
. Berliner Schule befreit sind und als‘ Kontrollschüler geführt 
Tel.: 30 32 - 8.41 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 8 41 werden, können auf Antrag von der zuständigen Berliner Berufs- 
x . schule einen Schülerausweis II erhalten. Bei Vorlage der Nach- 
Aufgrund des $6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: weise über die Teilnahme am auswärtigen Berufsschulunterricht 
1. Die Allgemeine Anweisung über die Erhebung eines Kosten- Kann der Ausweis verlängert werden. 
beitrages für die Kinderbeaufsichtigung an Volkshochschu- 
len vom 4. Dezember 1989 (ABl. S.2578/DBl. III S.337) 2- Zweck 
wird wie folgt geändert: (1) Die Schülerausweise dienen dem Nachweis der Schüler- 
Nummer 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: eigenschaft, 
„(1) Die Volkshochschulen können in eigener Verantwor- (2) Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht erhalten 
tung im Rahmen der Kurse der allgemeinen, beruflichen, nach Maßgabe der Tarifbestimmungen der BVG bei Vorlage des 
politischen und kulturellen Bildung Kinderbeaufsichtigung _Schülerausweises I Schülertickets, Ermäßigungssammelkarten 
für am Unterricht teilnehmende. Hausfrauen/-männer mit und Ermäßigungsfahrscheine. 
Kindern bis 14 Jahre einrichten. (3) Der Erwerb verbilligter Eintrittskarten bei öffentlichen und 
2. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1991 in privaten Einrichtungen. und Veranstaltungen richtet sich nach 
Kraft. den Bestimmungen der jeweiligen Träger.
	        
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