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für dienststellenweit einheitlich eingesetzte IT-Komponenten, wird empfohlen. Die Senatsverwaltung für Inneres. - ZS C 4
insbesondere für Software-Produkte - vorab oder auch auf der Ja - arbeitet an einem für SenInn behördenspezifischen Maß-
Basis der Meinungsäußerungen in den Subjektiven Fragebö- nahmenkatalog, der in Zweifelsfällen von anderen Dienststel-
gen, Modul Software-Ergonomie - eine einmalige, musterhafte len zu Vergleichszwecken genutzt werden kann.
Analyse und zentrale Auswertung (ggf. nach dem „Prümper- Meist lassen sich schon im ersten Beurteilungsgespräch geeig-
Test“, vergleiche Literaturliste Anlage l dort unter Nummer 4: nete Maßnahmenvorschläge finden. Sind noch Zweifelsfragen
BAuA, Das SANUS-Handbuch Bildschirmarbeit EU-konform) zu klären, gegebenenfalls auch durch Hinzuziehen von Sach-
m entsprechend gesondert zusammenfassender Dokumenta- verständigen, zum Beispiel des Landesbetriebs für Informa-
tion. tionstechnik Berlin (LIT), so empfiehlt sich die spätere Thema-
Mit der Auswertung der subjektiven Fragebögen ist die 2. Stufe tisierung. Im Abschlussgespräch jedenfalls sollten die vorge-
der Arbeitsplatzbeurteilung abgeschlossen. schlagenen Maßnahmen möglichst im Einverständnis mit dem
betroffenen IT-Anwender benannt, aufgeschrieben und ihm in
: lt “ Form einer Kopie des Maßnahmenvorschlags. von Seite 21 des
N ED tn ER ä Objektiven Fragebogens übergeben werden.
ür die 3. Stufe der Arbeitsplatzbeurteilung ist der so genannte . .
Objektive Fragebogen (voller Titel „Arbeiten am Bildschirm - Die Fristen zur Umsetzung der Maßnahmen nach $ 4 Abs.2
Themenbezogene Bestandsaufnahme“, auf Papier gedruckte BildscharbV sind für öffentliche Arbeitgeber unter analoger
21 Seiten, letzter Stand vom 12. März 1999) entwickelt worden. en MUNG der EuGH-Rechtsprechung sämtlich abge-
aufen.
Er zeichnet sich dadurch aus, dass er in gleicher Gliederung
wie der Subjektive Fragebogen Prüfungsfragen mit detaillier- 3.8 Dokumentation der Ergebnisse
ten Hinweisen zu Kriterien und wünschenswerten Messgrößen ;
enthält, die ein IT-Anwender allein meist nicht, eine ergonomi- Die letzte Seite des Objektiven Fragebogens spiegelt damit das
sche Fachkraft jedoch nach ordnungsgemäßer Schulung sehr Ergebnis der Arbeitsplatzbeurteilung wider, sie ist die in $6
wohl beantworten, erfassen bzw. messen kann. Abs. 1 ArbSchG geforderte Dokumentation.
Die „S“-Hinweise in diesem Fragebogen beziehen sich auf den Zum Ende des Abschlussgesprächs quittieren beide, IT-Ergo-
Subjektiven Fragebogen. Die „G“-Hinweise beziehen sich auf nomiebeauftragter und IT-Anwender, auf der letzten Seite des
das neueste ergonomische Regelwerk für Bildschirmarbeits- Subjektiven Fragebogens das Beurteilungsgespräch und gege-
plätze im Bürobereich, die GUV 50.12 (deren aktuelle Ausgabe benenfalls die Übergabe des Maßnahmenvorschlags auf der
die Nummer 50.12 nur auf der Rückseite trägt und deren Seiten letzten Seite des Objektiven Fragebogens.
teilweise um je 1 niedriger nummeriert sind als die erste Aus- Nach Gesetz müssen aus der Dokumentation wenigstens „das
gabe des BAGUV, vergleiche Literaturliste in Anlage 1 unter Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maß-
1. Standard-Regelwerke). Der Objektive Fragebogen enthält nahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprü-
unter anderem sämtliche Prüfpunkte, die vom Bundesverband fung“ ersichtlich sein. Die jeweils letzten-Seiten der beiden
der Unfallkassen e.V. in seiner umfangreichen Prüfliste Fragebögen bilden demnach zusammen sowohl die gesetzlich
(12. Kapitel in GUV 50.12, S. 89-111) mit „M“ als „Muss“- erforderliche Dokumentation als auch den Bearbeitungsnach-
Kriterien bezeichnet sind. weis. Beide sind mit den Maßnahmeplänen der Dienststelle
Der somit „GUV-sichere“ Objektive Fragebogen wird vom und dazugehörigen Realisierungsvermerken bei den IT-Ergo-
IT-Ergonomiebeauftragten regelmäßig. in Anwesenheit des nomiebeauftragten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
betroffenen IT-Anwenders bei einem Besuch an dessen Damit die Arbeitsplatzbeurteilung jedoch ordnungsgemäß
Arbeitsplatz ausgefüllt. Das hat auch dann zu geschehen, wenn abgeschlossen werden kann, ist es während der Bearbeitungs-
der Subjektive Fragebogen nicht ausgefüllt vorliegt. zeit erforderlich, über die letzten Seiten beider Fragebögen
Liegt der Subjektive Fragebogen ausgefüllt vor, ist auf der hinaus beide Fragebögen im Rahmen der Datenschutzklauseln
Grundlage vor allem der darin genannten Mängel oder Be- für jeden einzelnen IT-Arbeitsplatz so lange aufzubewahren,
schwerden ein Beurteilungsgespräch zu führen, in dem Prüf- bis die Maßnahmen (einschließlich ‘Wirksamkeitskontrolle)
punkt für Prüfpunkt Ausstattung und Beschaffenheit des durchgeführt sind. Bei Zweifelsfällen empfiehlt sich die Aufbe-
Arbeitsplatzes im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen wahrung also bis zur Ausräumung von Widersprüchen, das
genau analysiert und begutachtet werden. Dabei sollten auch heißt bis zur abschließenden Klärung.
die passenden Maßnahmen angesprochen werden.
Deuten die Angaben bestimmter IT-Anwender im Subjektiven 32 Davenschutz für Dokumentatonsunterlagen
Fragebogen auf gravierende Mängel und Beschwerden hin, so Die Angaben der Dienstkräfte in den ausgefüllten IT-Ergono-
sollten deren Arbeitsplätze als erste von den IT-Ergonomie- mie-Fragebögen sind auf Personen beziehbar, sie enthalten
beauftragten besucht werden (Priorität der „unergonomischen demnach auch „personenbezogene“ Daten, die nach BInDSG
Brennpunkte“). Bei IT-Anwendern, die keine Mängel und und IVG entsprechend der Zielsetzung des ArbSchG zu schüt-
Beschwerden benannt haben, ist mindestens ein Prüfungsbe- zen sind. Ausschließlich die IT-Ergonomiebeauftragten ‚bzw.
such mit Beurteilung der aus Erfahrung hausintern relevanten das IT-Ergonomie-Team der Dienststelle dürfen in allen
Themen erforderlich. unstrittigen Fällen Zugriff_zu den einzelnen Fragebögen der
Bei schwerbehinderten IT-Benutzern ist die jeweilige Schwer- NEUES SER TC EEE nn HN ERUNE Ser Ohter.
behindertenvertretung einzubeziehen. lagen in verschlossenen Schränken und die Verpflichtung zu
entsprechend sorgfältigem Umgang mit ihnen. -
3.7 Festlegen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen Im Arbeitsschutz ist sicherzustellen, dass für die Unterlagen
Nach der Erhebung des objektiven Bestandes sind aus den fest- die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach $5 Abs.2
gestellten Mängeln auf der Basis des Objektiven (und gegebe- BInDSG (technische: und organisatorische Maßnahmen zur
nenfalls des Subjektiven) Fragebogens sowie des Beurteilungs- Datensicherung) eingehalten werden, dass kein Unbefugter
gesprächs die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen fest- von den Daten Kenntnis erhält, dass die Daten nur zweckge-
zulegen. Das Anlegen eines Katalogs von Maßnahmen, die bei bunden verarbeitet, also ausschließlich für die ergonomische
Vorliegen von typischen Mängeln des IT-Arbeitsplatzes ergrif- Beurteilung des Arbeitsplatzes verwendet; nicht für andere
fen werden müssen (vergleiche die Liste der Hardware-Stan- Zwecke weiterverarbeitet und ebenso wenig an Dritte übermit-
dardmängel auf Seite 10 bis 11 des Objektiven Fragebogens), telt werden.
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