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Volume Nr. 5, 10. September 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

3.10 Umsetzung der Maßnahmen 2 Organisation 
3.11 Versäumnisse des Dienstherrn Verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsschutzes ist 
3.12 Kooperation der Beschäftigten nach $ 13 ArbSchG der Arbeitgeber/Dienstherr, 
4 Psychische Belastungen - Wissenschaftliche Begleitung 2.1 Aufgaben des Dienstherrn 
4.1  Forschungsprojekt Damit obliegt jedem Dienststellenleiter die Schaffung perso- 
7 ) . neller und organisatorischer Voraussetzungen für die Durch- 
4.2 Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen, Prävention führung von Arbeitsplatzbeurteilungen und für entsprechende 
5 Einzelfragen Umsetzungsmaßnahmen; seine organisatorischen Aufgaben 
des Arbeitsschutzes bestehen in der Regel in der Aufgaben- 
5,1 Schulen, Schulungsräume übertragung an qualifizierte Akteure, in der Unterstützung 
5.2. Schwenkarme für Bildschirme dieser Beauftragten durch Ressourcen und in der Kontrolle, 
53  Bildschi ß etwa durch Einrichtung eines Berichtswesens,® 
. Hdschirmgrößen . | Teilbereiche der Aufgabendurchführung lassen sich auf 
5.4 Arbeitsschutz bei Online- und Offline-Telearbeit Externe verlagern, der Landesbetrieb für Informationstechnik 
Berlin LIT bietet hier Dienste an, 
6 Erstattung von Kosten 
22. B te, IT-Ei ie-Te 
Anlagen (Anlage 1 sowie 4 bis 7 im DBl, nicht abgedruckt) enlftraste, TT-Ereonomie- Team | 
1 Li schnig: Li N Medi Sofern ein Outsourcing der Aufgabe als nicht finanzierbar 
Anlage 1: Literaturverzeichnis; Literatur, Normen, Medien angesehen wird, ist zweckmäßigerweise ein eigenes IT-Ergono- 
Anlage 2: Checkliste zum Ablauf der Bildschirmarbeitsplatz- mie-Team aus geeigneten Fachkräften aufzubauen und anzu- 
” Beurteilung leiten, Es kann entsprechend $ 16 Abs.2 ArbSchG bestehen aus 
Anlage‘ 3: Ablauf der Inf ti talt der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder/und 
Mage 3; HU GOF 4N’OEMAMNONSVEFANSIMNG dem Sicherheitsbeauftragten nach 822 SGB VII, sonstigen 
Anlage 4: GUV 50.12 (nur 1 Originalexemplar pro Dienst- Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses (ASA) der Dienst- 
stelle) stelle sowie aus Ergonomie-Beauftragten gemäß $13 Abs. 2 
Anlage 5: GUV 50.11.1 (nur 1 Originalexemplar pro Dienst- ArbSchG, die bei Bildschirmarbeitsplätzen eng mit der IT- 
: stelle) en Stelle zusammenarbeiten, 
n A x nz . Zur Qualifikation derartiger IT-ergonomischer Akteure lassen 
Anlage 6; Sekt FEN DO den „Arbeiten am Bildschirm sich einschlägige Kurse oder Seminare organisieren; an der 
HSORLVS SCHTIE KUNG ‘ Berliner Verwaltungsakademie wird dafür ein insgesamt 
Anlage 7; Objektiver Fragebogen „Arbeiten am Bildschirm 10-tägiger Lehrgang „Ergonomie bei der Bildschirmarbeit“ im 
= Themenbezogene Bestandsaufnahme“ - Programmbereich Organisation und Projektmanagement ange- 
boten. 
Beim Auftrag an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebs- 
ärzte sind deren Einsatzzeiten entsprechend zu erweitern und 
dafür finanzielle Mittel bereitzustellen. - 
8 NEE, für] hat im Jahre 1996 im 1.1 3 Arbeitsplatzbeurteilung nach dem Berliner Verfahren 
ie Senatsverwaltung für Inneres hat im Jahre im 1, In- x . j . : 
formationstechnik-Ergonomie-Rundschreiben (V Nr, 88/1996) Für die nach $ 5 Abs, 1 ArbSchG in Verbindung mit $3 Bild- 
(im Folgenden „1, IT-Erg-Rundschreiben“, im Intranet unter scharbV bestehende gesetzliche Verpflichtung des Dienst- 
http: //www.seninn. verwalt-berlin, de / LAZ/VC4/archiv.htm) herrn, Arbeitsplatzbeurteilungen sowie die zweckdienlichen 
Empfehlungen zur Umsetzung des neuen Arbeitsschutzrechts ENTE ENTE die a 
bezüglich der Bildschirmarbeit bekannt gegeben. Im Anschluss estgestellten Gefahren dienen, enthielt das 1. 1I-Erg-Rund- 
daran und zur generellen Förderung und Verbesserung des schreiben bereits Hinweise bezüglich Auswahl der Bildschirm- 
Informationstechnik-Einsatzes in der Berliner Verwaltung wer- arbeitsplätze und Zeitpunkt der Beurteilung, 
den hiermit weitere Empfehlungen veröffentlicht, die vor 
allem den standardmäßigen Ablauf von (Arbeitsplatzanalysen, 3.1 Vorgehen bei bestehenden Bildschirmarbeitsplätzen 
korrekter Begriff:) Arbeitsplatzbeurteilungen sowie einige Zweckmäßigem und wirtschaftlichem Vorgehen entspricht es, 
Zweifelsfragen betreffen, dass Beurteilung und ver von bestehenden END 
EU-Richtlinie, ArbSchG und- BildscharbV sind von den rbeitsplätzen möglichst effektiv bei den stärksten Gefihrdun- 
Dienststellen der Berliner Verwaltung kontinuierlich umzuset- Deere ya BSH WeT den U ES NEE 
zen. Dies dient im Prinzip der Verwirklichung des in der Euro- de e5lR ED en PHONE ver In dot Tr deleh in An N 
päischen Sozialcharta verankerten sozialen Grundrechts auf EN SORTE a OO SE KOT E00 GE Un der 
gerechte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.‘ Dazu soll 80 ti " li he X derungen des Arbeit 8 tems 
jeder Bildschirmarbeitsplatz den sicherheitstechnischen und SONSPBEN.. WESCHTICAUN:  ANCCIUNBCN COS AISSYSLEN 
ergonomischen Anforderungen nach Recht und Gesetz ent- stehen, können zwar beurteilt werden, Ihre endgültige Sanie- 
sprechen, Auch auf dem Gebiet des Informationstechnik-Ein- rung muss aber nach der Änderung auf eine erneute aktuelle 
satzes gilt es, den neuen Arbeitsschutz als Teil des betrieb- Beurteilung gestützt wSrden. , ; 
lichen Gesundheitsmanagements in die Planungs- und Durch- Um die Arbeitsplatzbeurteilungen bei Bildschirmarbeitsplät- 
führungsprozesse so zu. integrieren, dass nicht nur die klassi- zen durchzuführen, empfiehlt sich ein Verfahren, das in 3 Stu- 
schen Themen Arbeitsräume, Mobiliar, Arbeitsplatzumge- fen gegliedert ist (sogenanntes „Berliner Bildschirmarbeits- 
bung, Hard- und Software, sondern auch der Bereich der psy- platzbeurteilungs-Verfahren“), 
chomentalen und kognitiven Belastung einbezogen werden, 
6 Einzelheiten im Schreiben des Landesamtes für Arbeitsschutz, 
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi FB 
5 Artikel 2 der Europäischen Sozialcharta, Teil I vom 18, Oktober 1961 4-Ltr, = „Gesichtspunkte für die Organisation des Arbeitsschutzes in 
(BGBl. II S, 1262). der öffentlichen Verwaltung“ vom 9, Mai 1998 
62 W DBILINr. 5/10. 09, 1999
	        
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