3.10 Umsetzung der Maßnahmen 2 Organisation
3.11 Versäumnisse des Dienstherrn Verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsschutzes ist
3.12 Kooperation der Beschäftigten nach $ 13 ArbSchG der Arbeitgeber/Dienstherr,
4 Psychische Belastungen - Wissenschaftliche Begleitung 2.1 Aufgaben des Dienstherrn
4.1 Forschungsprojekt Damit obliegt jedem Dienststellenleiter die Schaffung perso-
7 ) . neller und organisatorischer Voraussetzungen für die Durch-
4.2 Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen, Prävention führung von Arbeitsplatzbeurteilungen und für entsprechende
5 Einzelfragen Umsetzungsmaßnahmen; seine organisatorischen Aufgaben
des Arbeitsschutzes bestehen in der Regel in der Aufgaben-
5,1 Schulen, Schulungsräume übertragung an qualifizierte Akteure, in der Unterstützung
5.2. Schwenkarme für Bildschirme dieser Beauftragten durch Ressourcen und in der Kontrolle,
53 Bildschi ß etwa durch Einrichtung eines Berichtswesens,®
. Hdschirmgrößen . | Teilbereiche der Aufgabendurchführung lassen sich auf
5.4 Arbeitsschutz bei Online- und Offline-Telearbeit Externe verlagern, der Landesbetrieb für Informationstechnik
Berlin LIT bietet hier Dienste an,
6 Erstattung von Kosten
22. B te, IT-Ei ie-Te
Anlagen (Anlage 1 sowie 4 bis 7 im DBl, nicht abgedruckt) enlftraste, TT-Ereonomie- Team |
1 Li schnig: Li N Medi Sofern ein Outsourcing der Aufgabe als nicht finanzierbar
Anlage 1: Literaturverzeichnis; Literatur, Normen, Medien angesehen wird, ist zweckmäßigerweise ein eigenes IT-Ergono-
Anlage 2: Checkliste zum Ablauf der Bildschirmarbeitsplatz- mie-Team aus geeigneten Fachkräften aufzubauen und anzu-
” Beurteilung leiten, Es kann entsprechend $ 16 Abs.2 ArbSchG bestehen aus
Anlage‘ 3: Ablauf der Inf ti talt der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder/und
Mage 3; HU GOF 4N’OEMAMNONSVEFANSIMNG dem Sicherheitsbeauftragten nach 822 SGB VII, sonstigen
Anlage 4: GUV 50.12 (nur 1 Originalexemplar pro Dienst- Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses (ASA) der Dienst-
stelle) stelle sowie aus Ergonomie-Beauftragten gemäß $13 Abs. 2
Anlage 5: GUV 50.11.1 (nur 1 Originalexemplar pro Dienst- ArbSchG, die bei Bildschirmarbeitsplätzen eng mit der IT-
: stelle) en Stelle zusammenarbeiten,
n A x nz . Zur Qualifikation derartiger IT-ergonomischer Akteure lassen
Anlage 6; Sekt FEN DO den „Arbeiten am Bildschirm sich einschlägige Kurse oder Seminare organisieren; an der
HSORLVS SCHTIE KUNG ‘ Berliner Verwaltungsakademie wird dafür ein insgesamt
Anlage 7; Objektiver Fragebogen „Arbeiten am Bildschirm 10-tägiger Lehrgang „Ergonomie bei der Bildschirmarbeit“ im
= Themenbezogene Bestandsaufnahme“ - Programmbereich Organisation und Projektmanagement ange-
boten.
Beim Auftrag an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebs-
ärzte sind deren Einsatzzeiten entsprechend zu erweitern und
dafür finanzielle Mittel bereitzustellen. -
8 NEE, für] hat im Jahre 1996 im 1.1 3 Arbeitsplatzbeurteilung nach dem Berliner Verfahren
ie Senatsverwaltung für Inneres hat im Jahre im 1, In- x . j . :
formationstechnik-Ergonomie-Rundschreiben (V Nr, 88/1996) Für die nach $ 5 Abs, 1 ArbSchG in Verbindung mit $3 Bild-
(im Folgenden „1, IT-Erg-Rundschreiben“, im Intranet unter scharbV bestehende gesetzliche Verpflichtung des Dienst-
http: //www.seninn. verwalt-berlin, de / LAZ/VC4/archiv.htm) herrn, Arbeitsplatzbeurteilungen sowie die zweckdienlichen
Empfehlungen zur Umsetzung des neuen Arbeitsschutzrechts ENTE ENTE die a
bezüglich der Bildschirmarbeit bekannt gegeben. Im Anschluss estgestellten Gefahren dienen, enthielt das 1. 1I-Erg-Rund-
daran und zur generellen Förderung und Verbesserung des schreiben bereits Hinweise bezüglich Auswahl der Bildschirm-
Informationstechnik-Einsatzes in der Berliner Verwaltung wer- arbeitsplätze und Zeitpunkt der Beurteilung,
den hiermit weitere Empfehlungen veröffentlicht, die vor
allem den standardmäßigen Ablauf von (Arbeitsplatzanalysen, 3.1 Vorgehen bei bestehenden Bildschirmarbeitsplätzen
korrekter Begriff:) Arbeitsplatzbeurteilungen sowie einige Zweckmäßigem und wirtschaftlichem Vorgehen entspricht es,
Zweifelsfragen betreffen, dass Beurteilung und ver von bestehenden END
EU-Richtlinie, ArbSchG und- BildscharbV sind von den rbeitsplätzen möglichst effektiv bei den stärksten Gefihrdun-
Dienststellen der Berliner Verwaltung kontinuierlich umzuset- Deere ya BSH WeT den U ES NEE
zen. Dies dient im Prinzip der Verwirklichung des in der Euro- de e5lR ED en PHONE ver In dot Tr deleh in An N
päischen Sozialcharta verankerten sozialen Grundrechts auf EN SORTE a OO SE KOT E00 GE Un der
gerechte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.‘ Dazu soll 80 ti " li he X derungen des Arbeit 8 tems
jeder Bildschirmarbeitsplatz den sicherheitstechnischen und SONSPBEN.. WESCHTICAUN: ANCCIUNBCN COS AISSYSLEN
ergonomischen Anforderungen nach Recht und Gesetz ent- stehen, können zwar beurteilt werden, Ihre endgültige Sanie-
sprechen, Auch auf dem Gebiet des Informationstechnik-Ein- rung muss aber nach der Änderung auf eine erneute aktuelle
satzes gilt es, den neuen Arbeitsschutz als Teil des betrieb- Beurteilung gestützt wSrden. , ;
lichen Gesundheitsmanagements in die Planungs- und Durch- Um die Arbeitsplatzbeurteilungen bei Bildschirmarbeitsplät-
führungsprozesse so zu. integrieren, dass nicht nur die klassi- zen durchzuführen, empfiehlt sich ein Verfahren, das in 3 Stu-
schen Themen Arbeitsräume, Mobiliar, Arbeitsplatzumge- fen gegliedert ist (sogenanntes „Berliner Bildschirmarbeits-
bung, Hard- und Software, sondern auch der Bereich der psy- platzbeurteilungs-Verfahren“),
chomentalen und kognitiven Belastung einbezogen werden,
6 Einzelheiten im Schreiben des Landesamtes für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi FB
5 Artikel 2 der Europäischen Sozialcharta, Teil I vom 18, Oktober 1961 4-Ltr, = „Gesichtspunkte für die Organisation des Arbeitsschutzes in
(BGBl. II S, 1262). der öffentlichen Verwaltung“ vom 9, Mai 1998
62 W DBILINr. 5/10. 09, 1999